In Österreich werden mehr Frauen als Männer ermordet – meistens von aktuellen oder früheren Partnern. Warum eskaliert Beziehungsgewalt hier so häufig tödlich? Der folgende Bericht beleuchtet Zahlen und Hintergründe, zeichnet Täterprofile nach und zeigt Lücken im System auf. Ein Blick nach Spanien demonstriert, wie erfolgreich Prävention und Opferschutz sein können – und was Österreich daraus lernen könnte.
Ein verdrängtes Ausmaß der Gewalt
Fast jede Woche wird in Österreich eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. In den Jahren 2019 bis 2022 registrierte das Bundeskriminalamt insgesamt 145 ermordete Frauen – im Schnitt drei Opfer pro Monat. Damit liegt Österreich EU-weit an der traurigen Spitze; tatsächlich werden hierzulande mehr Frauen ermordet als Männer. Häufig enden langjährige Beziehungen in einer tödlichen Eskalation, besonders wenn die Frau sich trennen will oder bereits getrennt hat. Die Opfer sind überwiegend weiblich: Schätzungen zufolge machen Männer nur rund 15 % der Intimpartnertoten aus. Gleichzeitig zeigen Studien, dass auch nicht-tödliche Partnerschaftsgewalt erschreckend verbreitet ist. Laut EU-Grundrechteagentur wird jede dritte Frau in Österreich im Laufe ihres Lebens zumindest einmal körperlich und/oder sexuell misshandelt. Jeder dieser Fälle kann in weiterer Folge potentiell zu einem der vielen „Femizide“, der Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts und patriarchaler Überlegenheitsansprüche, führen. Die hohe Zahl an Frauenmorden ist somit kein Zufall, sondern Ergebnis fortdauernder geschlechtsspezifischer Gewalt.

Wenn Beziehungskonflikte tödlich eskalieren
Warum werden Liebesbeziehungen überhaupt zum Schauplatz tödlicher Gewalt? Kriminologische Analysen zeichnen ein klares Bild: Das größte Risiko geht vom verlassenen Partner aus. Bereits der deutsche Psychiater Wilfried Rasch prägte 1964 den Begriff „Tötung des Intimpartners“ für Fälle, in denen meist ein Mann nach einer Trennung seine Frau oder Geliebte ermordet. Seine Typologie zeigte, dass der spätere Täter oft als „Verlierer“ aus der Beziehung hervorgeht – emotional abhängig, unterlegen und nicht bereit, das Ende der Partnerschaft zu akzeptieren. Die Dynamik folgt einem Muster aus verzweifelter Anklammerung, Zurückweisung durch die Partnerin, Kränkung und schließlich Gewaltexplosion. Auch Jahrzehnte später sind diese Grundmuster nahezu identisch mit heutigen Fällen, auch wenn sich die äußeren Umstände verändert haben. Viele Täter treffen die Entscheidung zu töten dabei nicht spontan in blinder Wut, sondern fassen bereits im Vorfeld einen mörderischen „Plan B“ für den Fall, dass die Frau sich ihrer Kontrolle entzieht.
Der forensische Psychiater Andreas Marneros prägte für Partnerschaftsmorde den Begriff „Intimizid“ und stellt das verletzte männliche Selbstwertgefühl ins Zentrum. Eine intime Beziehung bedeute für manche Männer einen entscheidenden Teil ihres Selbstbildes – wird diese Basis entzogen, gerät das eigene Ich ins Wanken. Marneros beschreibt, wie extreme Gefühle von Eifersucht, Kränkung, Hass und Rache entstehen können, wenn ein Partner die Trennung als Vernichtung seines Selbstwerts erlebt. Gelingt es nicht, ein unerfüllbares Beziehungsideal zu korrigieren oder sich mit dem Verlust abzufinden, wächst bei diesen Tätern die Bereitschaft, am Ende „lieber tot als getrennt“ zu sein – und die geliebte Person mit in den Tod zu reißen. Der Grad der Abhängigkeit vom Partner bestimmt dabei das Ausmaß der Erschütterung bei einer Trennung. Je existenzieller die Beziehung für die eigene Identität war, desto größer die Gefahr einer fatalen Eskalation.
Aktuelle Fallstudien bestätigen diese Zusammenhänge. Der forensische Psychiater Norbert Leygraf etwa wertete 84 Fälle von Intimpartnertötungen über 23 Jahre aus. Sein Befund: In über 80 % der Fälle waren die Täter Männer; Frauen als Täterinnen blieben mit 15,8 % die Ausnahme. Zudem geschah knapp ein Drittel der Morde unmittelbar nach einer (oft von der Frau initiierten) Trennung. Die übrigen Taten ereigneten sich innerhalb bestehender Beziehungen – häufig jedoch in bereits länger schwelenden Konfliktsituationen. Auffällig ist, dass viele Tätern zuvor nicht als psychisch krank oder hochkriminell aufgefallen waren. Zwar hatte rund ein Sechstel der Untersuchten schwere psychische Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen, doch die Mehrheit wirkte nach außen „unauffällig“. Auch Alkohol spielt bei diesen Delikten seltener eine Rolle als gedacht – die meisten Täter waren zum Tatzeitpunkt nüchtern. Die Beziehungsgeschichte weist dagegen oft Jahre oder Jahrzehnte an Spannungen, Machtungleichgewichten und Gewalt auf. Die Motive, die in Gerichtsgutachten zutage treten, sind vielfältig: häufig Eifersucht, Kränkungen der Ehre oder finanzielle Konflikte, manchmal der finale Akt einer langen Misshandlungsbeziehung. Allen Fällen gemeinsam ist jedoch, dass sie nicht als „plötzliche Affekttat“ aus heiterem Himmel erklärbar sind. Vielmehr kulminiert eine oft lange Vorgeschichte ungleicher Beziehungsdynamik und verpasster Ausstiegschancen in der tödlichen Tat. Tiefliegender Frauenhass und Frauenverachtung sind typische Merkmale von Tätern. Kaum einer holt sich Hilfe oder ist schuldeinsichtig.
Warnsignale und Lücken im Schutzsystem
Jeder Femizid ist das schreckliche Ende einer Gewaltspirale – und wirft die Frage auf, warum Warnsignale nicht rechtzeitig erkannt oder ernstgenommen wurden. In Österreich zeigt sich hier eine alarmierende Lücke: Viele betroffene Frauen suchen nie Hilfe, bevor es zu spät ist. Eine aktuelle Analyse von Frauenmorden ergab, dass in lediglich 5 % der späteren Todesfälle das Opfer zuvor Unterstützung bei einer Gewaltschutz-Einrichtung gesucht hatte. Nur etwa jede vierte Frau hatte überhaupt jemals Anzeige gegen den späteren Täter erstattet. Anders ausgedrückt: Bei über 70 % der Beziehungsmorde war der Polizei oder dem sozialen Umfeld keine vorangegangene Partnergewalt bekannt. Die Gründe dafür sind vielfältig – Scham, Angst vor dem Täter, finanzielle Abhängigkeit oder die Hoffnung, die Beziehung doch noch retten zu können, lassen viele Frauen schweigen. Doch dieses Schweigen kann tödlich enden, wenn Risken nicht erkannt werden.

Aber auch dort, wo Warnzeichen da waren, gelingt es dem System oft nicht, die schlimmste Eskalation zu verhindern. So greifen zwar die österreichischen Gewaltschutzgesetze grundsätzlich frühzeitig: Die Polizei kann bei einer Gefährdungslage ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen, um den gewalttätigen Partner sofort aus der Wohnung zu weisen. Über 14.600 Mal pro Jahr machen die Behörden von dieser Möglichkeit Gebrauch. In manchen der späteren Mordfälle gab es zuvor sogar mehrfach solche Wegweisungen samt gerichtlichen Einstweiligen Verfügungen. Dennoch kehren manche Täter zurück, lauern ihren Partnerinnen an anderen Orten auf oder verlagern die Gewalt in die Zeit nach Ablauf der Verbote. Hier rächen sich mangelnde Überwachung und Betreuung der Gefährder: Österreich hat erst 2021, spät im internationalen Vergleich, verpflichtende Beratungsgespräche für weggewiesene Gewalttäter eingeführt. Ob diese Maßnahme genügt, um Wiederholungstäter von weiteren Übergriffen abzuhalten, bleibt fraglich.
Ein weiteres Problem sind Brüche in der behördlichen Kommunikation. GREVIO, das Expertengremium des Europarats zur Istanbul-Konvention, kritisiert insbesondere die Praxis der Familiengerichte in Österreich. So kommt es immer wieder vor, dass Mütter, die mit ihren Kindern vor einem gewalttätigen Vater in ein Frauenhaus flüchten oder per Schutzverordnung vor ihm geschützt werden, vom Familiengericht dennoch gezwungen werden, dem Mann regelmäßige Besuche der Kinder zu ermöglichen. Die Sicherheit der Frauen und Kinder wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt. GREVIO fordert daher bessere Schulung von FamilienrichterInnen und GutachterInnen in Hinblick auf die Folgen häuslicher Gewalt und einen strengeren Fokus auf den Opferschutz bei Obsorge- und Besuchsrechtsentscheidungen. Solche Widersprüche – hier Opferschutz, dort Sorge- und Umgangsrecht – können fatale Lücken reißen, in denen hochgefährliche Täter Zugang zu ihren Opfern behalten.
Schließlich wird auch auf struktureller Ebene immer wieder Kritik laut. Frauenrechtsorganisationen monieren eine chronische Unterfinanzierung von Schutzeinrichtungen und Präventionsprogrammen. Zwar war Österreich mit seinem Gewaltschutzgesetz 1997 europaweiter Vorreiter und verfügt über ein dichtes Netz von Frauenhäusern und Interventionsstellen. Doch die Zahl der Hilfesuchenden bleibt hoch: Allein 2021 wurden in den 26 Autonomen Frauenhäusern über 3.000 Frauen und Kinder betreut. Zugleich stoßen Beratungsstellen an Kapazitätsgrenzen, und viele Gewaltbetroffene wissen nicht, wohin sie sich wenden können. Die gesellschaftliche Aufarbeitung steckt ebenfalls noch in den Anfängen – so werden Frauenmorde in Medien lange Zeit verharmlosend als „Familiendrama“ etikettiert, was erst langsam durch den Begriff Femizid korrigiert wird. Es braucht also ein Umdenken auf allen Ebenen: Frühwarnzeichen müssen ernster genommen, Behörden effizienter vernetzt und Gewalt gegen Frauen konsequent als gesamtgesellschaftliches Problem begriffen werden.
Spanien zeigt, wie es besser geht
Dass der Kampf gegen Beziehungsmorde erfolgreich sein kann, beweist ein Blick nach Spanien. Dort hat die Regierung bereits 2004, als erstes Land Europas, ein umfassendes Gesetzespaket gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet. Seither ist viel passiert: Spanien gilt heute international als Vorbild, weil es die Zahl der Frauenmorde deutlich senken konnte. In den letzten Jahren ging die Rate der Tötungsdelikte an Frauen um rund ein Drittel zurück. Möglich machte das ein integrierter Ansatz, der Härte des Gesetzes mit Prävention und Opferschutz verbindet.
GREVIO lobt Spanien, wegen der Gründung eines politischen Staatspakts (2017) gegen geschlechtsspezifische Gewalt, einen Fünf-Jahres-Fahrplan für eine bessere Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erstellen, in dem insgesamt 481 Einzelmaßnahmen festgelegt wurden. In Spanien sieht das Organgesetz 1/2004 über integrierte Schutzmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt die Einrichtung von zwei wichtigen Verwaltungsstellen vor: die Regierungsdelegation für geschlechtsspezifische Gewalt und die Staatliche Beobachtungsstelle für Gewalt gegen Frauen. Beide Stellen sind dem Ministerium für Präsidentschaft, Beziehungen zum Parlament und Gleichstellung zugeordnet.

Kernstück der spanischen Strategie sind spezialisierte Institutionen. So wurden eigene Gerichte für Gewalt an Frauen eingerichtet, die landesweit ausschließlich Fälle häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt behandeln. Diese „Juzgados de Violencia sobre la Mujer“ sind mit besonders geschultem Personal besetzt und sorgen dafür, dass Opfer ernst genommen und nicht retraumatisiert werden. Betroffene Frauen müssen ihre Erlebnisse nicht immer wieder verschiedenen Stellen schildern, sondern finden konzentrierte Kompetenz an einem Ort. Die Spezialisierung führt auch zu konsequenterer Strafverfolgung: Gewalttaten gegen Partnerinnen werden als eigenständiger Straftatbestand gewertet und ziehen verschärfte Strafen nach sich. Straf- und Zivilrechtsverfahren werden an einem Gericht abgehandelt und die Verfahren sind zeitlich absehbar.
Gleichzeitig hat Spanien massiv in die präventive Gefahreneinschätzung investiert. Bereits 2007 führte das Innenministerium das digitale System VioGén ein, das seither als europaweit vorbildlich gilt. Dahinter steht eine zentrale Datenbank, in der alle Anzeigen wegen Partnergewalt, polizeiliche Risikobewertungen und Täterprofile zusammenfließen. Sobald eine Frau dort eine Gewalttat meldet, tragen Polizeibeamte über 30 Risikofaktoren in ein standardisiertes Formular ein; daraus errechnet ein Algorithmus das Gefährdungslevel. Je nach Risikostufe greifen abgestufte Maßnahmen zum Schutz des Opfers. In Extremfällen erhält die Frau sofort Personenschutz rund um die Uhr, während der Gewalttäter unter verstärkte Überwachung gestellt wird. Weggewiesene Täter werden 24 Stunden inhaftiert. Zeit die genutzt wird um seine Gefährlichkeit einzuschätzen, bei Hochrisikofällen kann diese Haft verlängert werden.
Bemerkenswert: Die Einschätzung der Gefahr liegt nicht blind in Computerhand, PolizistInnen können die Risikostufe jederzeit nach oben korrigieren, aber niemals herabsetzen, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Dieses engmaschige Frühwarnsystem stellt sicher, dass Hochrisiko-Fälle schnell identifiziert und nicht in der Masse untergehen.
Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die strikte Kontrolle von Kontakt- und Annäherungsverboten mittels Technik. Spanien setzt seit über 15 Jahren elektronische Fußfesseln ein, um gewalttätige Ex-Partner im Auge zu behalten. Wenn ein Mann trotz gerichtlicher Verfügung versucht, sich der Frau zu nähern, schlägt das System Alarm, so können Polizei und Opfer rechtzeitig gewarnt werden. Diese elektronischen Abstandhalter retten nachweislich Leben, denn sie schrecken Wiederholungstäter ab und dokumentieren Verstöße zuverlässig. Seit 2009 wurde in Spanien keine Frau ermordet bei der der Gefährder eine solche Fußfessel trug. Derzeit haben mehr als 4.500 Täter Fussfesseln, um Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, zu schützen. Es handele sich um Maßnahmen, die „die Sicherheit des Opfers erheblich verstärken und die Verletzung“ des Angreifers, der geografisch geortet wird, dokumentieren.
Darüber hinaus unterstützt Spanien Gewaltopfer umfassend beim Neuanfang: Es gibt ausreichend Notunterkünfte, 24-Stunden-Hotlines und psychosoziale Betreuung, teils sogar finanzielle Hilfen und Jobprogramme, damit Frauen aus der ökonomischen Abhängigkeit herauskommen. Prävention beginnt schon in der Schule: Themen wie Gleichberechtigung und gewaltfreie Konfliktlösung stehen fest im Lehrplan, um dem Machismo den Nährboden zu entziehen. Insgesamt verfolgt Spanien einen ganzheitlichen Ansatz, der repressiv gegen Täter vorgeht und zugleich potenzielle Opfer stärkt, mit sichtbarem Erfolg.

Spanien investiert viel Geld in den Opferschutz
2017 wurden für den Opferschutz 340 Millionen Euro bereitgestellt, vor allem für Sensibilisierungsmaßnahmen, Forschung, Präventionskampagnen und die Telefon-Helpline. Der Regierungsdelegation wurde ein separates Jahresbudget von fast 32 Millionen Euro und 39 engagierte Mitarbeiter zugewiesen. 2018 wurde ein zusätzliches Budget von 200 Millionen Euro zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Staatspakts gegen geschlechtsspezifische Gewalt investiert. Seit 2004 werden für groß angelegte Aufklärungskampagnen über Gewalt in Paarbeziehungen zwischen 1,3 und 8 Millionen € jährlich ausgegeben.
Lehren für Österreich
Angesichts der spanischen Erfolge stellt sich die Frage: Was kann Österreich konkret daraus lernen? Ein zentraler Punkt ist die Gefahreneinschätzung: Es braucht dringend ein strukturiertes, landesweites Risiko-Assessment-System nach Vorbild von VioGén. Frühwarnindikatoren, etwa vorausgegangene Drohungen, extreme Eifersucht, Besitz von Waffen oder Verstöße gegen Kontaktverbote, müssen systematisch erfasst und ausgewertet werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits Sicherheitskonferenzen, bei denen Polizei und Opferschutzeinrichtungen Hochrisiko-Fälle gemeinsam besprechen. Diese Vernetzung gilt es auszubauen und digital zu unterstützen. Denkbar wäre eine zentrale Datenbank, die alle relevanten Behörden, von der Polizei über Gerichte bis zu Jugendämtern, miteinander verbindet und auf dem aktuellen Stand hält, welche Familien als gewaltgefährdet gelten. So ließen sich Informationslücken schließen, etwa wenn eine Frau umzieht oder ein Täter die Region wechselt.
Ein weiterer Hebel ist die Konsequenz bei Schutzmaßnahmen. Österreich hat zwar gute Gesetze auf dem Papier, muss diese aber noch entschlossener anwenden. Die elektronische Überwachung gefährlicher Täter steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen, doch ein Umdenken hat begonnen: Die Regierung hat angekündigt, den Einsatz von Fußfesseln zum Schutz vor Partnergewalt auszuweiten. Wichtig wird sein, diese Technik auch flächendeckend und ohne bürokratische Hürden einzusetzen, bevor ein Täter zur akuten Bedrohung wird. Zudem müssen Verstöße gegen Annäherungsverbote konsequent strafrechtlich geahndet werden, ein Bereich, in dem Spanien mit strengeren Sanktionen bereits erfolgreich ist.
Auch im Justizwesen könnte Österreich neue Wege gehen. Spezialisierte Gewalt-Gerichte wie in Spanien könnten dafür sorgen, dass Opfer nicht länger von Behörde zu Behörde geschickt werden. Zumindest sollten RichterInnen und StaatsanwältInnen eine verpflichtende und vertiefte Ausbildung im Themenfeld familiärer Gewalt erhalten, um Dynamiken wie Stalking oder Coercive Control (kontrollierendes Verhalten) besser zu erkennen. Familiengerichte müssen verbindlich angewiesen werden, Gewaltschutz immer vorrangig zu behandeln, kein Kinderschutz und kein „Recht des Vaters“ darf über der Sicherheit von Misshandlungsopfern stehen. Hier kann die Justiz aus den Mahnungen internationaler ExpertInnen lernen und die Istanbul-Konvention kompromisslos umsetzen.
Nicht zuletzt erfordert der Kampf gegen Intimpartnergewalt einen langen Atem bei Prävention und Bewusstseinsbildung. Spanien zeigt, dass ein kultureller Wandel möglich ist: Weg von toxischen Männlichkeitsbildern und dem stillschweigenden Dulden von „Privatangelegenheiten“, hin zu einer Null-Toleranz-Haltung. In Österreich sind in den vergangenen Jahren bereits einige Schritte gesetzt worden – von Sensibilisierungskampagnen bis zum neuen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029. Dieser Plan soll ressortübergreifend Maßnahmen bündeln, von besserer Bildungsarbeit bis zu Reformen im Sexualstrafrecht. Entscheidend wird sein, dass solche Pläne nicht in Absichtserklärungen steckenbleiben. Es braucht ausreichende finanzielle Mittel, um Opferschutzeinrichtungen personell aufzustocken. Täterarbeit, etwa Anti-Gewalt-Trainings für verurteilte häusliche Gewalttäter, muss ebenso forciert werden, um Rückfallspiralen zu durchbrechen. Und die Gesellschaft als Ganzes ist gefordert, hinzusehen statt wegzuschauen, wenn im eigenen Umfeld Anzeichen von Gewalt auftauchen.
Jeder einzelne Frauenmord ist einer zu viel. Österreich hat in den letzten Jahren schmerzhaft erfahren müssen, was es bedeutet, Warnzeichen zu ignorieren. Doch die Krise ist bewältigbar: Andere Länder machen vor, wie konsequentes Handeln Leben retten kann. Ein erster Schritt ist, Intimpartnergewalt nicht länger als private Tragödie abzutun, sondern als das zu benennen, was sie ist, ein strukturelles, tief verwurzeltes Problem, dem mit allen Mitteln von Staat und Gesellschaft entgegengetreten werden muss. Nur dann wird die tödliche Nähe, in der zu viele Frauen hierzulande leben, eines Tages der Vergangenheit angehören.
