Nachdem Sie eine Nacht in der Polizeiinspektion verbracht und dem Haftrichter vorgeführt wurden, öffnet sich nun ein weiteres Tor – jenes zur Justizanstalt. Bis dato war Ihr Weg schon sehr belastend, aber nun öffnet sich ein neues Kapitel – nämlich die Untersuchungshaft.

Ich freue mich, dass Sie auch bei dieser Ausgabe dabei sind, und möchte Sie an die vorherigen Artikel erinnern. Hier finden Sie Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 der Geschichte. Die Geschichte geht nun weiter – und die Herausforderungen nehmen nicht ab.

Sicherheit und Überforderung
Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Gürtel sind in der Untersuchungshaft nicht erlaubt und müssen abgelegt werden.
Dies sei, wie der Beamte erklärt, eine reine Sicherheitsmaßnahme. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass solche Vorkehrungen notwendig seien. Hier müsse man genau sein und könne sich keine Ausnahmen erlauben.
Währenddessen erhalten Sie laufend weitere Informationen. Doch vieles überfordert Sie in diesem Moment. Es fällt Ihnen schwer, den Erklärungen zu folgen. Um sicherzustellen, dass Sie nichts Wesentliches vergessen, gibt man Ihnen die Möglichkeit, sich wichtige Punkte auf einem Blatt Papier zu notieren.
Fast wirkt es auf Sie, als würde selbst Ihr Kugelschreiber besondere Aufmerksamkeit erhalten.
Offenbar ist sogar ein Kugelschreiber nicht ganz unproblematisch“, denken Sie sich. Unvermittelt fordert Sie ein weiterer Justizwachebeamter auf: „Kommen Sie jetzt mit. Wir gehen zum Haftraum.
Unruhig und von der Situation überwältigt folgen Sie ihm. Sie fühlen sich ferngesteuert, schweißgebadet und ängstlich.
Während des Weges versucht der Beamte, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Offenbar möchte er Ihnen die Anspannung etwas nehmen. Sie merken rasch, dass er seinen Dienst professionell verrichtet und dennoch bemüht ist, Ihnen die Situation verständlich zu erklären.
Schließlich erreichen sie beide den Haftraum. Der Raum wirkt karg und funktional eingerichtet – wahrlich keine Umgebung, in der man sich wohlfühlen könnte. Frustriert platzt es aus Ihnen heraus:
Wenn ich hier schlafen muss, bringe ich mich um!“

Ein Satz mit weitreichenden Folgen
Für Sie ist die lediglich ein unüberlegter Schmäh, aber Ihr Gegenüber versteht diese Aussage jedoch anders – und muss sie auch anders verstehen.
Um Gottes Willen – beruhigen Sie sich bitte“, entgegnet der Justizwachebeamte sichtlich besorgt.
Noch während Sie vor dem Haftraum stehen, greift er zum Telefon. Sie hören nur einzelne Gesprächsfetzen. „Er hat soeben eine Suizidäußerung gemacht.“ „Wir benötigen einen besonders gesicherten Haftraum.“ „Bitte informiert den Journaldienst.“ Danach wurde das Telefonat beendet. Für einen Moment schütteln Sie den Kopf. Sie versuchen zu erklären, dass Ihre Aussage nicht ernst gemeint gewesen sei. Doch Ihre Worte ändern nichts mehr, denn der Beamte muss Ihre Äußerung ernst nehmen und so erklärt er: „Ich verstehe, dass Sie die Situation belastet. Dennoch muss ich Ihre Aussage ernst nehmen. Bis Sie vom Anstaltsarzt untersucht werden können, werden Sie vorsorglich in einem besonders gesicherten Haftraum – kurz BGH – untergebracht. Das dient ausschließlich Ihrer eigenen Sicherheit. Leider ist es am Wochenende nicht immer möglich, den Arzt sofort zu erreichen. Bleiben Sie ruhig und stellen Sie nichts an.“ Sie versuchen erneut zu erklären, dass Sie sich keinesfalls etwas antun möchten. Doch Ihre Beteuerungen ändern nichts mehr an der Entscheidung.

Der besonders gesicherte Haftraum: Schutz in einer Ausnahmesituation
Wenig später führt man Sie zu einem anderen Haftraum. Schon beim ersten Blick erkennen Sie: Dieser Raum ist komplett anders. Steril, karg, kalt und Sie fühlen sich komplett unwohl bei diesem Anblick. Selbst Dinge, die Sie in einem gewöhnlichen Haftraum erwarten würden, fehlen. Alles scheint darauf ausgerichtet zu sein, jedes nur erdenkliche Risiko auszuschließen. Spätestens jetzt wird Ihnen bewusst, welche Folgen ein einziger unbedacht ausgesprochener Satz haben kann. Als sich die schwere Tür hinter Ihnen schließt, wird es still. Nur wenige Minuten zuvor waren Sie noch von Menschen umgeben. Nun sind Sie allein. All die Gespräche, Erklärungen und Eindrücke der vergangenen Stunden waren einfach zu viel. Sie setzen sich auf das Bett. Zum ersten Mal seit Ihrer Festnahme haben Sie Zeit, Ihre Gedanken zuzulassen. Die Fassade bricht zusammen. Sie beginnen zu weinen. Während Sie regungslos auf Ihrem Bett sitzen, wird Ihnen langsam bewusst, dass dieser Raum für die nächsten Stunden – vielleicht sogar länger – Ihre gesamte Welt sein wird.

Sie sind im System angelangt und haben eingecheckt in eine Parallelwelt – abgeschnitten von der Freiheit – weit weg von Selbstbestimmung. Weshalb dort selbst alltägliche Gegenstände fehlen und wie die ärztliche Abklärung anschließend erfolgt, erfahren Sie im nächsten Teil.

Foto: ChatGPT (Moni Pichler)

Infobox:
Ein besonders gesicherter Haftraum (BGH) dient nicht der Bestrafung, sondern dem Schutz von Personen, bei denen eine Eigengefährdung vermutet wird. Er ist speziell ausgestattet, um das Risiko einer Selbstverletzung möglichst gering zu halten.
Die Justiz ist gesetzlich verpflichtet, in solchen Situationen geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Rechtsgrundlagen: Strafvollzugsgesetz (StVG), Art. 2 und Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

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