Ein 18 -Jähriger wurde am Wiener Landesgericht vor einem Geschworenengericht zu fünf Jahre Haft verurteilt. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, schwere Körperverletzung und versuchten Raub. Zwei Jugendliche (16,17) werden im Frühjahr 2026 gegen 17 Uhr im Esterhazypark in Wien mit einem Messer verletzt, doch die Erinnerungen an die Tat sind widersprüchlich und von Trauma geprägt. Das Gericht versucht, die Ereignisse zu rekonstruieren und beleuchtet die tiefen Narben, die nicht nur auf der Haut, sondern auch in der Seele zurückbleiben. Es sollte ein normaler „chilliger“ Nachmittag im Park werden, doch für die Jugendlichen aus der Ukraine, die wegen den Kriegshandlungen mit ihren Müttern vertrieben wurden, endete er in einem Albtraum aus Gewalt, der sie bis heute verfolgt. Was als eine scheinbar harmlose Interaktion begann, eskalierte schnell zu einer brutalen Auseinandersetzung, bei der ein Messer gezückt wurde.
Darstellung des Angeklagten
Dieser gibt an, er habe eine Gruppe von drei Personen lediglich gefragt, ob sie ihm Geld wechseln oder Zigaretten geben könnten. Nachdem diese Bitte verneint wurde und er sich abwandte, sei er auf Russisch beleidigt worden. Daraufhin sei es zum Streit gekommen, einer der beiden Jugendlichen habe ihn gestoßen, er hat dann Angst und Panik bekommen, die waren ja zu zweit. Es stimmt, ich habe gesagt sie sollen mir Geld geben wenn sie keine Zigaretten haben, ich will nicht mein Messer ziehen, ich habe mich mit dem Messer nur verteidigt, nachdem ich von den zwei Jugendlichen angegriffen wurde, es ist keiner weggelaufen. Ich habe auch normalerweise nie ein Messer dabei, ich habe es an diesem Tag von einem Freund bekommen, es hat mir einfach gefallen, erklärt er dem Vorsitzenden auf dessen Nachfrage, ob er immer mit einem Messer unterwegs ist.

Schilderung des 16-jährigen Opfer
Im Zeugenstand schildert zuerst das 16-jährige Opfer die Ereignisse. Seine Ausführungen, welche durch eine Dolmetscherin übersetzt werden, zeichnen das Bild einer chaotischen und Furcht einflößenden Szene. Er und sein Freund seien vom Angeklagten um Geld und Zigaretten gefragt worden, sie haben ihm beides nicht gegeben. Der Angeklagte habe dann gesagt sie sollen ihm Geld geben er will nicht sein Messer holen. Ich habe ihn dann weggestoßen, wir haben etwas gerauft und ich bin am Boden gefallen, dann waren mehrere Leute hier und ich wurde in den Oberschenkel gestochen und auf den Kopf getreten. Mein Freund hat mir geholfen, ich bin aufgestanden und wir sind weggelaufen und haben die Rettung gerufen. Der Angeklagte ist uns nachgelaufen und hat dann auch auf meinen Freund eingestochen. Wir waren dann beide wieder am Boden. Es waren dann noch zwei andere Jugendliche dabei. Der Richter zeigt Bilder mit zwei Jugendlichen, das Opfer identifiziert beide eindeutig.
Im Zentrum der Befragung durch den Vorsitzenden stehen grundlegende Widersprüche über den Auslöser der Gewalt und den Verlauf
Der vorsitzende Richter wies auf erhebliche Widersprüche zwischen der aktuellen Aussage und seiner ursprünglichen Schilderung bei der Polizei hin. Zunächst hatte er ausgesagt, er sei nach dem Stich weggelaufen, vom Angreifer mit dem Messer verfolgt und eingeholt worden, und erst nachdem er am Boden lag, gestochen worden. Erst danach seien weitere Personen hinzugekommen. In der Verhandlung schilderte er jedoch, auf der Oberseite des Oberschenkel gestochen worden zu sein, dann hat er seinem Freund geholfen und es gab eine Rauferei, bei der beide von dem Angeklagten geschlagen wurden. Er beschreibt eine Szene des puren Chaos, in der Freund und Feind kaum noch zu unterscheiden waren. Ich wurde auch auf den Kopf getreten, ich kann mich an das Erlebte erinnern, aber alles, was ich jetzt erwähnt habe, ist verzerrt. Es ist ihm wichtig zu sagen, es geht ihm nicht darum, eine falsche Geschichte zu erzählen, sondern darum, die bruchstückhaften und schmerzhaften Bilder in seinem Kopf in eine schlüssige Erzählung zu bringen, übersetzt die Dolmetscherin.
Das zweite Opfer wird in den Zeugenstand gerufen
Der 17-jährige schildert den Vorfall ähnlich, ebenfalls übersetzt durch die Dolmetscherin. Er war es auch, der zweimal gestochen wurde. Dabei einmal an der Innenseite des Oberschenkel und einmal an der Vorderseite. Er habe seinem Freund nur helfen wollen, er wurde umgestoßen und war kurz am Boden, da wurde ich zweimal gestochen. Auch er identifiziert die beiden Jugendlichen auf den Bildern als Tatbeteiligte.
Ein Sozialarbeiter der die Verhandlung als Zuhörer verfolgt, meldet sich zu Wort
Er ist Leiter einer dem Tatort nahen Einrichtung für Jugendliche. Er bestätigte, dass die Jugendlichen welche auf den Bildern identifiziert wurden und angeblich bei dem Vorfall anwesend waren, zum Zeitpunkt der Tat in seiner Einrichtung waren, das ergaben auch die Erhebungen der Polizei. Weitere Zeugen gibt es nicht
Das Gutachten
Der medizinische Sachverständige, Christian Reiter, beurteilte die Verletzungen der beiden Opfer anhand den Aufzeichnungen der Rettung und der Dokumentationen aus dem Spital. Reiter befragt zusätzlich beide Opfer, wie ihre Nachbetreuung ausgesehen hat, sowie wie es ihnen heute ginge. Unter Wahrheitspflicht geben beide Jugendliche an, immer noch an psychischen Belastungen zu leiden. Die Verletzungen mussten ärztlich versorgt werden. Sie seien nur einmal zur Nachsorge in das Spital gegangen um den Verband zu wechseln. Reiter erklärt nach der Befragung dem Gericht: Beide Opfer sein leicht verletzt geworden. In dem einen Fall bei dem der junge Mann an der Innenseite des Oberschenkel verletzt wurde, bekräftigt er allerdings die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Reiter erklärt, das war eine Vorgangsweise, bei der mit dem Eintritt einer lebensbedrohlichen Verletzung gerechnet werden muss. Auf der Innenseite des Oberschenkel verlaufen zahlreiche Gefäße die, wenn sie verletzt werden stark bluten und schwer gestillt werden können. Der junge Mann hatte Glück gehabt und wurde nur leicht verletzt. Er räumt ein der Stich muss doch mit erheblicher Kraft ausgeführt worden sein, da er das Gewebe der Kleidung durchstoßen hat. Auf Nachfrage des Vorsitzenden die angegebenen psychischen Leiden zu beurteilen, erklärte sich Christian Reiter für nicht zuständig.
Das Urteil
Der Angeklagte wurde wegen versuchten Raubes und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen sprachen sich mit 8 : 0 Stimmen gegen den Mordversuch aus, da der bedingte Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem 18-jährigen Angeklagten war die Erleichterung anzusehen.
Ein Appell an das Verständnis für Traumata
Die Befragung der beiden Jugendlichen Opfer zeichnet ein Bild von den langanhaltenden psychischen Folgen einer Gewalttat, während die physischen Wunden messbar und behandelbar sind, so ist das bei psychischen Folgeschäden ganz anders, und schwer nachweisbar. Die widersprüchlichen Aussagen sind weniger ein Zeichen von Unglaubwürdigkeit als vielmehr ein Symptom des Traumas, das die Erinnerung zersplittert hat.
Es ist ein stiller Kampf, den Opfer jeden Tag aufs Neue führen müssen.
