Am Abend des 28. Februar 2025 versammelten sich drei junge Männer, um den 19. Geburtstag eines von ihnen zu feiern. Was als feuchtfröhlicher Abend begann, verwandelte sich in ein mehrstündiges Martyrium für zwei weitere junge Männer, die wegen angeblicher Schulden von 100 Euro in eine Wiener Wohnung in Favoriten gelockt wurden. Die Opfer erlebten eine Nacht voller sadistischer Gewalt, Erniedrigung und sexueller Übergriffe, die selbst erfahrene Juristen schockierte. Die Angeklagten, stehen nun vor einem Schöffensenat. Dieser Fall wirft drängende Fragen auf: Wie konnte eine triviale Schuldensumme zu derart extremer Gewalt eskalieren? Welche Rolle spielten Gruppendynamik, Drogen und persönliche Vorgeschichten? Das Gericht versucht, die unfassbaren Ereignisse einer Nacht zu rekonstruieren, die das Leben aller Beteiligten für immer verändert hat.

Das Geständnis: Hauptangeklagter übernimmt die volle Verantwortung

Der Prozess begann am 6. August 2026 mit den Eröffnungsplädoyers und den Aussagen der Angeklagten, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, um die Intimsphäre der Beteiligten zu schützen. Die beiden jungen Opfer mussten ebenfalls nicht vor Gericht erscheinen, es reichte die Kontradiktorische Einvernahme. Während sich der Hauptangeklagte vollumfänglich schuldig bekannte und seine Tat auf Drogen und Gruppendynamik zurückführte, plädierten seine Mitangeklagten auf eine geringere Beteiligung. Sie stilisierten sich eher als passive, von Drogen benebelte Zeugen, die es versäumten, rechtzeitig einzugreifen. Das Gericht stand nun vor der komplexen Aufgabe, die individuellen Schuldanteile in einer Nacht voller enthemmter Gewalt zu klären. Belastet werden alle drei durch die Aussagen der Opfer und sichergestellte Beweismittel. Für den bereits vorbestraften Erstangeklagten steht neben einer neuen Verurteilung auch der Widerruf einer früheren bedingten Haftstrafe im Raum.

Den Prozessauftakt prägte das umfassende Schuldeingeständnis des Erstangeklagten, Herrn B., der in der Tatnacht seinen 19. Geburtstag feierte. Sein Verteidiger, Nikolaus Rast, erklärte unmissverständlich: Mein Mandant bekennt sich zur Gänze schuldig im Sinne der Anklageschrift. Alles, was darin steht, stimmt genau so, wie es die Frau Staatsanwältin referiert hat. Diese Aussage diente nicht der Entschuldigung des Geschehenen, was als unmöglich bezeichnet wurde, sondern als Versuch einer Erklärung. Der übermäßige Konsum von Alkohol und Methamphetamin an diesem Abend habe, kombiniert mit einer fatalen Gruppendynamik, die Hemmschwelle der drei Angeklagten massiv gesenkt und zu den eskalierenden Gewalttaten geführt. Es wurde betont, dass Herr B. bereits bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Eine frühere Verurteilung wegen Sachbeschädigung, bei der ihm eine Psychotherapie auferlegt wurde, deutet zudem auf eine tiefere Problematik hin. Der Erstangeklagte bereue die Tat zutiefst und verzichte auf eine weitere Verteidigungsstrategie, so sein Anwalt.

Eine Spirale der Gewalt: Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein erschütterndes Bild der Ereignisse. Der Plan, die beiden Opfer wegen einer Schuld von rund 100 Euro zur Rede zu stellen, eskalierte zu einem mehrstündigen Martyrium. Die Männer wurden in eine Wohnung verschleppt, wo sie mit Fäusten und Gegenständen geschlagen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wurden. Die Taten gingen jedoch weit über bloße Gewalt hinaus und nahmen sadistische Züge an. Die Opfer wurden gezwungen, Kokain zu konsumieren, sich selbst mit einem Elektroschocker im Genitalbereich zu verletzen und vor den Angeklagten zu knien. Den grausamen Höhepunkt bildeten sexuelle Übergriffe, bei denen die jungen Opfer gezwungen wurden, sich auf leere Glasflaschen zu setzen und diese anschließend abzulecken. Die Staatsanwältin betonte, dass die Angeklagten offenbar nicht mehr nur am Eintreiben der Schulden interessiert waren, sondern sich einen Spaß daraus machten, ihre Opfer zu erniedrigen, zu quälen und Leiden zuzufügen. Eines der Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch sowie eine posttraumatische Belastungsstörung, während das andere ebenfalls diverse Prellungen davontrug.

Argumente der Verteidigung der Mitangeklagten: Zwischen Teilgeständnis und passiver Teilnahme

Die Verteidiger der beiden Mitangeklagten, präsentierten differenziertere Sichtweisen. Der Anwalt vom 23-Jährigen Zweitangeklagten, Sascha Flatz, schilderte seinen Mandanten als stark durch Drogen und Alkohol beeinträchtigt. Dieser sei zur Geburtstagsfeier gekommen, ohne vom Plan der Geldeintreibung zu wissen. Er gestand zwar, eines der Opfer einmal getreten zu haben, sei aber ansonsten die meiste Zeit passiv gewesen, teilweise sogar auf einer Couch eingeschlafen. Er bereue zutiefst, nicht eingegriffen zu haben, habe aber niemanden zu den Taten ermutigt. An den Vergewaltigungen sei er laut seiner Aussage nicht beteiligt gewesen. Ähnlich argumentierte Ernst Schillhammer, der Anwalt vom 21-Jährigen Drittangeklagten. Er sei bei den grausamen Handlungen mit den Flaschen zwar anwesend gewesen, habe die Täter jedoch mit den Worten Hört’s auf zum Aufhören aufgefordert. Schillhammer räumte ein, dass dies nicht ausreichend war und es sehr viele richtige Verhaltensweisen gegeben hätte, die sein Mandant leider nicht gezeigt habe. Er betont das Gericht hat zu beurteilen, ob die passive Anwesenheit und der halbherzige Versuch des Eingreifens als strafbare Mittäterschaft zu werten sind. Beide, waren vor diesem Vorfall nicht vorbestraft.

Die Folter mit der Glasflasche: Besonders hervorgehoben und als Inbegriff der sadistischen Grausamkeit beschrieben wurde die Misshandlungen mit den Glasflaschen. Die Staatsanwältin schilderte, wie die Opfer gezwungen wurden, sich abwechselnd auf leere Flaschen zu setzen, sodass der Flaschenhals anal eingeführt wurde. Anschließend mussten sie die Flaschen ablecken. Ein Schwert diente dem Angeklagten um seine Forderungen durchzusetzen. Diese Tat steht symbolisch für die totale Entmenschlichung und Erniedrigung, die weit über das ursprüngliche Motiv der Geldeintreibung hinausging. Es war dieser Moment, der laut Staatsanwaltschaft selbst erfahrene Kolleginnen und Kollegen schockiert hat. Die Verteidiger der Mitangeklagten distanzierten sich explizit von dieser Tat. Der eine gab an, er habe geschlafen und von der Vergewaltigung nichts mitbekommen, der andere betonte, er habe versucht, die Täter zu stoppen. Diese Tat verdeutlicht eindrücklich die extreme Dimension der Gewalt und wird im Urteil eine zentrale Rolle spielen, da sie die Frage aufwirft, wer welche aktive Rolle in diesem exzessiven Akt der Quälerei spielte.

Das nicht rechtskräftige Urteil des Schöffensenats: Der 20-Jährige Haupttäter erhält Elf Jahre Jahre Haft. Sieben Jahre Haft setzt es für den 23-Jährigen Zweitangeklagten, und sechs Jahre Haft erhielt der 21-Jährige Drittangeklagte.

Der vorsitzende Richter bekräftigt sein durchaus hartes Urteil, wenn man das junge Alter der Angeklagten betrachtet, mit den Worten, das ist ein kaum jemals gesehener Gewaltexzess.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft, achten Sie auch auf Ihre psychische Gesundheit.

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