Druck, Drohungen und psychologische Manipulation gefährden nicht nur die Rechte beschuldigter Personen, sondern auch die Wahrheitsfindung. Die Méndez-Prinzipien fordern deshalb einen grundlegenden Wandel polizeilicher Vernehmungen: weg vom geständnisorientierten Verhör, hin zu einer wissenschaftlich fundierten, ergebnisoffenen Befragung. Zwei neue Leitfäden zeigen, was das für Polizei, Justiz und Strafverteidigung bedeutet, und werfen Fragen an die österreichische Praxis auf.

Der Raum ist klein, die Tür geschlossen. Auf der einen Seite sitzen Polizeibedienstete, die den Tatverdacht, die bisherigen Ermittlungsergebnisse und die möglichen Konsequenzen kennen. Auf der anderen Seite befindet sich ein Mensch, der gerade festgenommen wurde. Vielleicht ist er übermüdet, verängstigt oder sprachlich überfordert. Möglicherweise steht er unter Medikamenteneinfluss, leidet an einer psychischen Erkrankung oder versteht nicht vollständig, welche Bedeutung seine Antworten haben werden.

Es ist eine Situation mit einem erheblichen Machtgefälle. Was in diesem Raum geschieht, kann über Freiheit und Haft, über Anklage und Freispruch, mitunter über ein ganzes weiteres Leben entscheiden. Traditionell gilt das Geständnis als besonderer Ermittlungserfolg. In Kriminalfilmen ist es der dramatische Endpunkt: Die beschuldigte Person wird mit Widersprüchen konfrontiert, der Druck steigt, schließlich bricht sie zusammen und gesteht. Auch in der öffentlichen Wahrnehmung besitzt ein Geständnis häufig eine nahezu unwiderlegbare Beweiskraft. Wer würde eine Tat einräumen, die er nicht begangen hat?

Die wissenschaftliche Forschung zeigt jedoch seit Langem, dass genau das geschieht. Menschen können unter Druck falsche Angaben machen, vorgegebene Sachverhalte übernehmen und sogar Verbrechen gestehen, für die sie nicht verantwortlich sind. Ein Geständnis ist deshalb nicht automatisch der Beweis dafür, dass eine Vernehmung erfolgreich war. Es kann auch das Ergebnis von Angst, Erschöpfung, Manipulation, Suggestion oder dem verzweifelten Wunsch sein, einer belastenden Situation zu entkommen.

Die international entwickelten Méndez-Prinzipien setzen genau hier an. Sie fordern, das klassische, auf ein Geständnis gerichtete Verhör durch eine professionelle, ergebnisoffene und menschenrechtskonforme Befragung zu ersetzen. Im Mai 2026 wurden dazu zwei neue Praxisleitfäden veröffentlicht: ein umfassender Implementierungsleitfaden für Staaten und Behörden sowie ein gemeinsam mit dem Menschenrechtsinstitut der International Bar Association entwickeltes Toolkit für StrafverteidigerInnen und Strafverteidiger.

Beide Publikationen verfolgen dieselbe Grundidee: Menschenrechte sind kein Hindernis erfolgreicher Ermittlungen. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass die dabei gewonnenen Informationen verlässlich sind.

Vom Verhör zur Befragung

Die Méndez-Prinzipien tragen den Namen des argentinischen Juristen und früheren UN-Sonderberichterstatters über Folter Juan E. Méndez. Méndez wurde während der argentinischen Militärdiktatur selbst festgenommen und gefoltert. Später dokumentierte er als Menschenrechtsexperte weltweit, wie körperlicher und psychischer Zwang eingesetzt wird, um Informationen oder Geständnisse zu erzwingen.

Ausgangspunkt der Prinzipien war unter anderem ein Bericht, den Méndez 2016 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorlegte. Darin forderte er die Entwicklung internationaler Standards für Vernehmungen. Fachleute aus Strafverfolgung, Psychologie, Wissenschaft, Justiz und Menschenrechtsschutz erarbeiteten daraufhin die 2021 veröffentlichten „Principles on Effective Interviewing for Investigations and Information Gathering“.

Bereits die verwendeten Begriffe markieren einen Paradigmenwechsel. Das klassische „interrogation“, also das Verhör, wird mit einem autoritätsbetonten und häufig geständnisorientierten Vorgehen verbunden. „Investigative interviewing“ meint hingegen einen strukturierten Prozess, dessen Ziel nicht die Bestätigung einer bereits bestehenden Annahme, sondern die Gewinnung genauer und verlässlicher Informationen ist.

Eine wirksame Befragung soll nicht fragen: Wie bringen wir diese Person dazu, die Tat zu gestehen? Sie soll klären: Was ist geschehen, welche Informationen besitzt die befragte Person und wie lassen sich ihre Angaben unabhängig überprüfen? Das klingt nach einem sprachlichen Unterschied, betrifft aber die gesamte Ermittlungskultur.

Warum Druck die Wahrheit nicht hervorbringt

Zwang beginnt nicht erst bei körperlicher Gewalt. Auch Drohungen, Erniedrigungen, extreme Dauervernehmungen, Schlafentzug, das Vorenthalten medizinischer Versorgung oder die gezielte Erzeugung von Angst können die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit einer Person beeinträchtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Praktiken als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, in besonders schweren Fällen als Folter zu beurteilen sein.

Doch selbst unterhalb dieser Schwelle können Vernehmungsmethoden die Qualität einer Aussage erheblich beeinträchtigen. Konfrontative, suggestive oder wiederholte Fragen vermitteln der befragten Person, welche Antwort erwartet wird. Werden vermeintlich sichere Ermittlungsergebnisse präsentiert, kann der Eindruck entstehen, jede weitere Gegenwehr sei zwecklos. Das Versprechen, nach einem Geständnis nach Hause gehen zu können, kann für einen erschöpften oder verzweifelten Menschen wichtiger werden als die späteren Folgen seiner Aussage.

Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, Menschen mit intellektuellen oder psychosozialen Beeinträchtigungen sowie Personen, die die Verfahrenssprache nicht ausreichend beherrschen. Vulnerabilität ist nach den Méndez-Prinzipien allerdings keine unveränderliche Eigenschaft einer bestimmten Gruppe. Auch Hunger, Schlafmangel, Krankheit, Medikamente, frühere Traumatisierungen, eine Schwangerschaft oder die unmittelbare Belastung durch die Festnahme können einen Menschen in einer konkreten Situation besonders beeinflussbar machen. Eine professionell geführte Befragung muss solche Faktoren erkennen, bevor sie sich auf den Inhalt der Aussage auswirken.

Sechs Prinzipien für eine andere Vernehmungskultur

Erstens müssen Befragungsmethoden wissenschaftlich fundiert sowie rechtlich und ethisch vertretbar sein. Es genügt nicht, dass eine Technik traditionell verwendet wird oder subjektiv erfolgversprechend erscheint.

Zweitens ist eine wirksame Befragung ein umfassender Prozess. Sie muss vorbereitet, strukturiert durchgeführt, dokumentiert und anschließend ausgewertet werden. Im Mittelpunkt stehen offene Fragen und ein freier Bericht der befragten Person. Ermittlerinnen und Ermittler sollen zuhören, Unklarheiten klären und Angaben prüfen, statt eine vorgefasste Version des Geschehens durchzusetzen.

Drittens müssen individuelle Vulnerabilitäten frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Dazu können eine Verteidigung, eine Vertrauens- oder Unterstützungsperson, qualifizierte Dolmetschung, medizinische Abklärung, häufigere Pausen oder angepasste Fragetechniken erforderlich sein.

Viertens ist professionelle Befragung eine eigene Qualifikation. Einzelne Schulungen reichen nicht aus. Notwendig sind kontinuierliches Training, Supervision und eine Auswertung tatsächlich geführter Befragungen.

Fünftens braucht es transparente und kontrollierbare Institutionen. Vernehmungen müssen nachvollziehbar dokumentiert, Beschwerden wirksam untersucht und rechtswidrige Praktiken sanktioniert werden.

Sechstens dürfen Reformen nicht vom Engagement einzelner besonders verantwortungsbewusster Polizeibediensteter abhängen. Die Prinzipien müssen in Gesetzen, Dienstanweisungen, Ausbildungsplänen, Aufsichtsstrukturen und der Bewertung polizeilicher Arbeit verankert werden.

Damit richten sich die Forderungen nicht allein an die Polizei. Angesprochen sind auch Innen- und Justizministerien, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Rechtsanwaltschaft, Medizin, Wissenschaft, Parlamente, Medien und unabhängige Kontrollorgane.

Vertrauen ist keine Nachgiebigkeit

Ein Schlüsselbegriff der Méndez-Prinzipien ist der Aufbau einer professionellen Gesprächsbeziehung, im Englischen „rapport building“. Gemeint ist keine Freundschaft und auch keine unkritische Nachgiebigkeit. Es geht darum, eine respektvolle Kommunikationssituation herzustellen, in der die befragte Person bereit und in der Lage ist, möglichst vollständig zu berichten.

Dazu gehören eine verständliche Erklärung des Ablaufs, ein sachlicher Ton, aktives Zuhören und offene Fragen. Die befragende Person bleibt kritisch, überprüft die Angaben und spricht Widersprüche an. Sie tut dies jedoch nicht mit dem Ziel, Widerstand zu brechen, sondern um Informationen zu gewinnen, die sich mit anderen Beweismitteln abgleichen lassen.

Ein solches Vorgehen schützt nicht nur die Würde der befragten Person. Es reduziert auch das Risiko eines ermittlungstaktischen Tunnelblicks. Wer früh davon überzeugt ist, die richtige Person festgenommen zu haben, kann unbewusst nur noch jene Informationen wahrnehmen, die diese Annahme bestätigen. Entlastende Hinweise erscheinen dann als Ausreden, Widersprüche als Beweis für Lügen und jedes Verhalten als weiteres Indiz für Schuld.

Ergebnisoffene Befragung verlangt demgegenüber, dass alternative Hypothesen so lange bestehen bleiben, bis sie anhand objektiver Beweise ausgeschlossen werden können.

Die entscheidenden Stunden nach der Festnahme

Das neue Toolkit für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger konzentriert sich besonders auf die erste Phase des Freiheitsentzugs. In diesen Stunden ist das Risiko von Druck und Misshandlung besonders hoch. Gleichzeitig werden häufig Aussagen gemacht, die den weiteren Verlauf des gesamten Strafverfahrens bestimmen.

Die Verteidigung soll deshalb nicht erst eingreifen, wenn ein schriftliches Protokoll im Akt liegt. Sie muss sich nach den Umständen der Festnahme, des Transports und der bisherigen Anhaltung erkundigen. Zu prüfen ist, ob die beschuldigte Person ausreichend geschlafen, gegessen und getrunken hat, medizinische Versorgung erhielt und ihre Rechte tatsächlich verstanden hat. Ebenso wichtig sind Sprachkenntnisse, psychische Verfassung, Medikamente und mögliche Verletzungen.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt das Toolkit für sogenannte informelle Gespräche. Damit sind Äußerungen gemeint, die außerhalb einer förmlichen Vernehmung fallen: während der Festnahme, im Polizeifahrzeug, auf dem Gang, in einer Pause oder bei einem vermeintlich unverbindlichen Gespräch. Gerade solche Situationen sind später oft nur schwer rekonstruierbar. Dennoch können angebliche spontane Aussagen erhebliche Bedeutung erlangen oder weitere Ermittlungen auslösen.

Die Verteidigung soll daher genau erheben, wann erstmals über den Tatvorwurf gesprochen wurde, wer anwesend war und ob bereits vor der protokollierten Vernehmung Aussagen gemacht oder Informationen vorgehalten wurden.

Was Österreich bereits vorsieht

Die österreichische Strafprozessordnung enthält wesentliche Garantien. Beschuldigte müssen über den gegen sie bestehenden Verdacht und ihre Rechte informiert werden. Sie dürfen die Aussage verweigern und haben grundsätzlich das Recht, ihrer Vernehmung eine Verteidigerin oder einen Verteidiger beizuziehen. Für festgenommene Beschuldigte besteht ein rund um die Uhr erreichbarer Verteidigernotruf.

Für Jugendliche gelten zusätzliche Schutzbestimmungen. Nach § 36a Jugendgerichtsgesetz muss ihre Vernehmung alters- und entwicklungsgerecht erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ton- und Bildaufnahme anzufertigen. Die Aufzeichnung kann jedoch unterbleiben, wenn eine Verteidigerin oder ein Verteidiger anwesend ist und eine Aufnahme unter Berücksichtigung der Umstände nicht unverhältnismäßig erscheint.

Diese Rechte auf dem Papier beantworten allerdings noch nicht die Frage, wie wirksam sie im Alltag sind. Entscheidend ist, ob eine festgenommene Person den Verteidigernotruf kennt, ob sie ihre Belehrung in der konkreten Stresssituation versteht und ob sie tatsächlich rechtzeitig rechtlichen Beistand erhält. Ebenso muss gefragt werden, wie Polizei und Justiz mit Menschen umgehen, deren Einschränkungen nicht sofort erkennbar sind.

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter hat Österreich bereits in früheren Berichten mit Problemen konfrontiert. Nach einem Besuch im Jahr 2014 berichtete das Komitee unter anderem von Vorwürfen körperlicher Misshandlung oder Bedrohung während polizeilicher Befragungen. Kritisiert wurden außerdem Fälle, in denen Jugendliche ohne anwesende Verteidigung oder Vertrauensperson befragt worden waren. Auch der tatsächliche Zugang mittelloser Festgenommener zu anwaltlichem Beistand während polizeilicher Vernehmungen war Gegenstand der Kritik. Seit diesem Bericht wurden gesetzliche Änderungen vorgenommen. Gerade deshalb wäre eine aktuelle, systematische Untersuchung notwendig, welche Empfehlungen inzwischen nicht nur formal, sondern auch praktisch umgesetzt wurden.

Warum jede Vernehmung aufgezeichnet werden sollte

Eine der klarsten Forderungen der Méndez-Prinzipien betrifft die vollständige audiovisuelle Aufzeichnung von Befragungen. Sie soll nicht nur die befragte Person zeigen. Auch die Fragestellenden und die gesamte Interaktion müssen erfasst werden. Ein schriftliches Protokoll enthält regelmäßig nur das sprachlich verdichtete Ergebnis eines Gesprächs. Es zeigt nicht, wie oft eine Frage gestellt wurde, welcher Tonfall herrschte, welche Informationen bereits in der Frage enthalten waren oder ob vor einer Antwort eine Pause, eine Drohung oder ein Versprechen stand. Selbst ein inhaltlich richtiges Protokoll kann daher nur eingeschränkt wiedergeben, unter welchen Umständen eine Aussage zustande kam.

Eine audiovisuelle Aufzeichnung schafft einen objektiveren Ausgangspunkt. Sie schützt Beschuldigte vor nicht dokumentiertem Druck und Polizeibedienstete vor falschen Behauptungen über den Vernehmungsverlauf. Gerichte können später nicht nur beurteilen, was gesagt wurde, sondern auch, wie die Aussage zustande kam.

Natürlich entstehen Fragen des Datenschutzes, der sicheren Speicherung und des Zugangs zu den Aufnahmen. Diese Probleme sind lösbar. Andere Staaten haben mit speziell ausgestatteten Vernehmungsräumen, klaren Aufbewahrungsregeln und digitaler Transkription bereits Erfahrungen gesammelt. Der Implementierungsleitfaden empfiehlt zunächst Pilotprojekte, mit denen rechtliche, technische und organisatorische Probleme ermittelt werden können.

Für Österreich wäre die generelle audiovisuelle Dokumentation polizeilicher Beschuldigtenvernehmungen ein naheliegender Reformschritt. Sie würde die Beweisqualität erhöhen und zugleich eine erhebliche Schutzlücke schließen.

Wenn eine Aussage unter Zwang entstanden ist

Die UN-Antifolterkonvention verbietet, eine nachweislich durch Folter erlangte Aussage als Beweismittel zu verwenden. Dahinter steht nicht nur der Gedanke, dass der Staat aus einer Menschenrechtsverletzung keinen Nutzen ziehen darf. Unter Zwang gewonnene Aussagen sind auch inhaltlich unzuverlässig.

In der Praxis ist jedoch oft bereits die Feststellung schwierig, ob unzulässiger Druck ausgeübt wurde. Misshandlungen hinterlassen nicht immer sichtbare Verletzungen. Psychischer Druck lässt sich nachträglich besonders schwer beweisen. Fehlt eine audiovisuelle Dokumentation, stehen ein schriftliches Protokoll und die Aussagen der beteiligten Personen einander gegenüber.

Das Verteidiger-Toolkit empfiehlt deshalb ein rasches Vorgehen: Die Schilderung der betroffenen Person muss unverzüglich und detailliert festgehalten werden. Medizinische Untersuchungen sollen möglichst unabhängig und nach den Standards des Istanbul-Protokolls erfolgen. Haftunterlagen, Videoaufnahmen, Gesprächsprotokolle, Transportdaten und mögliche Zeuginnen oder Zeugen müssen gesichert werden, bevor Beweise verloren gehen.

Gerichte wiederum dürfen sich nicht darauf beschränken, ein Geständnis als besonders glaubwürdig anzusehen. Sie müssen prüfen, unter welchen Bedingungen es zustande kam, ob Verfahrensgarantien eingehalten wurden und ob die Aussage durch unabhängige Beweismittel bestätigt wird.

Eine Reform, von der auch die Polizei profitiert

Die Méndez-Prinzipien werden missverstanden, wenn sie ausschließlich als Schutzprogramm für Beschuldigte betrachtet werden. Eine Professionalisierung von Befragungen liegt ebenso im Interesse der Ermittlungsbehörden. Sie verbessert die Qualität der gewonnenen Informationen, schützt vor späteren Beweisproblemen und stärkt die Nachvollziehbarkeit polizeilicher Arbeit.

Eine Aufzeichnung kann belegen, dass korrekt belehrt, respektvoll gefragt und auf die Bedürfnisse einer vulnerablen Person eingegangen wurde. Strukturierte Gesprächsmodelle erleichtern die Vorbereitung und Auswertung. Gute Befragungen können zudem neue Ermittlungsansätze liefern, während ein vorschnell erzwungenes Geständnis die Suche nach der tatsächlichen Täterin oder dem tatsächlichen Täter beendet.

Der Erfolg polizeilicher Arbeit darf daher nicht daran gemessen werden, wie viele Geständnisse erzielt wurden. Entscheidend ist, ob Ermittlungen zu tragfähigen, rechtmäßig gewonnenen und vor Gericht überprüfbaren Ergebnissen führen.

Österreich braucht einen Praxischeck

Die neuen Leitfäden liefern keinen fertigen Gesetzesentwurf für Österreich. Sie stellen aber die richtigen Fragen. Werden österreichische Polizeibedienstete systematisch in wissenschaftlich fundierter, nicht konfrontativer Befragung geschult? Wird die Qualität einer Vernehmung regelmäßig ausgewertet? Wie werden psychische und intellektuelle Beeinträchtigungen erkannt? Wie häufig ist bei der ersten polizeilichen Beschuldigtenvernehmung tatsächlich eine Verteidigung anwesend? Wie viele Vernehmungen werden vollständig audiovisuell dokumentiert? Was geschieht mit Aussagen aus informellen Gesprächen? Und verfügen unabhängige Kontrollorgane über ausreichende Daten, um wiederkehrende Probleme erkennen zu können?

Zur Umsetzung der Méndez-Prinzipien wäre zunächst eine transparente Bestandsaufnahme erforderlich. Innen- und Justizministerium, Rechtsanwaltschaft, Volksanwaltschaft, Wissenschaft und unabhängige Beschwerdeeinrichtungen müssten gemeinsam untersuchen, wo österreichisches Recht und österreichische Praxis bereits den Prinzipien entsprechen und wo Schutzlücken bestehen.

Daraus könnten verbindliche Standards für alle Beschuldigtenvernehmungen, eine flächendeckende audiovisuelle Dokumentation, verbesserte Vulnerabilitätsprüfungen und eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung entstehen. Ebenso notwendig wären statistische Daten darüber, wann Beschuldigte auf eine Verteidigung verzichten, wie dieser Verzicht dokumentiert wird und welche Unterstützung mittellosen Personen tatsächlich zur Verfügung steht.

Die wichtigste Veränderung betrifft jedoch nicht die Technik, sondern das Denken. Solange ein Geständnis als Höhepunkt erfolgreicher Ermittlungsarbeit gilt, bleibt der Anreiz bestehen, eine beschuldigte Person zu einer bestimmten Aussage zu bewegen. Die Méndez-Prinzipien setzen dem ein anderes Verständnis entgegen: Eine gute Befragung produziert nicht die erwartete Antwort. Sie schafft Bedingungen, unter denen verlässliche Informationen gewonnen, überprüft und gegebenenfalls auch widerlegt werden können.

Gerade darin liegt ihr menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Wert. Denn die Würde der befragten Person und die Suche nach der Wahrheit sind keine gegensätzlichen Ziele. Wer die Menschenrechte im Vernehmungsraum schützt, schützt zugleich die Qualität der Strafjustiz.

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