Seither herrscht ein systematischer Vernichtungskrieg gegen Mütter. Und Kinder werden entrechtet und mundtot gemacht. Väter hingegen bekommen Rechte, sie werden mit Macht – statt mit Pflichten ausgestattet. Und sie bekommen sogar behördlichen Täterschutz.

Am 1. Februar 2013 ist das Kindschafts- und Namenänderungsgesetz (KindNamRÄG2013) in Kraft getreten. Neben einer Namensregelung für Eltern und Kinder wurde auch ein neues Familienrecht mit Obsorgeregelungen nach Trennungen und Scheidungen eingeführt. Dieses Kindschaftsrecht agiert bei den schätzungsweise 30 Prozent der sogenannten „strittigen bzw. hochstrittigen Fällen“,  wo seit 13 Jahren nun das Gericht über die Obsorge der gemeinsamen Kinder entscheidet, entweder über die alleinige oder die gemeinsame Obsorge beider Elternteile. Für den restlichen und überwiegenden Teil, der sich trennenden Eltern braucht es meist kein Obsorgeverfahren, denn sie finden eine halbwegs zufriedenstellende Lösung für sich und ihre Kinder. Unter „strittig“ fallen jene Trennungen, bei denen Gewalt während der Ehe, Beziehung oder Partnerschaft vorgekommen ist, oder während und nach der Trennung und Scheidung ein Thema wird oder geworden ist.  Für gewaltausübende Elternteile sollte es kein Kontaktrecht geben, so heißt es im Gesetzestext. Es sollte außerdem eine sogenannte „Abkühlphase“ von mindestens einem Jahr geben, bis es zu einer Entscheidung über Obsorge- und Kontaktrecht kommt. Nichts davon ist eingetreten, bzw. das Gesetz wird außer Kraft gesetzt. Da helfen auch keine „Handreichungen“ mehr.

Warnungen vieler ExpertInnen blieben ungehört

Viele ExpertInnen aus Frauenrechts- und Opferschutzeinrichtungen, darunter auch ich,  warnten damals eindringlich vor den Konsequenzen dieses Gesetzes. Wir befürchteten, dass Kinder zum Spielball der Behörden und gewaltausübenden Väter werden könnten und Mütter bzw. Alleinerzieherinnen unhaltbaren Zusatzbelastungen und sogar Schikanen ausgesetzt werden könnten. Aber wir wurden nicht gehört – trotz vieler intensiver Verhandlungsrunden im Frauenministerium, PolitikerInnen und medialen Appellen.

Urteile vom EGMR haben das Kindschaftsrecht 2013 beflügelt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ist eine wichtige rechtsstaatliche Institution, aber nicht alle Entscheidungen fallen gerecht aus, bzw. nicht immer werden dabei die Folgen für Betroffene mitgedacht und auf Kinderrechte und Frauenrechte geachtet. So wie in den beiden Fällen „Zaunegger gegen Deutschland“ im Jahre 2009  und „Sporrer gegen Österreich“ im Jahr 2013. In beiden Fällen stellte der EGMR klar, dass unverheiratete Väter bei Obsorge-Anträgen diskriminiert werden und dies geändert werden müsse. Vätern wurde mit dem Urteilsspruch das Recht auf Prüfung eingeräumt, das nach einer Trennung die gemeinsame Obsorge besser für das Kindeswohl wäre bzw. wenn das nicht der Fall ist, eine Zuweisung zum Vater besser wäre.

Das EMRG-Urteil kam der damaligen Justizministerin Frau Claudia Bandion Ortner sehr gelegen, die die Verantwortung beider Eltern nach einer Trennung stark forcierte, bzw. Vätern mehr Rechte statt Pflichten zugestehen wollte. Dieser Urteilsspruch war maßgeblich für die Einführung des Kindschaftsrecht. 

Zum Fall „Sporer gegen Österreich“: Der Vater Gerald Sporer, war zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes im Mai 2000 bereits von der Mutter getrennt, doch man wohnte im gleichen Haus und kümmerte sich abwechselnd um das Kind. Als die Mutter 2002 auszog, beantragte Sporer die alleinige Obsorge, da die Mutter nicht in der Lage wäre, sich zu kümmern. Mehrere Gutachten folgten. Schließlich urteilte das Gericht, dass das alleinige Sorgerecht nach der Rechtslage automatisch der Mutter zufalle, es sei denn, das Kindeswohl wäre dadurch gefährdet. 2003 wurde der Fall beim EGMR anhängig, die  Entscheidung, die eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und der Achtung des Familienlebens konstatierte, wurde demnach einstimmig gefällt. Daraufhin wurde die Gesetzeslage auch dahingehend geändert.

Das Patriarchat schlägt mit voller Härte zu und vernichtet Mütter und Kinder

Alle Bedenken haben sich bewahrheitet. Nein, es ist schlimmer gekommen.  Der Kreislauf der Gewalt gegen Mütter und Kinder nimmt kein Ende. Er ist vergleichbar mit einer „Schlinge um den Hals“, die immer enger, lebensbedrohlicher und gefährlicher wird, sobald Mütter sich an staatliche Behörden, wie etwa an die Kinder- und Jugendhilfe, oder an AnwältInnen, oder an die Polizei wenden bzw. sich mitten in  Pflegschafts- und Obsorgeverfahren sind.

Mütter und deren Kinder werden vom „Rechtsstaat“ entrechtet und zermürbt. Es beginnt ein oft aussichtsloser Überlebenskampf. Gewaltbereite Väter hingegen haben Aufwind, ja Rückendeckung bekommen. Anstatt Pflichten, erhalten sie staatlich genehmigte Rechte, auch dann, wenn das Wohl der Kinder gefährdet ist, auch dann, wenn ihnen ihre Kinder vorher, während der Ehe, Beziehung egal waren, sich nicht interessiert, geschweige denn gekümmert haben oder sogar Gewalt gegen Frauen und Kinder ausgeübt hatten. Auch dann, wenn es bereits Betretungsverbote, Strafanzeigen oder Gefährdungsmeldungen gegen den Kindesvater gab, auch wenn Väter Alkohol oder Drogenprobleme haben.  Auch jene Väter werden mit Macht ausgestattet, die nicht einmal bereit sind, Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Übrigens Unterhaltsschuldner kosten dem Staat jährlich ca. 50 Millionen Euro, die sie nicht zurückzahlen wollen und offensichtlich auch nicht müssen.  Besonders krass wird es, wenn sexueller Missbrauch an Kindern attestiert wird. Niemand will sich die „Finger verbrennen“, daher wird oft von einer Anzeige abgeraten. Kinder bleiben weiterhin den Sexualstraftätern und Pädophilen ausgesetzt.

Das System spielt mit und schaut zu

Österreich lässt Mütter und Kinder im Stich. Und das, obwohl Kinderschutz und Frauenrechte in allen wichtigen Dokumenten und Gesetzen verankert sind. Auch obwohl Österreich die Istanbul-Konvention und die Lanzarote-Konvention ratifiziert hat, wo Kinderschutz und Opferschutz von Frauen staatlich verpflichtend festgelegt sind.

Teil des Systems ist auch der gesamte Opferschutzapparat, wie Kinderschutzeinrichtungen, Opferschutzeinrichtungen, spezialisierte Beratungsstellen, etc. Sie scheinen bei diesem System mitzuspielen.

Statt  Mütter und Kinder zu schützen, schützen sie sich selbst. Sie schirmen sich ab.  Anstatt gegen diesen patriarchalen, mütter- und kinderfeindlichen Apparat mit aller Kraft entgegenzutreten und auf allen Ebenen aufzutreten, bleiben sie still.  Mütter werden oft von einer Stelle zur nächsten verwiesen. Die meisten Einrichtungen grenzen sich ab, oft heißt es „wir sind nur für den Gewaltschutz, nicht aber für Pflegeschafts- und Obsorgeverfahren zuständig.“ Bei Obsorgeverfahren bleibt vielen Müttern nichts anderes übrig, als sich teure AnwältInnen zu nehmen, die sie finanziell oft in den Ruin treiben.

Viele Einrichtungen warnen Mütter vor den Gefahren, die auf sie zukommen. Sie raten vor Anzeigen ab, sie warnen Mütter, vor der Gefährlichkeit der Täter, eine Anzeige so heißt es oft, könnte den Täter noch mehr reizen, also Finger weg. Oder es heißt, bei einer Anzeige könnten sie womöglich sofort die Obsorge verlieren.  Mütter und Kinder werden verwirrt, auch wenn sie alles richtig machen, alle Anweisungen und Ratschläge befolgen, sie verlieren dennoch in diesem System. Sie verlieren oft alles. Ihre Kinder und ihr gesamtes Vermögen.

Frauen arbeiten gegen Mütter

Es ist fatal genug, wenn die vielen Behörden gegen Frauen, Mütter und Alleinerzieherinnen arbeiten und sie fallen lassen. Aber besonders bitter und hart ist es, wenn Frauen in den jeweiligen Institutionen –  weibliche Mitarbeiterinnen, weibliche Sozialarbeiterinnen der Kinder- und Jugendhilfe,  Polizistinnen,  Richterinnen, Justizbeamtinnen, Vertreterinnen der Familiengerichtshilfe,  Gutachterinnen etc. Müttern in den Rücken fallen, anstatt voll solidarisch und emphatisch auf ihrer Seite zu kämpfen, sich für ihre Rechte stark machen.

Generalverdacht gegen Mütter

Frauen unterstützen somit das patriarchale System! Vom Feminismus, Solidarität und Zusammenhalt ist oft wenig bis nichts zu spüren. Stattdessen herrscht ein Generalverdacht gegen Mütter! Wenn sie nicht kooperieren, wenn sie die Kinder verlieren, wenn sie ihnen von der Kinder -und Jugendhilfe abgenommen werden, wenn ihnen die Obsorge vom Staat entzogen wird, wird sofort die Schuld bei der Mutter gesucht. Es wird ihnen nicht geglaubt, sie werden angezweifelt. Irgendwas muss die Mutter schon falsch gemacht haben, sonst wäre das nicht passiert. Mütter werden oft wie „Verbrecherinnen“ behandelt, auch von Kinder- und Opferschutzeinrichtungen, von  Feministinnen.

Opfer-Täter-Umkehr  – wohin man schaut

Wenn Mütter in Obsorgeverfahren um ihre Kinder kämpfen, wenn sie sich berechtigterweise wie „Löwinnen“ gegen Kindesabnahmen wehren, werden sie wie Täterinnen behandelt. Es ist legal und vollkommen nachvollziehbar, wenn Mütter um ihre Kinder kämpfen, die sie geboren haben, die sie liebevoll, meist allein versorgt und aufgezogen haben, die sie vor Partnergewalt schützen oder versuchen sie zu beschützen, für die sie ihre berufliche Laufbahn aufgegeben haben. Aber egal was Mütter machen, sie machen es immer falsch. Ihnen wird angelastet, dass sie zu emotional agieren würden, dass sie bindungsintolerant, erziehungsunfähig wären, manipulativ, Kinder ihren Vater entfremden würden, hysterisch sind. Ja, es heißt sogar, dass sie psychisch labil bzw.  psychiatrisch krank sein müssten.  Seitenlange Gutachten mit fragwürdigen Methoden verfestigen und zementieren diese Meinung über Mütter. Nicht diejenigen, die Gewalt ausüben, werden zur Verantwortung gezogen, sondern es sind immer die Mütter.

Wie war die Lage vor 2013?

Es war besser. Eltern brauchten keine oder kaum Gerichte, weil es vor 2013 üblich war, dass die Mutter, die sich vor der Trennung hauptsächlich um das Kind/die Kinder kümmerte, auch danach hauptverantwortlich war und (meist) auch Unterhaltszahlungen für die Kinder bekam. Das Kontaktrecht des Vaters war mit zwei Wochenenden und einer Übernachtung unter der Woche und gemeinsamen Urlauben geregelt. Eine von Partnergewalt betroffene Mutter bekam vom Gericht die alleinige Obsorge zugesprochen, um sich ein neues Leben in Freiheit aufbauen zu können. Der Gewalttäter hatte die Möglichkeit zum begleiteten Kontakt mit dem Kind in Besuchscafés. Väter hätten zwar bereits vor 2013 die Möglichkeit dazu gehabt, jedoch kaum ein Vater stellte einen Antrag auf Obsorge. Es gab schon damals unzählige Eltern, die das Modell der Doppelresidenz, also die gleichberechtigte Betreuung beider Elternteile lebten, was ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Einkommen voraussetzt. Sie brauchten keine Gerichte.

Wo stehen wir jetzt – nach 13 Jahren?

Die Lage hat sich im Laufe der Jahre alarmierend zugespitzt! Die Justiz und viele Behörden und Institutionen ignorieren das Kindeswohl, Kinderrechte und das Wohl der alleinerziehenden Mütter. Väter hingegen profitieren und spüren Rückendeckung durch den Staat. Gewalt an Kindern und Frauen hat System, ist kinderrechtsfeindlich, mütterrechtsfeindlich, alleinerzieherinnenfeindlich, menschenrechtswidrig. 

Nichts von dem, was von der Gesetzesnovelle 2013 erwartet und versprochen wurde, hat sich erfüllt – mit Ausnahme der Väterrechte. Kinder und Mütter werden entmachtet. Die Obsorge und Pflegschaftsverfahren dauern meist jahrelang. Die Verfahren sind zermürbend, ja sie zerstören das Leben der Kinder und Mütter. Sie ruinieren die Existenzen der alleinerziehenden Mütter. Sie werden systematisch „ausgeblutet“.

Gewalt, Männergewalt hört nicht auf, sie setzt sich durch das Verhalten der  Institutionen fort. Durch die institutionelle Gewalt bzw. Nachtrennungsgewalt werden Gewalttäter behördlich geschützt und unterstützt, statt frühzeitig gestoppt. Kinder werden zum Faustpfand für Väterrechtler. Ihr Schlachtfeld ist das Familiengericht.

Die Kinderrechte sind obsolet

Kinder werden nicht selten gezwungen, regelmäßigen Kontakt zum gewalttätigen Vater zu pflegen, der seine Macht über die getrennte Partnerin noch jahrelang ausüben kann. Das begünstigt sogar Femizide, weil Mütter, die über die auf sie wartenden Schikanen Bescheid wissen, trennen sich nicht mehr so leicht vom Gewalttäter, beziehungsweise wird der Kontakt nach einer Trennung zu ihm unnötig in die Länge gezogen, was bei hochstrittigen Verfahren eskalierend wirkt. Wenn sich die Mutter wehrt, wird ihr Bindungsintoleranz oder „PAS“ (Parental Alienation Syndrome/Eltern-Kind-Entfremdung), Manipulation, Erziehungsunfähigkeit und Kooperationsunwilligkeit unterstellt, was bis zum Entzug ihrer Obsorge führen kann. PAS und Co sind jedoch unwissenschaftliche und unhaltbare Begriffe. Aber eine Waffe gegen die Errungenschaften des Feminismus.

Niemand hält sich an die Umsetzung der Istanbul-Konvention, aber auch nicht an Gesetze und Dokumente

Die Gerichte halten sogar dann noch am Idealbild der gemeinsamen Elternschaft fest, wenn Gewalt im Spiel ist. Sie halten sich auch nicht an die Verpflichtungen der Europaratskonvention, die vorschreibt, keine Entscheidungen gegen das Kindeswohl zu treffen. Österreich hinkt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention stark hinterher, vor allem, was die Umsetzung und Anwendung von Artikel 31 in Pflegschaftsverfahren angeht. Im Artikel 31 zu Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit heißt es:

  1. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gewalttätige Vorfälle, die in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallen, bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden.
  2. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder nicht gefährdet.

In der Praxis spürt man hier nichts. Ich behaupte sogar, dass die Familienrichter weder die Istanbul-Konvention noch Artikel 31 überhaupt kennen. Es wird auch gar nicht von ihnen erwartet, weil auch die Regierung die Konventionen nur halbherzig umsetzen. Somit gibt es auch noch keine gesetzlich verpflichtende Schulung zu familiärer Gewalt und Täterstrategien für die Justiz, obwohl dies im GREVIO-Bericht des Europarats seit 2016 gefordert wird. Spanien hingegen setzt das seit 2006 um. GREVIO ist ein unabhängiges ExpertInnenkomitee, das die Umsetzung der Istanbul Konvention in Österreich kontrolliert.

Die Familiengerichtshilfe – eine zusätzliche Belastung

2013 wurde die Familiengerichtshilfe etabliert und mit einem neuen, aber inkompetenten und ungeschulten Personal ausgestattet. Ihnen fehlt bis heute ein tiefgehendes Wissen über Gewaltdynamiken, Täterstrategien, über Kinderrechte, Frauenrechte, Traumatisierung von Kindern und Müttern. Dennoch wurden der Familiengerichtshilfe Befugnisse eingeräumt, wofür es keine Gesetzesgrundlage gibt.  So ist es ihnen beispielsweise gestattet, in die Grundrechte von Menschen, von Frauen und Kindern einzugreifen. Sie dürfen sich ohne Zustimmung der Mütter Information in Schulen, Kindergärten, Frauenhäusern oder sonstigen Institutionen holen, um dem Gericht durch eine ausführliche Berichtslegung bei der Entscheidung behilflich zu sein. Die Justiz war der Auffassung, dass sich durch die Unterstützung der Familiengerichte die Verfahren verkürzen würden und schnellere Entscheidungen getroffen werden könnten. Das ist nicht eingetreten, ganz im Gegenteil.

Willkürliche Kindesabnahmen

Seit 2013 kommt es verstärkt zu willkürlichen Kindesabnahmen und damit zu Grundrechtsverletzungen an Kindern und alleinerziehenden Müttern. Sie werden behördlich auf unbestimmte Zeit oder für immer von ihren Müttern getrennt. Das geschieht willkürlich, ohne dass eine Mutter ein (Schwer)verbrechen begangen hat oder gewalttätig gewesen ist. Besonders hart trifft es jene, die sich gar nicht verabschieden können.  So auch eine Mutter, bei der kürzlich ein Richter ohne ihr Wissen entschieden hat, ihren fast vierjährigen Sohn „Lukas“ (Name geändert) aus dem Kindergarten abholen zu lassen.  Der Mutter wurde vorgeworfen, sie habe überreagiert, als ihr Sohn nach den Besuchskontakten beim Vater extrem auffällig zurückkam. Sie hat Lukas auf ärztlichen und kinderpsychologischen Rat hin abklären lassen. Das Ergebnis waren mehrere Gefährdungsmeldungen, in denen darauf hingewiesen wurde, die Kontakte mit dem Vater einzustellen. Diese Warnungen wurden von Gericht und Kinder- und Jugendhilfe jedoch ignoriert. Nun lebt Lukas beim Vater, vor dem er Angst hat. Der Mutter wurde die alleinige Obsorge entzogen und sie durfte ihren Sohn seit fast drei Monaten nur einmal für eine Stunde unter strenger Aufsicht der KJH sehen. Dies ist  kein Einzelfall, sondern eine schwere Kindesrechtsverletzung und Mütterfeindlichkeit pur.

Viele Player – mit unterschiedlichen Machtkompetenzen und Interessen.

FamilienrichterInnen orientieren sich nicht nur an den Einschätzungen der Familiengerichtshilfe, sondern trotzdem auch an jenen der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich werden psychologische GutachterInnen beauftragt, um sowohl Mutter als auch Kind zu beurteilen beziehungsweise zu verurteilen, ja zu bestrafen. Die GutachterInnen agieren oft als verlängerter Arm der RichterInnen und arbeiten dem Gericht zu. Oft geht es dabei nicht um die Interessen der Kinder und die Wünsche sorgender Mütter, sondern in erster Linie um die der Väter. Väter haben Rechte erhalten, aber wenige Verpflichtungen.

Österreich hat viele Baustellen und Lücken im System, die Müttern und Kindern schaden, daher braucht es eine grundlegende Rechtsreform mit folgenden Reformen

Maria Rösslhumer
Foto: Ferdinand Germadnik

Forderungen:

  • Es braucht dringend ein gänzlich neues Familienrecht in der Größenordnung der Familienrechtsreform unter Bruno Kreisky, weg von patriarchalen Denkmustern, hin zu einer Reform, die Väter zur Verantwortung verpflichten und jede Form von Gewalt an Müttern und Kindern beendet, auch die institutionelle Gewalt, sprich Nachtrennungsgewalt.
  • Familienrecht und Strafrecht muss zusammenarbeiten – nach dem spanischen Modell
  • Weg mit Datenschutz, der Täter schützt
  • Eine Familienrechtsreform mit Umsetzung der Istanbul-Konvention, unter besonderer Berücksichtigung des Artikels 31 zu Obsorge und Pflege. Der Schutz vor Gewalt muss garantiert werden.
  • Väter, die Gewalt an der Partnerin ausüben, dürfen weder Obsorge noch ein Kontaktrecht erhalten
  • Verpflichtende Schulungen und Ausbildung aller Berufsgruppen im Zusammenhang mit Obsorge und Pflegschaftsverfahren, zu Gewaltdynamiken in der Familie, gegen Kinder, Täterstrategien insbesondere für RichterInnen, GutachterInnen, AnwältInnen, Kinderbeistände, FamiliengerichtshelferInnen, LeiterInnen und SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe. Basierend auf dem Leitfaden für FamilienrichterInnen. Als Schulungsunterlage muss die Istanbul-Konvention und „Handreiche zu Gewalt an Frauen und Kinder für Familiengerichte“ herangezogen werden.
  • Gefährdungsmeldungen an Kindern müssen ernstgenommen werden – dazu braucht es eine externe Kontrollstelle.
  • Unterhaltsunwillige Väter müssen mit Konsequenzen rechnen, ähnlich wie etwa das vorbildliche Gesetz in Kanada, das seit 1. Jänner 2026 in Quebec (Kanada) in Kraft getreten ist und zahlungsunwilligen Vätern den Führerschein abnimmt.
  • Zurückzahlung von Unterhaltschulden

Unterhaltsschuldner müssen, ähnlich wie bei einer Steuerprüfung, das gesamte Vermögen offenlegen.

Es braucht eine gesetzliche Unterhaltsgarantie

So wie bereits im Wahlkampf 2017 gefordert und versprochen. Damals hatten alle Parteien dem zugestimmt, umgesetzt wurde dieses Versprechen aber nie. Der fehlende Kinderunterhalt lässt sich, nach der Einsparung des seit 2013 aufgebauten, aufgeblasenen Apparates, der mehr Probleme schafft als löst, locker finanzieren.

Konsequenzen für GutachterInnen.

GutachterInnen, die veraltete und unwissenschaftliche Methoden anwenden oder diese falsch interpretieren, müssen mit Konsequenzen rechnen.

Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe muss neu strukturiert werden. Kindesabnahmen dürfen nicht willkürlich passieren, es braucht klare Kriterien und es braucht externe Kontrollstellen für die Kinder- und Jugendhilfe.

2 Replies to “Das Kindschaftsrecht aus dem Jahr 2013 ist gescheitert!”

  1. Österreich ist tiefstes Mittelalter!!! Alle Rechte die für Frauen über einen langen Zeitraum erkämpft wurden, sind Null und nichtig. Das Patrachat ist wieder voll da! Die Kinder sind schutzlos den gewalttätigen Vätern ausgeliefert. Die Mütter, die sie beschützen wollen, werden entrechtet! Sind wir diesbezüglich noch weit entfernt von Ländern wie Afghanistan, Afrika etc? Es ist ein Skandal, dass diese Vorfälle im Europa des 21. Jahrhunderts geschehen und dies viel zu oft! Die EUsollte sich lieber um die Einhaltung der Menschenrechte kümmern, statt die Kriegsmenagerie mit riesigen Geldsummen unserer Steuergelder zu fördern! Ich verurteile die politische Gleichgültigkeit aufs Schärfste! Hier geht es um Kinder, den zukünftigen Erwachsenen, von denen ihr einmal die Rechnung präsentiert bekommt! Und eine Frage sei noch erlaubt: Welchen Status hat eigentlich die Frau, die Mutter? Eine Reform der diesbezüglichen Gesetzeslage ist mehr als überfällig!!!

  2. Dieser Artikel hat mich tief bewegt, weil er für mich keine Theorie und keine politische Position beschreibt, sondern eine Realität, die ich selbst in zwei völlig unterschiedlichen Lebensphasen erlebt habe.
    Nach 13 Jahren, also mehr als einer Dekade, ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Das Experiment, gewaltbelastete Familienkonflikte durch eine immer stärkere Durchsetzung gemeinsamer Obsorge und Kontaktrechte lösen zu wollen, ist an seinem Widerspruch deutlich gescheitert.
    Die Warnungen vieler Fachleute wurden damals ignoriert. Heute liegen die Ergebnisse in Form von Aktenbergen bei Familiengerichten, unzähligen Unterhaltsverfahren und den Berichten tausender betroffener Mütter und Kinder vor.
    Ich selbst habe diese Entwicklung im Abstand von 24 Jahren zweimal erlebt.

    Mein erster Fall betrifft meine heute 37-jährige Tochter. Ihr Vater entzog sich bereits vor ihrer Geburt seiner Verantwortung. Ich war von Anfang an Alleinerzieherin. Über Jahrzehnte verweigerte er den Kindesunterhalt, obwohl mehrere rechtskräftige Titel vorlagen. Verfahren wurden verschleppt, Einkommen nicht offengelegt und Vermögensverhältnisse verschleiert. Obwohl Informationen über seinen Aufenthalt, seine Lebensumstände und weitere familiäre Verhältnisse immer wieder bekannt wurden und in den Akten auflagen, blieb die Durchsetzung des Kindesunterhalts faktisch wirkungslos.
    Einige Jahre später bekam derselbe Mann mit einer anderen Frau zwei weitere Kinder, deren Existenz und finanzielle Absicherung er ebenso behandelte wie jene meiner Tochter. Auch diese Mutter führte jahrelange Verfahren und gab schließlich finanziell runiniert und resigniert auf.
    Heute besteht gegenüber meiner Tochter ein offener Unterhaltsrückstand von weit über 60.000 Euro. Sie ist inzwischen erwachsen und erfolgreich selbstständig. Dennoch verfolgt sie die Angelegenheit weiter. Nicht nur wegen des Geldes, sondern weil sie verstehen möchte, warum ein Rechtsstaat einem Vater über Jahrzehnte ermöglichen kann, sich seiner Verantwortung zu entziehen, obwohl sämtliche relevanten Informationen längst vorliegen.
    Schon damals zeigte sich für mich eine erschreckende Schieflage: Das Recht eines Vaters, sich seiner Verantwortung zu entziehen, schien stärker durchsetzbar zu sein als das Recht eines Kindes auf Unterhalt und Absicherung.

    24 Jahre später musste ich erleben, dass sich die Situation für viele Mütter nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert hat.
    Mein zweiter Fall betrifft meinen 2013 geborenen Sohn. Kurz nach seiner Geburt trat jene familienrechtliche Reform in Kraft, deren Folgen Maria Rösslhumer in ihrem Artikel so gut beschreibt.
    Sein Vater wollte zunächst nicht mit uns zusammenleben. Nach der Geburt wurde ein überdurchschnittlicher Unterhalt per Anspannungsgrundsatz vom Jugendamt festgesetzt. 3 Jahre später zog ich mit meinem Sohn zum Kindesvater. Es folgten sieben Jahre psychischer Gewalt, Manipulation, Schuldumkehr, Demütigungen, Kontrolle, Realitätsverdrehung und schließlich auch körperlicher Gewalt. Mein Sohn wurde Zeuge dieser Übergriffe und selbst wiederholt als Druckmittel gegen mich eingesetzt. Er nässte ein und allgelegentlich wenn der Druck zu hoch war, übergab er sich oder hatte starke Kopfschmerzen.
    Als ich Hilfe suchte und mich an das Jugendamt wandte, ging ich davon aus, dass Gewalt als Gewalt erkannt werden würde. Ich schilderte den einschneidenden Vorfall, der mich damals geschockt auf der Strasse zurück ließ. Ich wurde im Beisein unsereres 5 Jahre alten Sohnes vehement und bedrohlich vom Kindesvater im Auto angeschrien und beschimpft und schließlich aus dem Auto verwiesen. Der kleine Bub war in Schockstarre, der Vater fuhr mit ihm einfach weiter über die Stadtgrenze…
    Stattdessen aber hatte ich zunehmend den Eindruck, dass nicht das Verhalten des Täters, sondern mein Verhalten als Mutter im Mittelpunkt stand und einer Überprüfung unterzogen wurde.
    Mehrfach wurde mir signalisiert, dass nicht der gewalttätige Vater Konsequenzen tragen müsse, sondern ich die Verantwortung hätte, die Situation zu verlassen.
    Auch seitens der Schule kamen Gefahrenmeldungen aufgrund des übertretenden Verhaltens des Kindesvaters. Zuletzt stand sogar die Drohung im Raum, mein Kind könne in ein Krisenzentrum gebracht werden, falls sich die Situation nicht ändere.
    Meine erwachsene Tochter war es schließlich, die damals dem Jugendamt anbot, ihren kleinen Bruder bei sich aufzunehmen. So konnte eine weitere Eskalation verhindert oder zumindest kaschiert werden.

    Besonders belastend war für mich die Erfahrung, dass ich als Mutter nicht nur unzureichend geschützt wurde, sondern zunehmend selbst unter Verdacht geriet.
    Im Laufe der Verfahren wurde ich vom Kindesvater immer öfter kriminalisiert. Mir wurden Motive unterstellt, die mit der Realität nichts zu tun hatten. Schutzmaßnahmen wurden als Kontaktvereitelung interpretiert, Sorge um das Kind als Manipulation und die Schilderung von Gewalterfahrungen als Versuch, den Vater schlechtzumachen.
    Männer, als auch Frauen am Gericht und der Jugendgerichtshilfe bedienten sich der Pseudowissenschaft des ‚Parential Alienation Syndrom‘, welche in den letzten Jahren auch bei unseren Gerichten Einzug gehalten hat.
    Erschütternd waren für mich die Gutachten und Stellungnahmen von Familiengerichtshelfern, die offenbar nicht verstanden was ich ihnen erzählte oder eben nicht verstehen wollten. Allgelegentlich wurde mit Unterstellungen gegen mich als Mutter operiert. Aussagen wurden verknappt, verdreht oder in einen Kontext gestellt, den weder ich noch mein Sohn nachvollziehen konnten. Mein Sohn war damals bereits alt genug, um lesen und schreiben zu können. Er las über sich selbst Dinge, die er angeblich gesagt haben soll, und fragte sich wiederholt, wie solche Darstellungen überhaupt zustande kommen konnten. Warum das diese Leute machen?

    Genau darin sehe ich eines der größten Probleme des Systems: Nicht selten geraten jene Elternteile, die Gewalt benennen oder Schutz suchen, selbst unter Rechtfertigungsdruck, während die eigentliche Problematik zunehmend in den Hintergrund tritt.
    Vor vier Jahren zog ich schließlich mit meinem Sohn aus. Es folgten Obsorgeverfahren, wieder Familiengerichtshilfe, wieder Kinderbeistand und wiederholte Begutachtungen. Erst die persönliche Anhörung meines Sohnes vor Gericht führte zu einer Reduktion des Kontaktrechts zum Vater.
    Umso erschütternder war dann für mich ein Vorfall am 1. April 2025.
    Der Kindesvater erschien unangekündigt vor unserer Wohnungstür. Zunächst glaubten mein Sohn und ich noch an einen schlechten Aprilscherz. Sehr rasch stellte sich jedoch heraus, dass es sich um etwas völlig anderes handelte.
    Über rund zwanzig Minuten setzte er unseren Sohn massiv unter Druck, die Wohnungstür zu öffnen. Andernfalls werde er die Polizei holen. Mein Sohn hatte Angst und verweigerte dies.
    Was wir damals nicht wussten: Diese Inszenierung vor unserer Wohnungstür war offenbar bereits Teil eines gleich darauf folgenden Rechtsmittels und eines weiteren Verfahrens gegen mich.
    In meiner Sorge suchte ich Hilfe bei meiner damaligen Rechtsvertretung, beim Frauennotruf, beim Gewaltschutz und schließlich bei der Polizei. Überall hoffte ich auf Orientierung, wie ich mich nun richtig verhalten sollte.
    Rückblickend muss ich feststellen, dass mich genau diese Hilfesuche letztlich in eine Situation brachte, die später gegen mich verwendet wurde. Die Empfehlung aller Stellen zuerst die Polizei zu verständigen, dann der Rat der Polizei, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, erschien mir damals als Schutzmaßnahme. Im Verfahren wurde daraus jedoch der Vorwurf konstruiert, ich würde das Kontaktrecht vereiteln.
    Aus einer Situation, in der ein Kind Angst hatte und Schutz suchte, wurde letztlich ein Verfahren gegen die Mutter.
    Was danach geschah, hat mein Vertrauen in das System nachhaltig zerstört. Nicht der Vater wurde zur Verantwortung für sein einschüchterndes und bedrohliches Verhalten gezogen. Stattdessen wurde mir vorgeworfen, den Kontakt zum Vater zu vereiteln.
    Nachdem ich mehrfach beim Gericht nachgefragt hatte, wie ich mich angesichts meiner beantragten einstweiligen Verfügung überhaupt verhalten solle, erhielt ich kurz vor dem anstehenden Vater-Wochenende einen persönlichen Anruf des zuständigen Richters. Er brüllte mich am Telefon an, bezeichnete mich als Lügnerin, drohte mit Obsorgeentzug und Kindesabnahme und kündigte eine Beugestrafe an, die „weh tun“ werde.
    Die ursprünglich verhängte Beugestrafe wurde später von 1.000 Euro auf 200 Euro reduziert. Allerdings geschah dies erst, nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass ich selbst um eine Ratenzahlung ersuchen müsse, weil meine finanzielle Situation dies nicht anders zuließ.

    Dabei stellt sich die Frage, wie es überhaupt zu einer Sanktion gegen die Mutter kommen kann, während gleichzeitig der Kindesvater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt.
    Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei der Strafhöhe der Mutter berücksichtigt wird, zeigt das die Absurdität des Systems besonders deutlich. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, die Mutter trägt die finanziellen Folgen und wird zusätzlich sanktioniert, weil sie versucht hat, ihr Kind zu schützen!

    Für mich ist das keine Logik des Kinderschutzes, sondern ein massiver Mißbrauch gegen Menschenrechte und die klassische Opfer/Täter- Schuldumkehr.
    Die analytische Bestandaufnahmen von Maria Rösslhumer kann ich deshalb nur bestätigen. Gewalt endet nicht automatisch mit einer Trennung. Sie verändert oft lediglich ihre Form und kehrt in Metamorphosen über das Gericht wieder. Sie setzt sich über Kontaktrechtsstreitigkeiten, Unterhaltsverfahren und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen fort.

    Meine Geschichte ist KEIN Einzelfall. Und genau deshalb bin ich dankbar, dass dieser Artikel erschienen ist.
    Was mich über all die Jahre besonders beschäftigt hat, ist die enorme Energie, Zeit und vor allem das Geld, das manche Kindesväter offenbar bereit sind aufzuwenden, um gegen Mütter und Kinder zu prozessieren, Verfahren zu führen, Rechtsmittel (Anzeigen Anträge, Strafen) einzubringen und Anwälte zu bezahlen – während sie gleichzeitig behaupten, nicht in der Lage zu sein, den Unterhalt für ihre eigenen Kinder zu leisten.
    Sollte nicht spätestens hier Zweifel der Institutionen entstehen?

    Allein in meinem Fall entsprechen die Kosten, die über Jahrzehnte in Verfahren, Rechtsmittel, Verzögerungstaktiken und anwaltliche Vertretungen geflossen sein müssten, mittlerweile dem Wert einer Eigentumswohnung. Dieses Geld war/ ist offensichtlich vorhanden. Nur für das eigene Kind war es nicht vorgesehen.
    Auch darin zeigt sich die eigentliche Mutwilligkeit solcher Verfahren. Es geht längst nicht mehr um fehlende finanzielle Möglichkeiten. Es geht um Macht, Kontrolle und darum, Verantwortung zu vermeiden.

    Die Mutwilligkeit eines Täters setzt sich über die Institutionen fort.
    Ja, erinnern Unterhaltsverhandlungen, sofern sie überhaupt zustande kommen, oft eher an Preisverhandlungen auf einem Flohmarkt als an die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs von Kindern.
    Deshalb stelle ich mir seit Jahren dieselbe Frage: Warum wird Kindesunterhalt nicht endlich aus dem familiengerichtlichen Nebenschauplatz herausgelöst und einer Behörde übertragen, die Erfahrung mit Einkommensfeststellungen, Vermögensprüfungen, Exekutionen und wirtschaftlichen Ermittlungen hat?
    Mein Vorschlag wäre, die Durchsetzung von Kindesunterhalt künftig beim Finanzamt oder einer vergleichbar ausgestatteten zentralen Stelle anzusiedeln. Dort werden Einkommen geprüft, Vermögenswerte erhoben und offene Forderungen konsequent verfolgt.
    Es erscheint widersinnig, dass der Staat einerseits Millionenbeträge an Unterhaltsvorschüssen vorstreckt, andererseits aber oft nur limitierte Ressourcen einsetzt, um die tatsächlichen Schuldner zur Verantwortung zu ziehen.
    Nach meiner Erfahrung gehen hartnäckige Unterhaltsverweigerung, verschleierte Einkommensverhältnisse und andere wirtschaftliche Betrügereien und Steuerhinterziehung nicht selten Hand in Hand. Gerade deshalb sollte die Durchsetzung von Kindesunterhalt dort angesiedelt werden, wo Einkommen und Vermögen tatsächlich überprüft werden können.
    Ich erlebe seit Jahren eine Schieflage: Wer als alleinerziehende Mutter in finanzielle Schwierigkeiten gerät, erlebt rasch Mahnungen, Exekutionen und Vollstreckungsmaßnahmen.
    Bei Unterhaltsschuldnern hingegen scheint oft ein erstaunlich dehnbares Maß an Geduld und Nachsicht zu herrschen.
    Der Kindesunterhalt ist kein privater Streit zwischen Mutter und Vater. Es geht um die finanzielle Absicherung von Kindern!
    Deshalb sollte seine Durchsetzung genauso ernst genommen werden wie jede andere öffentliche Forderung.
    Nach den letzten 13 Jahren wäre es Zeit, nicht nur über Rechte, sondern endlich einmal auch über Pflichten zu sprechen!

    Ich sehe das Familiengericht mittlerweile als eine unsichtbare Subkultur, die sich im Falle einer Trennung von einem Gefährder zu einer Art Unterwelt entpuppt. Wer nie mit diesem System in Berührung gekommen ist, hält vieles davon für übertrieben. Wer es erlebt hat, weiß, dass Gewalt dort oft nicht endet, sondern lediglich eine andere Form annimmt.

    Vielleicht ist es deshalb auch nicht mehr verwunderlich, dass immer mehr Frauen zögern, Mutter zu werden. Wer die Erfahrungen vieler Mütter in den vergangenen Jahren aufmerksam verfolgt hat, kann diese Entwicklung zumindest nachvollziehen.
    Ein System, das Mütter und Kinder nicht wirksam schützt, schadet letztlich nicht nur den Betroffenen, sondern der gesamten Gesellschaft.

    Wann begreift die Politik endlich, dass gesunde Kinder und sichere Mütter die eigentliche Zukunft dieses Landes sind?
    Wann wird begriffen, dass ein schon brüchiges, hinkendes Rechtssystem wohl kaum zur Stabilisierung des Fortbestandes einer Gesellschaft beiträgt, sondern die, die das System JETZT tragen in Armut und Traumatisierung zurück bleiben?

    Väter zur Verantwortung zu verpflichten wäre eine notwendige Reform!
    Andere Länder zeigen längst, dass Sanktionen möglich sind, wenn der politische Wille vorhanden ist.
    In Kanada kann die Verweigerung von Kindesunterhalt bis zum Entzug des Führerscheins führen. Solche Maßnahmen mögen ‚unbequem‘ erscheinen, sie machen jedoch deutlich, dass Kindesunterhalt keine freiwillige Leistung mehr und kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Verpflichtung gegenüber dem eigenen Kind.

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