Konrad Malle ist kein Einzelfall, aber ein besonders eindringliches Beispiel dafür, was geschieht, wenn die staatliche Fürsorge versagt. Aufgewachsen in Heimen, geprägt von Gewalt, ohne familiären Rückhalt und schließlich in die Obdachlosigkeit entlassen, führt sein Lebensweg durch Institutionen, die eigentlich schützen sollten. Heute kämpft er nicht nur um Anerkennung als Heimopfer und um seine berechtigten Ansprüche, sondern auch darum, dass seine Geschichte gehört wird, als Mahnung und als Appell an ein System, das jungen Menschen viel zu oft keine zweite Chance gibt.
Zunächst möchte Herr Malle betonen, dass er in der betreffenden Angelegenheit als Opfer einzustufen ist. Aus diesem Grund steht ihm ein Anspruch auf die Heimopferrente zu, welche durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geregelt wird. Bedauerlicherweise wird ihm diese Rente derzeit nicht ausgezahlt, da er beim Arbeitsmarktservice registriert ist. Dennoch setzt er sich aktiv dafür ein, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Lieber Konrad, du hast mir erzählt du bist im Heim aufgewachsen. In welchem Alter kamst du ins Heim und in welchem Heim/welchen Heimen durftest du aufwachsen? Mit einem Jahr wurde ich ins Kinderheim Waiern in Feldkirchen, Kärnten, gebracht, wo ich bis zur vierten Volksschulklasse blieb. Anschließend verbrachte ich ein Jahr bei meiner leiblichen Mutter und meinem Stiefvater. Nach etwa sechs Monaten wurde ich jedoch nach Klagenfurt in die Heilbett verlegt. Danach kam ich nach Ferlach-Görtschach, wo ich bis zu meinem zwölften Geburtstag lebte. Ab der 4. Volkschule die ich wiederholte, war ich in der Sonderschule, doch im Dezember, dessen Jahres, als ich mein 18. Lebensjahr vollendet hatte, setzte man mich auf die Straße. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich einen Sonderschulabschluss, drei abgebrochene Ausbildungen und war beim AMS als „sozial-hilfebedürftiger und obdachlos“ gemeldet.
Du hast von deiner wirklich äußerst traurigen Zeit im Heim berichtet. Du durftest nicht unbeschwert aufwachsen und warst Übergriffen ausgesetzt – möchtest du darüber reden?
Etwa 80 % der physischen Gewalt wurden durch Angstmechanismen wie Bestrafungen umgesetzt. Zu diesen Maßnahmen gehörte das Einsperren in dunkle Räume, beispielsweise in eine sogenannte „Abstellkammer“. Ebenso wurden kollektive Bestrafungen praktiziert, darunter der Entzug von Mahlzeiten, begleitet von Bemerkungen wie „Bedankt euch bei diesem oder jenem“, wodurch auch unter den Kindern Spannungen und Schuldzuweisungen geschürt wurden. Darüber hinaus war ich oftmals gezwungen, bis in die frühen Morgenstunden – teils bis 3 Uhr – Texte aus Büchern und Zeitungen abzuschreiben.
Mein Stiefvater handhabte es so: Er sperrte mich im Keller ein oder schloss mich in meinem Zimmer ein, wo ich meine Notdurft in einen Eimer verrichten musste. Er schlug mich, mit einem Bragger (Teppichklopfer) und einem Gürtel. Anschließend wurde ich vom Turnunterricht freigestellt, damit niemand die Spuren der Bestrafung, die sich von den beiden Instrumenten auf meinem Rücken abzeichneten, sehen konnte. Ich möchte hervorheben, dass die körperliche Gewalt für mich weniger schwerwiegend war als die psychische. Mein Stiefvater ging sogar so weit, mir eine Waffe an den Kopf zu halten, während ich ihn verzweifelt anflehte, den Abzug zu betätigen. Dennoch wurde er niemals zur Rechenschaft gezogen. Im Gegenteil: Ich selbst wurde wegen angeblicher Verleumdung zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt.
Hattest du jemanden? Einen Freund, dem du dich anvertrauen konntest? Hattest du jemand der für dich da war?
Bis heute nicht. Ich habe darüber nie gesprochen. Erst mit 35 Jahren, während meiner Reha, begann ich, über meine Erlebnisse zu sprechen. In der Gruppentherapie wurde mir gesagt, dass mein Leben ein Albtraum sei. Das war für mich kaum vorstellbar, denn bis dahin empfand ich mein Leben als normal, da ich nichts anderes kannte.
Du hat mir erzählt mit 18 Jahren aus der Obhut des Heimes gekommen zu sein und ohne finanzielle Mittel auf der Straße gelandet zu sein. Du hast keinen Cent erhalten, du hattest kein Dach über den Kopf? Wie war das genau?
Im Jahr, in dem ich im Oktober mein 18. Lebensjahr vollendete, wurde ich im Dezember obdachlos, obwohl die Einrichtung Uhl in Villach um meine Situation wusste und bekannt war, dass ich keine familiäre oder soziale Unterstützung hatte. Daraufhin suchte ich Zuflucht in der Notschlafstelle „Gruft“ der Caritas in Klagenfurt (Anmerkung: Dieser Bereich existiert heute nicht mehr). Etwa im Alter von 21 Jahren zog ich nach Wien, in den Bezirk 1006, wo ich ebenfalls in der dortigen „Gruft“ zeitweise unterkam. Abgesehen davon verbrachte ich meine Zeit entweder auf der Straße oder in Haft. Während meiner Gefängnisaufenthalte war ich unter anderem in sogenannten „Hausarrestzellen“ untergebracht, die aufgrund ihrer besonders strikten Isolation in der Umgangssprache als „Doppelgesperrte“ bezeichnet wurden. Diese Perioden dauerten teils Tage, teils Wochen.
Ebenso hast du dann die Gruft (Notschlafstelle in Wien) erwähnt – du konntest deinen Alltag nur mithilfe von Alkohol betäuben – was geschah dann?
Mein Alltag war bis zum Jahr 2002 geprägt von exzessivem Konsum, finanziert durch Schnorren an Orten wie Wien-Mitte – oder der Praterstern „U-Bahnstation“. Dabei handelte es sich oft um Doppler-Wein oder Bier, die mein Leben bestimmten. Aufgrund meines fortschreitenden Alkohol- und Drogenmissbrauchs (insbesondere Speed) verlor ich schließlich völlig die Kontrolle über mein Handeln. Die Konsequenz war, dass ich wegen eines versuchten Mordes angeklagt wurde. Dieser Vorfall markierte einen Wendepunkt in meinem Leben. Während meiner Haftzeit nahm ich nach § 22 StGB an einer Therapie teil. Die panische Angst vor weiteren Momenten völliger Erinnerungslosigkeit führte dazu, dass ich seitdem keinerlei Alkohol mehr angerührt habe. Am Ende wurde ich wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verurteilt, durfte jedoch gemäß § 22 die erwähnte Therapie über einen Zeitraum von zwei Jahren absolvieren.
Wie viele Jahre hast du insgesamt in Haft verbracht?
Insgesamt acht Jahre aufgrund von Gewalttaten und Eigentumsdelikten.
Vielleicht kannst du mehr darüber erzählen, was für dich der Unterschied zwischen Gefängnis und Heim ist?
Aus systemischer Perspektive gibt es Parallelen zwischen einem Kinderheim und einem Gefängnis – in beiden Fällen wird vorgegeben, was zu tun ist. In der Freiheit hingegen empfand ich diese Abwesenheit von klaren Anweisungen als belastend, da sie Orientierung und Struktur fehlten. Im Gefängnis erhielt ich psychologische Unterstützung. In diesem Zusammenhang kann ich sagen, dass mir in der JA durch Psychologinnen und Psychologen Medikamente verabreicht wurden, um sicherzustellen, dass von mir keine Gefahr für andere Insassen ausgeht. Bedauerlicherweise war ich stark von meinen posttraumatischen Erfahrungen geprägt, was dazu führte, dass ich weitere Handlungen unternahm, die während meiner Inhaftierung erneut zu zusätzlichen Strafen führten. In Haftanstalten sind offiziell jedoch keine physisch erkrankten Menschen verzeichnet, da Personen mit psychischen Erkrankungen rechtlich nicht verurteilt werden könnten. Wenn psychisch erkrankte Individuen aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, die Folgen ihres Handelns zu begreifen, können sich in Gefängniszellen verstörende Szenarien ereignen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass die Gabel eines Inhaftierten in der Wange eines Mitinsassen endet.
Diese Ereignisse führen oft dazu, dass Zelleninsassen tagelang nicht schlafen, da sie von der Angst getrieben werden, ihrem Zellengenossen schutzlos ausgeliefert zu sein und möglicherweise nicht mehr lebend zu erwachen. Ähnliche Ängste können sich auf andere Alltagssituationen im Gefängnis übertragen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Insassen weigern, zu duschen, aus Furcht vor potenziellen Gefahren, die von Gegenständen wie einem Handtuch und dem darin eingewickelten Stück Seife ausgehen könnten. Auch gemeinschaftliche Aktivitäten wie der Gang zum Spazierhof können aus Angst vor Unfällen oder Übergriffen gemieden werden – insbesondere dann, wenn Gruppen von Abteilungsinsassen gemeinsam unterwegs sind und dabei etwa das Risiko besteht, dass jemand absichtlich oder versehentlich die Treppen hinuntergestoßen wird.
Kürzlich wurde bekannt, dass eine Zelle in Flammen aufgegangen ist oder sich angeblich Personen erhängt haben. Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass sich Häftlinge untereinander nicht umbringen, da jeder Insasse innerhalb der Einrichtung irgendeine nützliche Rolle erfüllt. Basierend auf meinen Beobachtungen und Erfahrungen möchte ich hinzufügen, dass Häftlinge unterschiedlichste Aufgaben übernehmen, die für andere von Bedeutung sind. Wer es sich leisten kann, Zigarettenschachteln zu besitzen, wird in der Justizanstalt praktisch als König angesehen.
Wie hast du die BeamtenInnen erlebt?
Passivität scheint das vorherrschende Prinzip zu sein. Es herrscht ein Dienst nach Vorschrift, ausgeführt in einer Weise, die eher an eine formale Begleitperson erinnert als an eine aktive Initiative. Nur etwa ein Prozent der Beamtinnen und Beamten versucht zwar, eine besonders konsequente Haltung einzunehmen, doch ihr anfänglicher Eifer erlischt meist rasch. Sie toben sich aus wenn man ins „Loch“ muss als Willkommens-Klatscher. Wird jemand unter Hausarrest gestellt, erscheint in der Regel ein vermeintlicher Arzt. Dieser erkundigt sich kurz nach dem Wohlbefinden und verschwindet dann genauso schnell, wie er gekommen ist, ohne sichtbare Maßnahmen zu ergreifen. Durch mein überzeugendes Schauspiel gelang es mir, ihre Aufmerksamkeit schnell von mir abzulenken. In der Justizanstalt ist es essenziell, schauspielerische Fähigkeiten einzusetzen, um nicht zur Zielscheibe für andere zu werden.
Gibt es eine Situation, welche dir bis heute in Erinnerung bleibt?
Ja, die Anklageschrift wegen versuchten Mordes sowie der rothaarige Beamte in der Justizanstalt Josefstadt in Wien.
Was möchtest Du uns noch mitteilen?
Bis heute werde ich regelmäßig von Albträumen geplagt, die sich auf meine Kindheit und Jugend beziehen. In Gemeinschaft mit anderen Menschen jedoch, die selbst mit schweren Schicksalen zu kämpfen haben, habe ich Trost gefunden und mich verstanden sowie familiär eingebettet gefühlt. Bedauerlicherweise existieren keine flächendeckenden Einrichtungen, die junge Menschen im Übergang vom 18. bis zum 25. Lebensjahr gezielt begleiten und unterstützen. Zwar engagiert sich beispielsweise Promente für diese Zielgruppe, doch ist die Zahl der bekannten Anlaufstellen nach wie vor äußerst begrenzt.
Junge Menschen, die von solchen Angeboten profitieren könnten, würden dringend eine institutionalisierte Begleitung benötigen – jemanden, der sie an die Hand nimmt und ihnen Orientierung bietet. Viele von ihnen haben im bisherigen Leben keine anderen Grundlagen kennenlernen können und fühlen sich sowohl mit sich selbst als auch mit den Anforderungen des Systems überfordert. Dies führt nicht selten schließlich zu riskanten Verhaltensweisen oder gar zum Missbrauch von Konsumgütern.
Danke für das Interview!
Abschließend zu diesem traurigen Bericht möchte ich anmerken, dass Herr Konrad Malle ein Überlebender ist, dem nie wirklich die Möglichkeit gegeben wurde, Wurzeln zu schlagen, Geborgenheit zu erfahren oder Liebe zu finden. Hier hat das System zweifellos schwer versagt.
Herrn Malle ist es zudem ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass der Staat dringend mehr Unterstützung für volljährige Personen – insbesondere im Alter von 18 bis 25 Jahren – bereitstellen muss. Diese jungen Erwachsenen benötigen gezielte Hilfen, um eine echte Chance zu bekommen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, wieder in den Griff zu bekommen und nicht erneut auf die schiefe Bahn zu geraten.
