Amtseinführung in Innsbruck: Klaus-Dieter Gosch übernimmt als neuer Präsident des OLG
Am Montag, dem 22. September 2025, wurde Klaus-Dieter Gosch feierlich als Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck in sein neues Amt eingeführt. Er folgt damit Wigbert Zimmermann, der mit seinem langjährigen Wirken den Sprengel Innsbruck nachhaltig geprägt hat. Die offizielle Übergabe erfolgte unter Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste durch Justizministerin Anna Sporrer.

Dr. Klaus-Dieter Gosch mit Dr.in Anna Sporrer und Dr. Wigbert Zimmermann
Der Gerichtssprengel Innsbruck: Umfang und Funktion
Der Zuständigkeitsbereich des OLG Innsbruck erstreckt sich über die Bundesländer Tirol und Vorarlberg. In diesem Sprengel obliegt dem Gericht die fachliche Aufsicht über 18 Bezirksgerichte sowie zwei Landesgerichte. Damit spielt das OLG Innsbruck eine zentrale Rolle innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Westösterreich.
Werdegang von Klaus-Dieter Gosch
Bereits mit Wirkung zum 1. Juni 2025 wurde Gosch mit dem Dekret des Bundespräsidenten zum neuen Präsidenten des OLG Innsbruck bestellt. Seine richterliche Laufbahn begann er am 1. Dezember 1991, als er zum Richter am Landesgericht Innsbruck ernannt wurde. In den Anfangsjahren wirkte er sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht, an Bezirksgerichten in Telfs und Innsbruck.
2010 wechselte er zum Oberlandesgericht Innsbruck, wo er ab etwa 2012 zunehmend Verantwortung in der Justizverwaltung übernahm, etwa als Leiter verschiedener Präsidialabteilungen. Im März 2019 wurde Gosch zum Senatspräsidenten und Leitenden Visitator ernannt; seit dem 1. August 2022 fungierte er als Vizepräsident des OLG. Im Vizepräsidentenamt leitete er unter anderem einen zivilrechtlichen Rechtsmittelsenat.
Sein Weg zur Leitung des OLG war daher konsequent und von steter Aufstieg geprägt: Vom Richter am Landesgericht über zentrale Funktionen in der Verwaltung bis hin zur Führungsebene am Oberlandesgericht.
Worte der Würdigung und Ausblick
In ihrer Ansprache gratulierte Justizministerin Sporrer Gosch zum Amtsantritt und unterstrich dessen Fähigkeiten: „Sie gelten als innovative, hochmotivierte und sehr motivierende Führungskraft, der die Weiterentwicklung der Justiz und der Zusammenhalt zwischen Rechtsprechung und Justizverwaltung ein besonderes Anliegen ist.“
Der Festakt diente zugleich der Verabschiedung von Zimmermann. Ministerin Sporrer dankte ihm ausdrücklich für sein unermüdliches Engagement im Dienste der österreichischen Justiz und wünschte ihm alles Gute für seinen Lebensabschnitt jenseits des aktiven Dienstes.
Auch die Justizgemeinschaft zeigte sich geschlossen: So überbrachte Gernot Kanduth, Präsident der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter, persönliche Glückwünsche zum Amtsantritt.
Bedeutung des Wechsels im Lichte aktueller Herausforderungen
Der personelle Wechsel kommt zu einem Zeitpunkt, in dem die Justiz, insbesondere in Tirol und Vorarlberg, mit einer Reihe struktureller Herausforderungen konfrontiert ist. Unter der Leitung von Zimmermann hatte das OLG wiederholt auf Defizite im Bereich Personal und Ausstattung hingewiesen. Insbesondere kritisierte Zimmermann die unzureichende Ausstattung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen, etwa zur Sicherstellung elektronischer Datenträger, und warnte vor einem „Aushungern der Justiz“. Er sprach davon, dass in Österreich knapp 200 richterliche Planstellen fehlten und dass die Arbeitsbelastung infolge steigender Fallzahlen, z. B. im Insolvenz- und Cyberstrafrecht bereits deutlich gestiegen sei.
Mit seinem Schwerpunkt auf Justizentwicklung und Verbindung von Verwaltung und Rechtsprechung bringt Gosch zentrale Kompetenzen mit, um in Zeiten knapper Ressourcen steuernd einzugreifen. Ob er gleich zu Beginn seiner Amtszeit neue Impulse setzen oder bestehende Reformprozesse beschleunigen kann, wird von seiner Gestaltungsfähigkeit und seinem Handlungsspielraum abhängen.
