Eine junge Frau (21) stand im November 2025 am Wiener Straflandesgericht vor dem Schwurgericht. Sie ist die Ehefrau und wie sie selbst angibt, Sklavin von Beran A., er ist jener junge Mann der im Sommer 2024 ein Attentat beim Taylor Swift Konzert in Wien plante, seither in Untersuchungshaft sitzt, für ihn gilt die Unschuldvermutung. Es ist eine Geschichte über Verführung, Reue und den Kampf gegen die eigenen Dämonen. Ein Prozess, der nicht nur die juristische, sondern auch die menschliche Dimension von Extremismus beleuchtet.

Der Vorwurf gegen die junge Frau wiegt schwer: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, und Bildung einer kriminellen Organisation.

Ihr Weg führte sie von Depressionen und Einsamkeit in die Fänge radikaler Islamisten, bis hin zu mutmaßlichen Anschlagsplänen. Doch nun sitzt sie im Gerichtssaal, geständig und sichtlich bemüht, ihr altes Leben hinter sich zu lassen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Mechanismen der Radikalisierung und die noch komplexere Frage, wie ein Weg zurück in die Gesellschaft gelingen kann. und die Frage aufwirft: Verdient jede und jeder eine zweite Chance?

Ein Netz aus Propaganda und Anschlagsplänen

Der Prozess beginnt mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt, der ein düsteres Bild der vergangenen Jahre zeichnet. Die Angeklagte, leide an Depressionen, einem belastenden Familiensystem, auch an traumatischen Belastungen. Sie geriet in eine radikal-islamistische Gedankenwelt. Über soziale Netzwerke und Online-Kontakte fand sie Anschluss an eine Szene, die ihr Halt zu versprechen schien.
Die Anklage legt dar, wie die Frau nicht nur selbst radikales Gedankengut konsumierte, sondern auch aktiv Propaganda des sogenannten Islamischen Staates (IS) verbreitete. In Chatgruppen tauschte sie sich mit Gleichgesinnten aus, bestärkte diese in ihren Ansichten und rief zur Tötung von Ungläubigen auf. Die Ermittlungen erstreckten sich auch auf ihr engstes Umfeld, einschließlich ihres Bruders und mehrerer Bekannter, von denen einige bereits verurteilt wurden.
Der Höhepunkt der Radikalisierung war laut Anklage, die mutmaßliche Beteiligung an der Planung eines Anschlags auf ein Konzert der US-amerikanischen Sängerin Taylor Swift in Österreich im Jahr 2024. Wenige Tage vor ihrer Festnahme heiratete sie Beran A. nach islamischem Recht. Der Bruder der Frau war jedoch gegen diese Ehe, akzeptierte aber, dass seine Schwester Beran A. als Sklavin dienen kann. Die Beziehung wurde als Fortsetzung ihres ideologischen Weges beschrieben, bis sie schließlich von den Behörden gestoppt wurde. Der Staatsanwalt wirft ihr daher nicht nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern auch in einer kriminellen Organisation vor.

Das Geständnis: Zwischen Verantwortung und Schweigen

Nach der Verlesung der Anklage ergreift die Angeklagte das Wort. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie sich schuldig bekenne, antwortet sie leise, aber bestimmt: Schuldig. Sie übernimmt die Verantwortung für die ihr vorgeworfenen Taten. Doch als der Richter zu weiteren Fragen ansetzt, um ihre Beweggründe und ihre derzeitige Situation zu ergründen, verstummt sie. Ich möchte keine weiteren Fragen beantworten, erklärt sie.
Ihre Verteidigerin erläutert diesen Schritt. Die Angeklagte sei bereit, die juristische Verantwortung zu tragen, doch eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im Gerichtssaal würde sie emotional überfordern. Stattdessen konzentriert sich die Verteidigung darauf, den Weg aufzuzeigen, den ihre Mandantin seit ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft eingeschlagen hat.
Dieser Weg ist geprägt von dem Versuch, sich ein neues Leben aufzubauen. Sie hat eine Berufsausbildung begonnen, die sie trotz ihrer psychischen Belastungen gewissenhaft verfolgt. Ihr Tagesablauf ist streng strukturiert: Ausbildung, Haushalt, Lernen. Sie hat den Kontakt zur radikalen Szene vollständig abgebrochen und sich freiwillig bei einer Beratungsstelle für Extremismus gemeldet, wo sie regelmäßig Termine wahrnimmt. Die Verteidigung argumentiert, dass dieses umfassende Geständnis und die nachweisbaren Bemühungen zur Deradikalisierung ein klares Zeichen für einen echten Wandel seien.

Einblicke in den neuen Alltag: Der Kampf um Normalität

Ein zentraler Moment der Verhandlung ist die Befragung der Angeklagten zu ihrem aktuellen Leben. Der Richter möchte wissen, wie ihr Alltag aussieht. Sie beschreibt ihre Tage, die von der Ausbildung bestimmt sind. Vormittags bis mittags bin ich in der Ausbildung, erzählt sie. Danach gehe ich nach Hause, esse, ruhe mich aus oder helfe meiner Mutter beim einkaufen. Manchmal sei sie so erschöpft, dass sie zu nichts anderem mehr in der Lage sei.
Besonders eindrücklich ist die Schilderung ihrer therapeutischen Begleitung. Sie besucht nicht nur regelmäßig eine Psychologin, sondern auch die bereits erwähnte Deradikalisierung’s Beratung. Eine Sozialarbeiterin der Bewährungshilfe, die als Zeugin geladen ist, bestätigt dies mit Nachdruck: Sie kommt wöchentlich und pünktlich zu den Terminen, sie ist gut vorbereitet und gut in ein Netzwerk von UnterstützerInnen eingebunden. Man merkt, dass es eine enorme Herausforderung für sie darstellt, aber sie stellt sich dem. Sie ist offen in den Gesprächen und will an einer stabilen Zukunft arbeiten. Die therapeutischen Maßnahmen sind anstrengend, aber sie nimmt sie an.  

Plädoyers und Ausblick: Eine zweite Chance?

In den Schlussplädoyers prallen die unterschiedlichen Perspektiven aufeinander. Der Staatsanwalt würdigt das Geständnis, betont aber die Schwere der Taten. Die Verbreitung von IS-Propaganda und die Beteiligung an Anschlagsplänen seien keine Kavaliersdelikte. Dennoch erkennt auch der Staatsanwalt die positiven Entwicklungen an und hebt hervor, wie wichtig es sei, dass die Angeklagte den eingeschlagenen Weg der Deradikalisierung konsequent weiterverfolgt, um zukünftige Straftaten zu verhindern.
Die Verteidigerin plädiert eindringlich für eine milde Strafe, idealerweise eine diversionelle Erledigung oder eine bedingte Haftstrafe. Sie argumentiert, dass ihre Mandantin, die einen Großteil der Taten als Jugendliche beging, bereits enorme Verantwortung übernommen habe. Sie hat sich freiwillig Hilfe gesucht, sie hält sich an alle Auflagen, sie kämpft sich zurück ins Leben. Eine unbedingte Haftstrafe würde diesen mühsam aufgebauten Fortschritt zunichtemachen. Die Verteidigrin betont, dass die Gesellschaft mehr davon habe, einer jungen Frau die Möglichkeit zu geben, sich vollständig zu reintegrieren, als sie erneut aus ihrem stabilisierenden Umfeld zu reißen.
Der Fall schließt mit der offenen Frage, wie das Gericht entscheiden wird. Es muss abwägen zwischen der Notwendigkeit, schwere Straftaten zu ahnden, und der Anerkennung eines glaubwürdigen Wandels.Die Verhandlung war auf fünf Stunden anberaumt, nach nur knapp 2 Stunden wurde das Urteil gesprochen.

Urteil: 18 Monate bedingte Freiheitstrafe. Weisungen: Dem Gericht müssen unaufgefordert Nachweise über die weiterführenden Therapiemassnahmen, welche schon begonnen wurden, regelmässig vorgelegt werden.

Anmerkung: Die Geschichte dieser jungen Frau ist ein eindringliches Beispiel dafür, dass der Weg aus dem Extremismus möglich ist, aber Unterstützung, Stabilität und vor allem eine Perspektive erfordert. Ihr Schicksal wird zeigen, wie Justiz und Gesellschaft mit jenen umgehen, die sich aus den Fängen des Hasses befreien wollen. Es macht deutlich, dass der Weg zurück kein einfacher ist. Die psychische Erkrankung, die sie erst in die Isolation und dann in die Radikalisierung trieb, ist weiterhin präsent. Man erkennt, die junge Frau braucht lange professionelle Begleitung. Es ist ein mühsamer Kampf um eine Normalität, die für andere selbstverständlich ist. Dieser Einblick in ihren Alltag verleiht dem schwierigem, nicht alltäglichem juristischen Fall ein menschliches Gesicht und zeigt, was auf dem Spiel steht: die Chance auf ein Leben jenseits von Hass und Gewalt.

Eine Gesellschaft ist dann gesund, wenn der gegenseitige Respekt nicht verloren geht.

Hilfe finden Sie unter anderem hier. Beratungsstelle Extremismus Österreich (BOJA)

2 Replies to “Zwischen Reue und Radikalität: Der schwere Weg einer jungen Frau aus der Islamistenszene”

  1. Wenn alle resozialsierungsmassnahmen eingehalten werden finde ich die 2.Chance in Ordnung. Bedenken hab ich nur dass es im familiären Umfeld zu Problemen kommt. Ist der Bruder durchleuchtet worden? Sonst viel Kraft und Durchhaltevermögen

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