Österreichs Strafvollzug steht gleichzeitig vor Überbelag, Personalmangel und einer erneuten Debatte über den Maßnahmenvollzug. Bodycams und neue forensisch-therapeutische Zentren können Teil einer Antwort sein. Die eigentliche Frage aber bleibt: Hat Österreich ein klares Konzept für einen menschenrechtskonformen Vollzug?

Österreichs Gefängnisse geraten zunehmend unter Druck. Die Justizwachegewerkschaft warnt vor steigenden Insassenzahlen, unbesetzten Stellen und geschlossenen Arbeitsbetrieben. In manchen Anstalten sitzen Gefangene dadurch bis zu 23 Stunden täglich im Haftraum. Hafträume, die für zwei Personen vorgesehen sind, seien teils mit drei bis vier Personen belegt. Auch die psychiatrische Versorgung sei in manchen Einrichtungen nur eingeschränkt verfügbar.
Gleichzeitig kündigt das Justizministerium neue sicherheitstechnische Maßnahmen an. Ab Juni sollen Bodycams im Strafvollzug und Maßnahmenvollzug ausgerollt werden. Insgesamt sind rund 500 Geräte geplant, zunächst für Einsatzgruppen der Justizwache, danach für alle weiteren Bediensteten in den 29 Einrichtungen des Strafvollzugs und Maßnahmenvollzugs. Die Kosten werden mit rund 900.000 Euro einmalig und 80.000 Euro jährlich angegeben.
Doch Technik löst keine strukturellen Probleme. Bodycams können deeskalieren, dokumentieren und Bedienstete ebenso wie Insassen vor falschen Vorwürfen schützen. Sie ersetzen aber weder ausreichendes Personal noch Therapieplätze, Ausbildung, sinnvolle Tagesstruktur oder psychiatrische Versorgung.
Besonders deutlich wird das im Maßnahmenvollzug. Die Justizanstalt Gerasdorf soll zu einem forensisch therapeutischen Zentrum für zurechnungsfähige Straftäter mit schweren psychischen Erkrankungen umgebaut werden. Laut ORF soll die Umstrukturierung mindestens 18 Monate dauern. Bis Ende 2026 sollen bereits zwei bis drei spezifische Abteilungen entstehen. Zusätzliche Haftplätze sind jedoch nicht geplant, zusätzliche Kosten ebenfalls nicht.
Genau hier liegt das Spannungsfeld. Der Maßnahmenvollzug braucht spezialisierte Einrichtungen, multiprofessionelle Teams und echte therapeutische Perspektiven. Wenn aber bloß Standorte umgewidmet werden, ohne dass ausreichend Personal, Behandlungskapazitäten und Entlassungsperspektiven geschaffen werden, droht alter Wein in neuen Schläuchen.
Dass es auch anders gedacht werden kann, zeigt der Blick auf den Haidingerhof in Oberösterreich. Dort werden psychisch erkrankte und beeinträchtigte Menschen, die straffällig geworden sind, resozialisiert. Ein Ansatz nicht als reine Verwahrung, sondern als Begleitung zurück in ein Leben außerhalb der Institution
Der österreichische Strafvollzug steht damit vor einer Grundsatzfrage. Soll er vor allem verwalten, sichern und reagieren? Oder soll er Menschen so behandeln, betreuen und vorbereiten, dass Rückfälle verhindert und Menschenrechte gewahrt werden?
Überbelag, Personalmangel und mangelhafte Versorgung sind keine bloßen Organisationsprobleme. Sie berühren den Kern staatlicher Verantwortung. Wer Menschen einsperrt, übernimmt Verantwortung für deren Sicherheit, Gesundheit, Würde und Zukunft. Das gilt für Strafgefangene. Und es gilt in besonderem Maß für Menschen im Maßnahmenvollzug.
Die aktuellen Debatten zeigt daher weniger eine vorübergehende Belastung als ein strukturelles Warnsignal. Österreich braucht nicht nur mehr Kameras und neue Bezeichnungen für Einrichtungen. Es braucht ein nachvollziehbares Gesamtkonzept: ausreichend Personal, therapeutische Qualität, unabhängige Kontrolle, realistische Entlassungsperspektiven und einen Vollzug, der Sicherheit nicht gegen Menschenrechte ausspielt.

Das Ganze beruht auf der absolut unbestreitbaren Tatsache, dass weiterhin dieselben absolut unfähigen Richter/innen-Lieblings-Psychiater wie Walzl, Brosch, Leitner und Co. ihre Worthülsen, reine, gespeicherte Textbausteine, als hochbezahlte „Gutachten“ auf Steuerzahlerkosten erstatten und ihre auftraggebenden Richter/innen diesen meist wissenschaftlichen Schwachsinn als einzigen „Beweis“ zur Fortsetzung der Maßnahme heranziehen, wobei sämtliche, wissenschaftlich dokumentierte Diagnose-Richtlinien aus dem ICD-10-Manual der WHO in diesen „Auftrags-Gutachten“ außer Acht gelassen werden.
Schließlich bringt ein Maßnahmen-Insasse der Justiz mehr als 460 Euro am Tag im Gegensatz zu etwa 160 Euro zu einem – in Haft absolut gleich behandelten – Strafhäftling.
Folge der Spur des Geldes und Du findest die einzig logische Begründung für die – im Gegensatz zu Deutschland oder der Schweiz – 10-fach häufigere Verhängung der „Maßnahme“ – aus reinen Budgetgründen für das/die BMJ.
Gegenbeweise dazu wurden und werden niemals erbracht!
Mag. Herwig Baumgartner