Zum wiederholten Mal bemängelt die Volksanwaltschaft die Bedingungen unter denen psychisch erkrankte Häftlinge in österreichischen Justizanstalten untergebracht sind. Anlass ist diesmal eine Erhebung im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus, der dem Justizministerium ein vernichtendes Urteil ausstellt.

Die Leitungen räumen Problematiken uneingeschränkt ein“, berichtet Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, von den Gesprächen, die er und sein Team im vergangen Jahr mit Gefangenen, Personal und Führungskräften österreichischer Justizanstalten geführt haben. Der daraus entstandene Schwerpunktbericht schildert Einzelschicksale, und zeichnet das Bild eines Systemversagens. Das Personal der Haftanstalten nimmt Volksanwältin Gaby Schwarz explizit von der Kritik aus. Viele Abteilungsbeamtinnen und -beamte übernehmen demnach psychologische Betreuungsaufgaben, die über ihre Ausbildung deutlich hinaus gehen – sie fühlen sich alleine gelassen.

Der Hirtenberg-Verweis

Psychiatrisches Fachpersonal steht den Justizanstalten nur wenige Stunden in der Woche zur Verfügung. Besonders prekär sei die Situation in der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Dort sind bei 1.200 Häftlingen 18 Wochenstunden von Fachpersonal besetzt, 60 unbesetzt. Zeit zum Austausch mit anderen Fachdiensten vor Ort bleibt dabei nicht, was sich negativ auf die weitere Betreuung auswirkt. Darüber hinaus mangelt es an räumlichen Kapazitäten in den Gefängnissen. So hätte der kürzlich durch Falter-Recherche aufgedeckte Todesfall in der JA Hirtenberg, durch einen gesicherten Einzelhaftraum wohl verhindert werden können. Vorschläge für gefahrenfrei benutzbare Sitz- und Liegemöglichkeiten, wurden wiederholt vorgelegt.

Zum Pressegespräch waren Vertreterinnen und Vertreter der Medizin eingeladen.

Das Strafvollzugsgesetz sieht eigentlich einen gesetzlichen Rahmen für die angemessene Unterbringung psychisch erkrankter Strafgefangener vor. Dass die Anstalten diesem Rahmen nicht entsprechen können, führt laut Volksanwaltschaft dazu, dass viele Betroffene gar nicht erst als solche klassifiziert werden. Zudem bestünde eine Aufnahmepflicht für öffentliche Krankenanstalten, akutpsychiatrische Gefangene aufzunehmen. Diese Pflicht könne aber nicht umgesetzt werden, weil das Schnittstellenmanagement nicht ausreichend funktioniere und die psychiatrischen Kapazitäten auch in den öffentlichen Krankenanstalten knapp sind. Auch hier fordert die Volksanwaltschaft Besserung.

Univ.-Prof. Dr. Klaushofer weist außerdem auf die Artikel 3, 5 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin, also dem Recht auf Schutz vor Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe bzw. Behandlung, dem Recht auf Freiheit und Sicherheit und dem Recht auf Privat- und Familienleben. Er ist Leiter des österreichischen Institut für Menschenrechte und mahnt „die dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken bedingen letzten Endes im Strafvollzug systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Personen, die einen spezifischen Betreuungs- und Behandlungsbedarf haben“.

Besorgniserregender Trend

In ihrem Schwerpunktbericht schreibt die Volksanwaltschaft von einer Zunahme „inhaftierter Menschen mit psychischen Erkrankungen oder ausgeprägten psychischen Belastungen“. Dass die Haftanstalten diesem Aufkommen nicht gerecht werden können, sorge zunehmend für Gereiztheit und Aussichtslosigkeit bis hin zu Gewalt bei allen Inhaftierten und dem Personal. Die angespannte Atmosphäre erhöhe den Leidensdruck psychisch Erkrankter noch weiter, was eine erfolgreiche Therapierung, geschweige denn Resozialisierung, geradezu verunmöglicht. „Die hohe Anzahl von Suiziden und Suizidversuchen, die sich seit 2019 verfünffacht haben, machen wirklich Anlass zur Sorge“, warnt die Volksanwältin.

Im Ö1-Morgenjournal-Interview möchte Justizministerin Sporrer nicht von einem Systemversagen sprechen, zeigt aber Verständnis für die Problematiken. Um dem Überbelag in den Justizanstalten entgegenzuwirken, kündigt sie Erweiterungen beim elektronisch überwachten Hausarrest, der vorzeitig bedingten Entlassung und der Abschiebung ausländischer Gefangener an. Außerdem möchte sie den Beruf der Psychiaterinnen und Psychiater in den Anstalten attraktiver gestalten und verweist auf ein kürzlich eingerichtetes Kompetenzzentrum zur Unterstützung der Haftanstalten in Bezug auf die Gesundheitsversorgung.

Schwerpunktbericht – Psychisch erkrankte Menschen im Strafvollzug 2026

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