Sieben Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wurden am 20. Oktober am Landesgericht für Strafsachen in Wien verurteilt. Es begann mit einvernehmlichem Sex mit der Lehrerin und endete mit Vergewaltigung, Erpressung und Brandstiftung. Die jungen Angeklagten erzählen eine andere Version der Geschichte. Doch das Gericht glaubt dem Opfer.
Was war geschehen?
Eine 29 jährige Pädagogin aus Wien, hatte mit einem der Angeklagten einvernehmlich eine sexuelle Beziehung. Er ist mit seinen 17 Jahren der älteste der Jugendlichen und ein ehemaliger Schüler der Schule, an der die Pädagogin unterrichtet. Er ist 186cm groß, blond mit sportlicher Figur. An einem Abend im Sommer 2024 suchte die Pädagogin Kontakt zu dem 17-jährigen, in dem sie ihn anrief und um einen Besuch von ihm bat. Er sagte er würde sie auch gerne treffen aber er sei jetzt mit Freunden unterwegs. Die Pädagogin meinte, du kannst sie mitbringen, nicht ahnend mit welchen Typen der 17-jährige abhängt, und auftaucht. Die Jugendlichen wurden von dem 17-jährigen angewiesen die Pädagogin mit Sie anzusprechen und Respekt zu zeigen. Doch seine angeblichen Freunde machten es sich in der Wohnung rasch gemütlich – wir chillten einfach, meinte der 14-jährige Angeklagte, bei seiner Verantwortung vor der Richterin. Er ist der jüngste der sieben Burschen und sieht aus, als wäre er erst 10 Jahre jung. Ihm wird Einbruch, Diebstahl und auch Brandstiftung vorgeworfen. Andere Fragen der Richterin beantwortet dieser Bursche zum Großteil mit, ich kann mich nicht erinnern, es ist schon so lange her, das müssen sie verstehen. Die Antwort auf die Frage, warum er zu Beginn des Brandes lieber durch das geöffnete Fenster der Erdgeschoß Wohnung gestiegen ist, als Hilfe zu holen, beantwortete er mit ich dachte es ist nur Spaß und eh nicht so schlimm. Niemand glaubt ihm seine Verantwortung, das merkt man auch den VerteidigerInnen an.
Zu späterer Stunde kam es in einem Nebenzimmer zu einvernehmlichen intimen Handlungen zwischen dem 17-jährigen und der 29-jährigen Pädagogin.
Drei der Burschen, die Hauptangeklagten (15,15,16 Jahre) nützten die Gelegenheit, um unbemerkt Bilder dieser intimen Szenen anzufertigen. Wenig später zeigten sie diese Bild Dateien der Pädagogin, um ihr zu drohen diese in verschiedenen bei Jugendlichen beliebten sozialen Medien zu verbreiten, wenn sie nicht auch mit ihnen intime Kontakte hat.
Sie verstärkten ihre Absicht in dem sie sagten, sie seien von der Liesing-Gang, sie können sofort 50 bis 70 Freunde holen, wenn sie nicht die Wohnung öffnet, wann immer sie das wollen – dass allein erfüllt das Verbrechen der Bedrohung und Erpressung.
Diese massiven Drohungen sowie die Angst ihre Anstellung in der Schule zu verlieren, auch weil sich in der Schule das Verhältnis zu dem damals 16-jährigen Ex Schüler herumgesprochen hat, schüchterten die Pädagogin so stark ein, dass sie den grausamen sexuellen Missbrauch über sich ergehen ließ. Teilweise betäubten die Haupttäter ihr Opfer und vergingen sich an ihr ohne eindeutige Zustimmung – dies erfüllt die Verbrechen, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person und Vergewaltigung.
Die Angeklagten inklusiv der drei Hauptangeklagten, welche seit 8 Monaten in Untersuchungshaft einsitzen, zeigen sich zu den zentralen Vorwürfen nicht geständig.
Ihre Verantwortung:
Sie behaupten, die 29-jährige habe sie öfters in ihre Wohnung eingeladen, sie hat ihnen Essen und Getränke gekauft, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen, sie habe ihnen ihre Debit-Karte gegeben, um Geld abzuheben, usw.
Verteidiger kommentiert mit einem lauten Na geh – im Sinne von reden Sie nicht so einen Schwachsinn. Einer der Mitangeklagten, der sich des Diebstahls und Einbruch schuldig gemacht hat sprach davon, die Pädagogin habe ihn verleitet, sie ist die Erwachsene, sie muss wissen das wir Minderjährige sind. Er besteht darauf noch einen Nachsatz hinzuzufügen – sie habe ihm selbst gesagt, wo der Tresor in der Schule steht und wie er in die Schule reinkommen kann, wenn kein Betrieb ist.
Handelt es sich um Aussage gegen Aussage?
Nein keinesfalls, zum einem da die Ermittlungen sehr umfangreich und genau geführt werden konnten, damit hat die Staatsanwaltschaft ausreichend Beweise erhalten. Die Aussagen der Zeugen und der Pädagogin selbst waren vollständig glaubwürdig. Das Sachverständigen Gutachten bescheinigte der Pädagogin eine schwere Depression, welche über einen langen Zeitraum behandlungsbedürftig sein wird sowie vermutlich eine längere vorrübergehende Arbeitsunfähigkeit auslöst. Die Jugendlichen dachten sie seien so intelligent und können den Senat mit ihren widersprüchlichen Aussagen täuschen, womit sie sich allerdings selbst massiv getäuscht haben, und ihre Verbrechen daher auch mit durchaus hohen Strafen geahndet wurden.
Das Täterprofil: Sie wissen, was sie getan haben jedoch ist es ihnen egal.
Die sieben Burschen präsentieren sich wortgewannt, benötigen keine Dolmetscher trotz unterschiedlicher Herkunftsländer. Es ist offensichtlich, dass sie ihre Verantwortung ausschließlich auf eine Täter – Opfer Schuld Umkehr aufgebaut haben. Die Gründe für eine derartige emotionale Verwahrlosung dieser Burschen sind mannigfaltig, am einfachsten und oberflächlichsten erklärt sich dieses Verhalten damit, Respektlosigkeit, mangelnde soziale Kompetenzen und erschreckenderweise lassen sie auch ein Mindestmaß an Empathie vermissen. Nicht der geringste Ansatz von Reue ist zu erkennen, im Gegenteil sie bleiben dabei, die Pädagogin sei an ihrer Lage schuld. Der Eindruck entsteht es ist ihnen egal wofür sie ihre Strafen erhalten. Einer spricht von wir wollten Spaß haben, chillen, es war langweilig.

Zusammengefasst wurden folgende zum Teil rechtskräftige Strafen ausgesprochen:
Die Hauptangeklagten: Der 15-jährige Erstangeklagte, dreieinhalb Jahre unbedingte Haft. Der 17-jährige Zweitangeklagte, drei Jahre unbedingte Haft. Der 15-jährige Drittangeklagte, 15 Monate Haft, davon 5 Monate unbedingt – er wurde noch am selben Tag aus der Untersuchungshaft entlassen. Seine verurteilten Freunde warten vor der Türe der Justizanstalt.
Die Mitangeklagten: Der 14-jährige, 12 Monate, davon 4 Monate unbedingt, er war zum Beginn der Taten im Juli 2024 gerade noch 13 Jahre jung, weshalb ihm nicht alles angelastet werden konnte. Der heute 17-jährige, mit dem diese unglaublichen Verbrechen ihren Anfang genommen haben, erhielt einen Freispruch, er war nur für Diebstahl angeklagt ihm wurde keine Tatbeteiligung nachgewiesen. Ein weiterer 17-jähriger erhielt 18 Monate Haft, davon 6 Monate unbedingt. Ein-16 jähriger wurde wegen Einbruchdiebstahl und Sachbeschädigung schuldig gesprochen, ein Widerruf seiner früheren Bewährungsstrafe sowie Bewährungshilfe wurde angeordnet.
Schuldspruch zum Schaden Ausgleich:
Zusätzlich wurden der Pädagogin 15.000 Euro Schmerzengeld zu gesprochen. Die Burschen müssen den Wert der gestohlenen Gegenstände ersetzen, Gesamtwert ungefähr 6.000 Euro. Der Brandschaden wird von der Hausrat Versicherung mit 60.000 bis 80.000 Euro angegeben. Mit diesen Beträgen werden die Beteiligten an das Zivilgericht verwiesen.
Anmerkung:
Ich bin überzeugt die VerteidigerInnen sowie die Bewährungshilfe müssen hier noch sehr viel Aufklärungsarbeit leisten. Es machte den Anschein, als wüssten die Burschen nicht, was diese Urteile für ihre weitere Zukunft bedeuten. Ich sprach mit einem der Täter, wollte seine Meinung zum Urteil ergründen, nach nur wenigen Augenblicken beendete ich dieses Gespräch.
Ich hoffe durch dieses Urteil werden die ErmittlungsbeamtInnen der Gruppe Jugendkriminalität bestärkt, sehr genau hinzusehen, das nicht nur bei den angeblich 50 bis 70 MitgliederInnen der Liesinger-Gang. Wir als Gesellschaft müssen mithelfen, dass sich niemand in eine Spirale von Gewalt und Kriminalität verstrickt. Ja es stimmt, Jugendliche brauchen korrekte Vorbilder, Struktur, Anleitung, Grenzen und klare Ansagen – manchmal braucht es auch Freiheitsentzug!
Es gibt Fälle wie diesen, wo mir die Worte meines viel zu früh verstorbenen Vater einfallen: „Erhebe nie die Hand gegen eine Frau“. R.I.P und Danke Papa!
