Bis zum Jahr 2000 war Diversion ausschließlich im Jugendstrafrecht möglich. Seit damals gibt es diese Möglichkeit auch für Erwachsene. Was ist Diversion?

Auf der Homepage https://www.oesterreich.gv.at/ lese ich (Unterstreichungen und Heraushebungen sind original):

Die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist somit nicht mehr die einzig mögliche Reaktion des Staates auf eine geklärte Straftat. Dank der Diversion muss die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin jedem Verdacht der Begehung eines Offizialdeliktes nachgehen, aber nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen. Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.

Diversion ist also EINE Möglichkeit auf eine STRAFTAT von Staatswegen zu reagieren.

In der öffentlichen Debatte klang es jedoch so, als wäre mit der Diversion auch die Tat des Herrn Wöginger, nämlich Postenschacher, weißgewaschen worden. Dem ist nicht so. Ich, weiß, ich weiß, Postenschacher ist kein juristischer Begriff, trifft es aber wohl punktgenau.

Ebenso war nirgends davon die Rede, dass die Justiz in Sachen Diversion ein sehr langes Gedächtnis hat. Nämlich zehn Jahre. Für mich heißt das, dass bei einem erneuten Fall von Postenschacher die Sache für Herrn Wöginger wohl anders ausgehen würde. Er muss nun also zehn Jahre höchst vorsichtig seine „bürgernahen“ Aktivitäten betreiben. Und manche wohl auch unterlassen.

Somit ist für mich das Ziel erreicht: Es wurde festgestellt, dass Herr Wöginger eine Straftat begangen hat. Es wird – soweit das überhaupt möglich ist – sicher gestellt, dass Herr Wöginger so eine Tat in den kommenden zehn Jahren nicht mehr begehen wird.

Soweit die juristische Seite, betrachtet von einer Nicht-Juristin.

Anders verhält es sich für mich mit der politischen Seite der Geschichte, die ich als Staatsbürgerin betrachte :

Mich empört zutiefst, dass seine Partei, die ÖVP, nun so tut, als wäre Herrn Wögingers Weste blütenrein, nie befleckt gewesen und überhaupt sei das doch ein ganz normaler Vorgang gewesen. Ebenso die Art und Weise, wie mit der benachteiligten Frau um gegangen wurde und wird.

Diese Reaktion des sogenannten Ethikrates dieser Partei spottet jeder Beschreibung. Es gibt wunderbare Theorien zur Lernfähigkeit von Organisationen. Die Lernfähigkeit der Organisation namens ÖVP scheint mir hier enden wollend zu sein.

Ich persönlich halte Diversion für ein sehr gutes Mittel in Strafsachen die teure und schädliche Haft zu vermeiden und andere Wege zu beschreiten. Ich denke, dass bei sorgsam angewandter und umfassend kommunizierter Diversion der Rechtsfrieden eher hergestellt wird als durchs „Wegsperren“, auch wenn das auf der Beliebtheitsskala ganz oben steht.

Die ganze Geschichte scheint mir jedoch der Praxis der Diversion zu schaden. Welcher Staatsanwalt, welche Staatsanwältin will sich schon so einer Debatte aussetzen, wenn diese so einfach zu vermeiden ist, indem man den Delinquenten ins Gefängnis steckt.

Bild: © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

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