Estland muss Gefängnisregeln ändern. Urteil mit Signalwirkung für Europa.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Estland wegen eines vollständigen Rauchverbots in Gefängnissen verurteilt. Das Gericht sah in der Regelung einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Urteil betrifft drei Häftlinge, die seit Jahren in estnischen Haftanstalten inhaftiert sind – und dort nicht einmal im Freien eine Zigarette rauchen durften.
Die Entscheidung „Vainik und andere gegen Estland“ wurde im November 2025 veröffentlicht. Sie verpflichtet den Staat, den Betroffenen jeweils 1500 Euro Entschädigung zu zahlen und seine Gefängnisvorschriften zu überprüfen.
Totalverbot ohne Ausnahme
Seit 2017 gilt in allen estnischen Haftanstalten ein umfassendes Rauchverbot. Es betrifft sämtliche Räumlichkeiten, Höfe und auch die Hafträume. Selbst auf den Freistundenhöfen oder im eigenen Haftraum dürfen Häftlinge keine Zigaretten konsumieren. Die Regierung begründete das Verbot mit Gesundheits-, Sicherheits- und Brandschutzaspekten.
Die Gefangenen zogen daraufhin vor Gericht. Sie argumentierten, das Verbot sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre persönliche Lebensgestaltung und verletze ihre verbliebenen Freiheitsrechte. Entzugserscheinungen, Schlafprobleme und depressive Verstimmungen seien die Folge des abrupten Rauchstopps gewesen.
Die estnischen Gerichte wiesen alle Klagen ab, erst der EGMR gab den Beschwerdeführern recht.
Autonomie auch hinter Gittern
Der Gerichtshof stellte klar: Auch in Haft bleibt das Recht auf persönliche Autonomie ein zentraler Bestandteil des Privatlebens. Zwar dürfen Staaten zum Schutz der Gesundheit oder der Sicherheit eingreifen, doch müssen solche Eingriffe verhältnismäßig bleiben.
In der Begründung heißt es sinngemäß: „Gerade weil Gefangene ohnehin kaum über ihr Leben bestimmen können, kommt den wenigen verbleibenden persönlichen Entscheidungen – etwa dem Rauchen – eine erhöhte Bedeutung zu.“
Der EGMR kritisierte, dass Estland keinerlei Alternativen oder Ausgleichsmaßnahmen geschaffen hatte. Es gab weder Raucherzonen noch Entwöhnungsprogramme. Zudem fehlte jede empirische Bewertung, wie sich das Verbot auf die Betroffenen auswirkte.
Kein Verstoß gegen Artikel 3, aber ein Eingriff in die Würde
Die Richter sahen keine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Entzugserscheinungen allein reichen dafür nicht aus. Dennoch betonte der EGMR, dass die erzwungene Abstinenz ohne jede Möglichkeit des Ausgleichs einen unnötig entwürdigenden Eingriff in die verbleibende Selbstbestimmung darstellt.
Vier Richter stimmten für eine Verurteilung Estlands, drei votierten dagegen. Die knappe Entscheidung verdeutlicht, wie sensibel die Abwägung zwischen staatlichen Interessen und individueller Freiheit im Vollzug ist.
Signalwirkung über Estland hinaus
Das Urteil dürfte europaweit Auswirkungen haben. Denn viele Länder, darunter Finnland, Norwegen und Großbritannien, verfolgen ähnlich restriktive Strategien. Der EGMR stellt nun klar, dass selbst in Haft absolute Verbote ohne differenzierte Abwägung unzulässig sein können.
In Österreich etwa existieren in den Justizanstalten teils eingeschränkte, aber keine vollständigen Rauchverbote. Das Urteil stärkt die Position jener, die auf Verhältnismäßigkeit und individuelle Autonomie auch im Straf- und Maßnahmenvollzug pochen.
Menschenrecht und Lebensrealität
Das Urteil zeigt exemplarisch, dass Menschenrechte nicht an der Gefängnismauer enden. Auch Lebensgewohnheiten, die gesundheitlich problematisch sind, bleiben Teil der persönlichen Freiheit, solange sie andere nicht unmittelbar gefährden.
Für den Vollzug bedeutet das: Institutionelle Maßnahmen müssen stets im Lichte der Menschenwürde und Selbstbestimmung überprüft werden. Der EGMR fordert keine Erlaubnis zum Rauchen per se – sondern eine rechtstaatlich begründete, nachvollziehbare Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und individueller Freiheit.
Fazit
Mit dem Urteil Vainik und andere gegen Estland hat der EGMR einen neuen Maßstab gesetzt: Nicht jedes Verbot ist automatisch legitim, nur weil es in einem Gefängnis gilt. Der Staat darf seine Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit nicht dazu nutzen, Grundrechte pauschal auszuschalten.
Das Urteil erinnert an eine einfache Wahrheit: Menschenrechte gelten auch hinter verschlossenen Türen.
