Im Juni 2026 wurde in einem dreistündigen Verfahren ein Fall verhandelt, der die Frage nach Schuld, Zurechnungsfähigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung neu beleuchtet: Eine 14 jährige Jugendliche hat in Wien Penzing durch zahlreiche Messerstiche eine 62 Jährige Friedhofbesucherin getötet. Die Jugendliche war vor der Tat bereits auf Wunsch ihrer Mutter in Betreuung des Jugendamt (MA 11). Sie war erst wenige Monate in einer Wohngemeinschaft im Sozialpsychiatrischen Zentrum Penzing untergebracht. Während die Fakten der Tat unstreitig sind, rücken im Gerichtssaal andere Ebenen in den Vordergrund: eine herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit, die Rolle einer gewaltverherrlichenden Peer-Group, Traumata und Selbstverletzung, sowie die einstimmige Forderung nach forensischer Therapie statt reiner Strafverschärfung. Dieser Artikel richtet sich an Menschen, die verstehen wollen, warum forensisch psychiatrische Interviews und Anhörungen in solchen Prozessen mehr sind als juristische Formalien: Sie offenbaren die Denkweise der Beteiligten, machen Konflikte sichtbar und regen eine Diskussion über Prävention, Verantwortung, Resozialisierung und auch der Herausforderung einer Risikoeinschätzung an. Der Kern: Wie gehen wir mit Menschen um, deren Taten abgründig sind, deren Biografien aber strukturelle Gewalt spiegeln? Und wann dient Strafe der Gesellschaft – und wann Therapie – braucht es wirklich beides?
Die Angeklagte entschuldigt sich und bekennt Reue.
Die Hauptverhandlung: Im Gerichtssaal prallen zwei Grundhaltungen aufeinander: die Forderung nach einer Strafe „im oberen Bereich“ wegen einer „grausamen und sinnlosen Begehungsweise“ – und der Appell, Therapie in den Mittelpunkt zu stellen, weil die Zurechnungsfähigkeit herabgesetzt war und die Täterin in einer Umgebung von Gewalt, Drogen und Selbstverletzung sozialisiert wurde. Der Staatsanwalt betont die Eindeutigkeit des Tathergangs: Frau Dr. St. starb durch zahlreiche Stiche, ausgeführt von der Angeklagten. Die strafrechtliche Bewertung soll sich am oberen Ende des Rahmens von zwei bis zehn Jahren orientieren, flankiert von einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, um die Gefährlichkeit zu behandeln und Rückfälle zu verhindern. Die Verteidigung, Frau Astrid Wagner, zeichnet ein anderes Bild: keine Entschuldigung der Tat, aber ein Kontext. Eine „Peer-Group“, die aufstachelte, Gewaltfantasien und -videos, eine traumatische Kindheit, Selbstverletzungen. Der Ruf nach Milde ist verbunden mit dem Vertrauen in langwierige Therapie und geordnete, schrittweise Reintegration. Am Ende spricht die Jugendliche selbst – und entschuldigt sich. Zwischen diesen Stimmen entsteht ein Spannungsfeld, das weit über den Einzelfall hinausweist.
Die zentrale Herausforderung lässt sich, wie bei anderen derartig grausamen Taten auch, in drei Spannungsachsen bündeln:
Schuld versus Zurechnungsfähigkeit: Das psychiatrische Gutachten bejaht die Tat, attestiert aber eine herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit. Wie stark darf oder muss dies die Strafhöhe beeinflussen?
Strafe versus Therapie: Der Strafrahmen (zwei bis zehn Jahre) eröffnet Spielräume. Der Staatsanwalt fordert eine obere Einordnung; zugleich betont er die Notwendigkeit einer forensischen Therapie, um die Gefährlichkeit zu senken. Die Verteidigung plädiert dafür, Therapie in den Vordergrund zu rücken und die Strafe zu mildern, weil die Dauer und Intensität der Behandlung ungewiss, aber voraussichtlich lang ist.
Individuelle Tat versus gesellschaftliche Ursachen: Nach Darstellung der Verteidigung spielte eine gewaltverherrlichende Peer-Group eine entscheidende Rolle. Traumatische Kindheitserfahrungen, Drogenkonsum und Selbstverletzung seien Teil eines Weges, der zur Tat führte. Daraus ergibt sich die Frage: Welche Verantwortung tragen gesellschaftliche Strukturen, digitale Räume und Präventionssysteme, wenn Gewalt „gelernt“ wird? Für Leserinnen und Leser entsteht hier ein Diskussionsraum: Kann man eine Tat verurteilen und gleichzeitig ihre Ursachen ernst nehmen, ohne sie zu relativieren? Der Gerichtssaal zeigt, wie juristische Bewertungen und humanitäre Perspektiven miteinander ringen – und wie wichtig es ist, Interviews und Anhörungen als Fenster zu diesen Konflikten zu verstehen.
Position Staatsanwaltschaft: Die Tat ist unbestritten und in ihrer „grausamen und sinnlosen Begehungsweise“ besonders verwerflich. Trotz nicht vollständig aufgehobener, aber eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit sei eine Strafe „im oberen Bereich“ des Rahmens geboten. Zusätzlich fordert der Staatsanwalt die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, um eine Behandlung zu gewährleisten und die Rückfallgefahr zu kontrollieren. Ziel sei eine Rückkehr in die Gesellschaft erst dann, wenn keine Gefahr mehr von psychischen Störungen ausgeht. Er verweist auf einen „Einfluss“ von Faszination für Gruppenkriminalität und brutale Mörder, dennoch dürfe die Täterin keine „Heldin“ sein; Nachahmung müsse verhindert werden.
Position Verteidigung, Astrid Wagner: Die Tat bleibt „grausam und nicht entschuldbar“; die Angeklagte bereut und hat umfassend gestanden. Die Zurechnungsfähigkeit war herabgesetzt; Chats und Nachrichten belegten den Einfluss einer Peer-Group, die aufstachelte. Biografischer Kontext: traumatische Aufwachsbedingungen, frühe Gewalterfahrungen, Hang zu Gewaltvideos und -fantasien, Drogenkonsum, Selbstverletzungen. Appell: Therapie vor Strafe; die Dauer der Behandlung sei unvorhersehbar, wahrscheinlich lang. Eine milde Strafe und strukturiertes Vorarbeiten für Entlassungen in Einrichtungen seien sinnvoll, um Therapieerfolge nicht durch anschließende Haft zu konterkarieren. Zur „Waffe“: Die Verwendung scharfer Klingen stehe im Zusammenhang mit Selbstverletzung; dies als besonderen Erschwerungsgrund zu bewerten, sei „fatal“.
Stimme der Angeklagten: Abschließende Entschuldigung an die Familie von Frau Dr. St.; Bekundung tiefer Reue, ein Leben genommen zu haben.
Besonders eindrücklich sind zwei Momente: Der Staatsanwalt verbindet Härte mit Verantwortung: Er fordert eine hohe Strafe und zugleich die Unterbringung in der forensischen Therapie. Nicht als Gegensatz, sondern als Doppelstrategie: bestrafen, behandeln, schützen. Dabei benennt er klar das Ziel – keine Rückkehr in die Freiheit, solange Gefährlichkeit besteht; eine spätere Reintegration nur bei gesicherter Stabilität. Diese Kombination aus klarer Schuldzuweisung und therapeutischer Perspektive durchbricht das gängige Narrativ „Strafe oder Therapie“.
Die Verteidigung verschiebt den Fokus: Sie legt die Biografie offen – Gewalt von Beginn an, soziale Prägungen, digitale Räume mit Gewaltverherrlichung, Selbstverletzung. Ihr zentraler Satz: „Man darf Frau A.S. am Ende dieses Tages nicht als grausames Monster dastehen lassen.“ Das ist keine Entschuldigung, sondern ein Plädoyer, Ursachen mitzudenken, um Prävention zu ermöglichen. Bemerkenswert ist auch die juristische Differenzierung zur „Waffenverwendung“: In einem Leben, in dem scharfe Klingen Teil der Selbstverletzung waren, sei die Tatmittelwahl nicht der maßgebliche Erschwerungsgrund, sondern Symptom eines destruktiven Systems.
Am Ende steht die schlichte, aber schwer wiegende Entschuldigung der Angeklagten. Kein Ausweichen, kein Relativieren – ein Satz, der die Schwere anerkennt und die Diskussion über Reue und Resozialisierung öffnet.
Zusammenfassung und Urteil:
Die Verhandlung zeigt, wie Interviews und Anhörungen von TäterInnen gesellschaftliche Debatten verdichten: Der Staatsanwalt markiert die Verwerflichkeit der Tat und fordert eine Strafe im oberen Bereich, kombiniert mit forensischer Therapie und strenger Gefährlichkeitskontrolle. Die Verteidigung akzeptiert die Schuld, rückt jedoch die herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit, die aufstachelnde Peer-Group und die traumatische Biografie ins Zentrum – und plädiert für Milde zugunsten einer langen, strukturierten Behandlung. Das rechtskräftige Urteil: 8 Jahre Haft und Einweisung in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum.
Die doppelte Botschaft: Schwere Gewalt verlangt klare Antworten: Strafe, Schutz, Verantwortung. Gleichzeitig braucht es den Blick auf Ursachen: traumatische Kindheit, digitale Gewaltkulturen, fehlende Prävention. Interviews machen diese Spannungsfelder greifbar und eröffnen einen Raum für Empathie und produktive Diskussion: Wie gestaltet man eine Justiz, die schützt und heilt? Und wie verhindert man, dass aus erlebter Gewalt neue Gewalt entsteht? Wie erreicht man Menschen die sich aus welchen Gründen auch immer aller humanen Angeboten verweigern?
Ich wünsche Ihnen viel Kraft, achten Sie auf Ihre Gesundheit.
