Zwischen Therapie und Verwahrung – Der Maßnahmenvollzug drei Jahre nach der Reform. Ein Interview mit einem Betroffenen.

In Österreich gibt es 29 Justizanstalten, davon sind fünf Forensisch-therapeutische Zentren (FTZ). Menschen, die eine Straftat unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung begehen, werden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht. Man unterscheidet zwischen § 21 Abs 1 StGB (zurechnungsunfähige Begehung einer Tat) und § 21 Abs 2 StGB (zurechnungsfähige Begehung einer Tat). Die Konsequenz der Unterbringung wird nicht als „Strafe“ gesehen, sondern als „vorbeugende Maßnahme“, wozu unter anderem auch die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher nach § 22 StGB und die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter nach § 23 StGB zählen. Auch vorbeugende Maßnahmen sind in der Regel mit einer Freiheitsbeschränkung verbunden, weshalb sie sich nur unwesentlich von einer Freiheitsstrafe unterscheiden. Man spricht daher auch von einem sogenannten „Etikettenschwindel“ (Seiler, Strafrecht Allgemeiner Teil II, Strafen und Maßnahmen [2022] Rz 431).

Die Bezeichnung als Forensisch-therapeutisches Zentrum erfolgte durch die Reform des Maßnahmenvollzugs, die am 1. März 2023 in Kraft trat. Mit diesem Reformpaket gab es noch weitere terminologische Änderungen: Statt der früheren Bezeichnung als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ wurde der Begriff der „schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung“ eingeführt, insbesondere um weniger zu stigmatisieren. Zudem wurde unter anderem eine höhere Schwelle für die Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB eingeführt sowie stärkere Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose etabliert.

Durch den Maßnahmenvollzug sollen Behandlung und Gefährlichkeitsreduktion erreicht, aber auch die Resozialisierung bezweckt werden. Doch wie wird dies in der Praxis tatsächlich umgesetzt, wie sieht ein klassischer Tagesablauf aus und welche Veränderungen ergaben sich durch die Maßnahmenvollzugsreform nun drei Jahre nach deren Inkrafttreten? Diese Fragen beantwortete ein Untergebrachter eines Forensisch-therapeutischen Zentrums.

Sie sind ein Untergebrachter des Forensisch-therapeutischen Zentrums in Garsten und gehen einer Arbeit nach. Welche Tätigkeit üben Sie aus und welche sonstigen Arbeitsplätze gäbe es?

Nach meiner Ankunft hier in Garsten vor fünf Jahren wurde ich in einem der Betriebe als Hausarbeiter angestellt. Das heißt, dass ich grundsätzlich für die Reinigung der Betriebsräume zuständig war. Seit einiger Zeit gehe ich aber einer handwerklichen Beschäftigung in einem der hausinternen Betriebe nach, die mich auch mental fordert und mir Freude macht. Außerdem überlege ich, eine Lehre anzustreben.

Folgende Betriebe gibt es hier im FTZ Garsten: Anstaltsküche, Beamtenküche, Bäckerei, Wäscherei, Schlosserei, Tischlerei, Hausreinigung, Installation 01 (Gas- & Wasser), Installation 02 (Elektrik), Ökonomie (Gärtnerei), Bauhof (Müllentsorgung, allgemeine Bauarbeiten in der Anstalt), KFZ (Instandhaltung und Wartung der Justizfahrzeuge), Unternehmerbetrieb 02 (Herstellung von Kabeltrommeln) und vier Therapiebetriebe.

Zudem kann man in der Anstalt auf den Abteilungen, den Betrieben und auch im Sportraum als Hausarbeiter angestellt sein. Darüber hinaus werden Lehrlinge in den Küchen, der Bäckerei, der Tischlerei und der Schlosserei ausgebildet.

Wie sieht ein gewöhnlicher Wochentag für Sie aus und wie das Wochenende?

Normaler Wochentag:

07:00 – 07:30 Uhr: morgendliche Standeskontrolle und Möglichkeit zur Müllentsorgung
07:30 Uhr: Ausrücken zur Arbeit
11:00 – 12:00 Uhr: Möglichkeit zum Hofgang (wird allerdings von der Arbeitszeit abgezogen)
12:00 – 12:45 Uhr: Mittagessen
12:45 – 14:00 Uhr: Ausrücken zur Arbeit
14:00 – 14:30 Uhr: Freizeit (an zwei Tagen in der Woche gibt es eine Verlängerung der Freizeit bis 16:30 Uhr)

Ausgabe des Abendessens. Manche Untergebrachte rücken bereits um 13:30 Uhr ein.

14:30 Uhr: Einschluss

  • Beschäftigung im Haftraum mit dem Zellengenossen (Gespräche, Spiele etc.)
  • Fernsehen, wenn man sich einen Fernseher leisten kann
  • Radio hören – für drei Fixprogramme kann man den Kopfhörer in eine Buchse an der Wand neben dem Bett stecken oder man kauft sich einen Radiowecker
  • Briefe schreiben
  • Beschäftigung mit dem Laptop, sofern man sich einen leisten kann und dieser von der Anstalt genehmigt wird

Es gibt keine Möglichkeit, am Nachmittag spazieren zu gehen.

Wochenende/Feiertag:

07:00 – 07:30 Uhr: morgendliche Standeskontrolle und Möglichkeit zur Müllentsorgung
07:30 – 08:30 Uhr: Spaziergang an Sonn- und Feiertagen
08:45 – 09:45 Uhr: Spaziergang an Samstagen
10:00 – 11:30 Uhr: Freizeit, Ausgabe des Mittag- und Abendessens
11:30 Uhr: Einschluss

Es gibt keine Möglichkeit, am Nachmittag spazieren zu gehen.

Hat sich durch die Umstellung der Bezeichnung von „Justizanstalt Garsten“ auf „Forensisch-therapeutisches Zentrum Garsten“ für Sie als Untergebrachter etwas geändert und falls ja, was?

Das Einzige, was sich mit der Umstellung geändert hat, sehen wir Untergebrachten nur, wenn wir beispielsweise zu einer medizinischen Untersuchung ins Krankenhaus ausgeführt werden und dann wieder zurück in die Anstalt kommen. Das Schild bei der Zufahrt wurde mit der neuen Bezeichnung versehen. Eine Änderung innerhalb der Gefängnismauern für uns Untergebrachte hat es ausschließlich insofern gegeben, dass mit Anfang 2026 ein vierter Therapiebetrieb etabliert wurde. Ansonsten gibt es keine Änderung in der Art der Betreuung, im Umgang mit uns Untergebrachten, mehr Therapien oder Resozialisierungsmaßnahmen, auch nicht mehr Ausbildungsmöglichkeiten.

Was können Sie zu den Einweisungsgutachten und den Folgegutachten alle zwei Jahre sagen?

Hierüber könnte ich meiner Einschätzung nach eine ganze Enzyklopädie schreiben, was aber den Rahmen sprengen würde.

Hinsichtlich der Einweisungsgutachten ist auf jeden Fall darauf hinzuweisen, dass, wenn man Pech hat und einen Sachverständigen zugeteilt bekommt, der sich ohnehin schon seine Meinung über den zu begutachtenden Untersuchungshäftling durch das Aktenstudium gebildet hat, die Begutachtung gerade einmal zehn Minuten dauert. In dieser Zeit wird über die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entschieden, denn das Gericht richtet sich nach den Empfehlungen des Sachverständigen.

In meinem Fall dauerte die Begutachtung 90 Minuten, was aber immer noch deutlich zu wenig ist, um in der Folge ein ganzes Menschenleben zu Papier zu bringen und Diagnosen, insbesondere Persönlichkeitsstörungen, zu erstellen.

Bei der Erstellung des Erstgutachtens, das rund 30 bis 40 Seiten umfasst, wird durch den Sachverständigen in die aufgezeichnete Befragung viel hineininterpretiert, ohne danach gefragt worden zu sein, oder es entspringt gänzlich der Fiktion des Sachverständigen, wie es einigen Untergebrachten und auch mir ergangen ist. Meiner Meinung nach müsste so eine maßgebliche Einschätzung eines Untersuchungshäftlings – und mehr als eine Einschätzung kann es auch nicht sein – mindestens zwei Wochen dauern.Wie soll man auch in zwei Wochen, geschweige denn in 90 Minuten oder weniger, jemanden einschätzen und eine gesicherte psychiatrische Diagnose erstellen können?

Die Folgegutachten, die alle zwei Jahre durch das Gericht in Auftrag gegeben werden, um die Frage der weiteren Unterbringung im Maßnahmenvollzug zu beantworten, dauern, wenn die Sachverständigen nicht motiviert sind, ihre Arbeit gewissenhaft durchzuführen, oft nur zehn Minuten. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Befragung des Untergebrachten über drei Stunden dauert.

In nicht wenigen Fällen trifft der Untergebrachte beim Überprüfungsgutachten wieder auf jenen Sachverständigen, der auch das Einweisungsgutachten erstellt hat, weil er in manchen Fällen dezidiert von der Anstalt angefordert wird, um „die bisherige Entwicklung am besten einschätzen zu können“.

Bei mir dauerte das Folgegutachten gerade einmal eine Stunde. Es wurde aufgezeichnet. Dennoch haben sich insgesamt 42 teils gravierende Fehler im Gutachten befunden, die ich allein mit den Unterlagen, die ich bei mir im Haftraum hatte, widerlegen konnte.

Wie solche Fehler passieren können, ist mir nicht schleierhaft, da die Gutachter, so wie es den Anschein hat, mehrere Gutachten gleichzeitig erstellen und viele Dinge lediglich Standardformulierungen sind, die aus anderen Gutachten herauskopiert werden.

Bei der jährlichen gerichtlichen Anhörung, bei der über die weitere Anhaltung im Maßnahmenvollzug entschieden wird, zeigt das Gericht aus meiner Sicht absolut kein Interesse daran, den Untergebrachten tatsächlich anzuhören, selbst wenn eine Rechtsvertretung anwesend ist.

Meine Anhörung im letzten Jahr wurde auf fünfzehn Minuten angesetzt und dauerte nicht einmal zwei Minuten. Auf meinen Hinweis, dass das Folgegutachten schwer fehlerhaft sei, erhielt ich vom Richter die Rückmeldung, dass er schon froh sei, wenn im Gutachten zumindest der Name richtig geschrieben sei. Als ich ihn darauf hinwies, dass nicht einmal das der Fall war, wurde die Anhörung beendet.

Steht der Resozialisierungsgedanke tatsächlich im Vordergrund und was ist aus Ihrer Sicht im FTZ unbedingt zu verändern?

Wenn der Resozialisierungsgedanke tatsächlich bei den Verantwortlichen hier im Haus im Vordergrund stünde, wäre das doch merkbar, oder? Leider ist dem nicht so. Hier im FTZ Garsten gibt es ein sogenanntes LOMO-System (LOMO steht für Lockerungsmodell) mit den Stufen eins bis vier. Je höher die Stufe eines Untergebrachten ist, desto näher ist er der Entlassung.

Allerdings dehnt die Anstalt diese Regelung nach Belieben mit der Begründung, dass dies eine „individuelle Entscheidung“ sei. Eigenartigerweise betreffen diese „individuellen Entscheidungen“ nach Wahrnehmung vieler Untergebrachter vor allem jene Personen, die massive Probleme machen, auf die eigene Hygiene nicht achten oder auch Untergebrachte mit einer Intelligenzminderung.

Ein Resozialisierungsprogramm für alle Untergebrachten gibt es hier im FTZ Garsten aus meiner Sicht nicht. Es werden mit den Untergebrachten keine konkreten Gedanken über ein mögliches Entlassungsszenario gemacht. Auch die Fähigkeiten und Begabungen der Untergebrachten werden nicht überprüft und folglich auch nicht gefördert. Vielmehr steht hier aus meiner Sicht der Demoralisierungsgedanke stärker im Vordergrund als der Resozialisierungsgedanke.

Beispielsweise werden seitens der klinischen Psychologen Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert, die im gesamten bisherigen Leben und auch nicht in den Gutachten der gerichtlich beeideten Sachverständigen jemals Erwähnung fanden. Zudem werden diese unterstellten Störungen dann noch als Gefährlichkeitsparameter herangezogen, um eine mögliche Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug zu verhindern.

Aus meiner Sicht wären einige Punkte im Maßnahmenvollzug zu verändern und auf alle Untergebrachten anzuwenden. Neben echten Resozialisierungsmaßnahmen und -programmen müssten Untergebrachte bereits während der Unterbringung besser auf das Leben außerhalb der Mauern vorbereitet werden.

Wer Arbeit haben will, findet auch als ehemaliger Häftling eine Arbeit. Bei mir dauerte es nach meiner ersten Haft nur drei Wochen, bis ich wieder ins Berufsleben einsteigen konnte. Innerhalb der Anstalt wird man allerdings nicht auf den Arbeitsmarkt, auf Bewerbungsschreiben oder Bewerbungsgespräche vorbereitet.

Daher begehen viele Untergebrachte – und damit meine ich auch Strafgefangene – erneut Straftaten, um wieder einen geregelten Alltag und eine gesicherte Versorgung zu haben. Soll das der Anspruch eines Menschen sein?

Mit der richtigen Betreuung und Anleitung wäre eine Resozialisierung erheblich erfolgreicher durchführbar und genau darin sollte investiert werden.

Können Sie sagen, ob auf chronische Krankheiten, wie etwa Diabetes, in der Anstalt Rücksicht genommen wird?

Meines Wissens wird von medizinischer Seite darauf eingegangen, auch wenn ich von manchen Untergebrachten schon gehört habe, dass sie selbst die Initiative ergreifen müssen, um eine entsprechende Änderung der Anstaltskost zu erhalten. Was ich allerdings immer wieder höre, ist, dass den betreffenden Patienten empfohlen wird, mehr Bewegung zu machen und abzunehmen.

Die Untergebrachten würden vor allem die Bewegung nachmittags, nach der Arbeit, sehr gerne nutzen und einige Runden im Spazierhof drehen, was hier in Garsten jedoch nicht möglich ist. Auch hinsichtlich der Ernährung ist darauf hinzuweisen, dass vieles hinter Gittern nicht erhältlich ist, wie etwa Vollkornprodukte. Das Einzige, was es hier beim wöchentlichen Einkauf zu erwerben gibt, ist ein Vollkorntoastbrot, aber beispielsweise keine Vollkornnudeln. Ebenso habe ich bei einem Arbeitskollegen, der an Diabetes erkrankt ist, gesehen, dass er montags zum Mittagessen genau dasselbe bekommt wie alle anderen Untergebrachten – nämlich eine Süßspeise. Das hat mich durchaus verwundert.

Sie wollten in Haft studieren. Weshalb war das nicht möglich?

Zunächst musste ich über vier Jahre darum kämpfen, dass ich mich in ein Fernstudium immatrikulieren durfte. Im Vorfeld habe ich mich genau über die Studiengänge informiert, die mich interessierten, und alle Fragen mit der zuständigen Universität und auch mit der Anstalt geklärt.

Allerdings waren lediglich zwei Stunden wöchentliche Internetnutzung vorgesehen. Das war gerade einmal genug Zeit, um Organisatorisches mit der Universität zu klären oder E-Mails an Professoren zu schreiben. Für Recherchen blieb kaum Zeit und die Online-Angebote der Universität konnte ich überhaupt nicht nutzen.

Hinzu kam, dass sich die Anstalt plötzlich an eine mündliche Vereinbarung nicht mehr erinnern konnte. Hier im FTZ Garsten gibt es die Regelung, dass jeder Untergebrachte maximal zehn Bücher im Haftraum haben darf. Für mich wurde hinsichtlich des Studiums zunächst eine Ausnahme gemacht.

Allein für den Studienbeginn benötigte ich jedoch bereits zwölf Fachbücher. Letztlich musste ich mein Studium bereits im zweiten Monat abbrechen. Ich war über dieses Vorgehen sehr frustriert.

Was hat Ihnen die Zeit im FTZ bis jetzt gelehrt?

Als Untergebrachter darf man keine eigene Meinung haben oder auch nur im Ansatz zum Denken anfangen beziehungsweise Vorschläge machen. Eigeninitiative wird nicht gerne gesehen.

Ein wesentlicher Punkt hier im FTZ Garsten ist aus meiner Sicht, dass man schneller vorankommt, wenn man das „Recht den Mund zu halten“ täglich anwendet, anstatt auf Fehler hinzuweisen oder seine Rechte einzufordern.

Am besten sagt man zu allem „Ja“ und „Amen“, auch wenn es einem noch so gegen den Strich geht.

Sich adäquat weiterzubilden, wird aus meiner Sicht mit allen Mitteln verhindert. Es gibt zwar Ausbildungsmöglichkeiten in der Anstalt, aber als Maturant brauche ich keinen Deutschkurs und auch keinen Englischkurs für Anfänger.

Wir Untergebrachten werden hier im FTZ Garsten nicht gefordert, sondern es wird aus meiner Sicht alles darangesetzt, die Verdummung hinter Gittern zu beschleunigen.

Vielen Dank für das Interview!

Die geschilderten Erfahrungen geben die subjektive Wahrnehmung des Interviewpartners wieder.

2 Replies to “Zwischen Therapie und Verwahrung – Der Maßnahmenvollzug drei Jahre nach der Reform”

  1. Jeder Mensch kann in die Situativen geraten wo man eine Straftat begeht.
    Es leiden dabei nicht nur die Angehörigen des Opfers sondern auch die des Täters. Man kann es nie wieder gut machen und es wird einen das ganze leben verfolgen.
    Man bekommt dafür, nach österreichischem Gesetz, die gerechte Strafe. Das war es aber noch nicht, es wird ein Gutachter bestellt, der spricht mit dir 20min. und man wird lt. diesen Gutachten in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Nach mehreren Gutachten von mehreren “Gutachtern” die alle anders ausfallen kommt man an den Punkt wo man selbst an sich zweifelt.
    Die Jahre vergehen und keine Entlassung ist in Sicht, obwohl man seine Strafe schon abgesessen hat. Es ist eine psychische Folter für den Insassen und genauso für seine Familie.
    Man sollte sich fragen ob der Maßnahmenvollzug, gut gedacht aber schlecht ausgeführt, nicht eine Art von Todesstrafe ist. Denn die ganzen Selbstmorde passieren ja nur weil man dem Insassen keine Perspektive bietet und im kein Datum sagt ab wann er entlassen wird.

  2. Danke an den Autor für den Mut diesen Bericht zu verfassen. Gerade für Menschen, die ihre geringe Strafe schon abgesessen haben, ist der Massnahmenvollzug in den JA eine Tortur ohne Ende. Wenn der Staat schon aufgrund von teils auch mangelhaften Gutachten kranke Menschen vor der Gesellschaft schützen möchte, dann sollten diese nach Verbüsen der Strafe menschenwürdig untergebracht sein. Man sollte alles daran setzen diese bestmöglich zu betreuen. Die Unterbringung in Zellen mit Wegsperren beinahe rund um die Uhr ohne Bildungs- und Ausbildungsangebot wie in z.B. in der JA Stein gehört eingestellt. Dem Justizpersonal die Betreuung von psychisch kranken Menschen abzuverlangen ist unverantwortlich. Das forensisch therapeutische Zentrum Asten unter der Leitung von Mag Kitzberger sollte als Beispiel für den Maßnahmenvollzug und Resozialisierung überall Anwendung finden. Leider hat auch hier wieder ein Rüchschritt stattgefunden. Ich wundere mich, dass sich nicht mehr Menschen, wie Angehörige von Insassen gegen diese unwürdige Art der Unterbringung öffentlich äußern. Vermutlich haben sie Angst, dass die Untergebrachten noch zusätzliche Repressalien ertragen müssen.

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