| Diese Aussage machte ein 14-jähriges Mädchen vor der Kriminalpolizei. Das Mädchen steht im dringenden Verdacht Ende Februar auf einem Friedhof in Wien eine ihr unbekannte 64-jährige Frau durch mehrere Messerstiche in Kopf und Hals getötet zu haben. Die Beschuldigte hat ihre Tat gestanden, sie befindet sich in Untersuchungshaft. Trotz Geständnis gilt die Unschuldsvermutung. In der Öffentlichkeit hat diese Tat eine Welle an unterschiedlichen Emotionen ausgelöst. Das Mitgefühl mit der 64-jährigen verstorbenen Frau ist sehr groß, gegen über der 14-jährigen Beschuldigten entgleiten die Emotionen eher in Richtung Zorn, Wut und auch in Richtung Ruf nach Vergeltung. In diesem Fall jedoch geht es genau genommen tatsächlich um zwei Opfer, doch nur das eine, das jüngere Opfer, trägt die Verantwortung für die Tat und ihr Verhalten. Es geht um Emotionen in diesem Fall, besser gesagt um ein nicht vorhanden sein von Emotionen. Diese Tat, wie viele andere Tötungsdelikte auch, ist emotional nicht verständlich, man kann nur versuchen sich dem Thema sachlich anzunehmen, will man etwas daraus lernen, anstatt nach Vergeltung zu schreien. Die Beschuldigte wird eine Strafe, die unserem Rechtsystem entspricht, nach Verurteilung erhalten, darüber braucht sich niemand sorgen machen. Worüber man sich Sorgen machen sollte ist, wieviel trägt die Gesellschaft dazu bei, dass Kinder und Jugendliche vermehrt mit psychischen Erkrankungen konfrontiert sind – wieviel Schuld trägt jeder einzelne dazu bei? Zur Sachlichkeit: Es ist bekannt, dass die 14-Jährige an einer psychischen Erkrankung leidet, sie war deshalb seit November 2025 in einer in der Nähe des Tatortes sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft untergebracht. Ihre Mutter hat die Obsorge an das Wiener Jugendamt übertragen, in der Hoffnung das ihrem Kind geholfen werden kann. Es stellt sich jetzt die Frage, was ist denn hier schiefgelaufen, warum musste die Frau sterben, warum wurde ein Kind zur Mörderin? Es werden Erklärungen verlangt. Fest steht bisher, diese Tat ist nicht zu entschuldigen, sie ist auch nicht rückgängig zu machen, eine Widergutmachung ist ausgeschlossen. Diese Tat zeigt jedoch wieder einmal, es gibt Erkrankungen, die derartig tief in der menschlichen Psyche festgesetzt sind, dass eine wirksame Behandlung zuerst eine exakte individuelle Diagnose braucht, sowie sehr viel mehr Zeit als nur ein paar Monate bis therapeutische Angebote ihre Wirkung erzielen. Es handelt sich um schwere Erkrankungen welche eben nicht wie ein Gipsbein vor sich hergetragen werden, wofür man auch meist immer und überall mit Zuspruch und Unterstützung rechnen kann. Nein, es handelt sich oft um unsichtbare Erkrankungen, welche nur durch hochspezialisierte Fachkräfte behandelt werden können. Es handelt sich nicht um eine eingebildete Krankheit, oder eine vorübergehende Befindlichkeit-Störung. Vielmehr versuchen Betroffene alles Mögliche um ihre Erkrankung zu verstecken, sie spüren das Stigma, die Ausgrenzung, das nicht verstanden werden, wenn sie um Hilfe rufen. Sie finden ihren Platz nicht in der Gesellschaft, im Gegenteil es findet keine Inklusion statt. Das sind nur wenige Nachteile gegenüber anderen gesellschaftlich anerkannten Krankheiten. Wichtig: Nicht alle Personen welche unter schweren psychischen Erkrankungen leiden sind kriminell, ganz im Gegenteil, das Risiko mit der Justiz in Konflikt zu geraten ist jedoch ungleich höher, gegenüber gesunden Menschen. Regelmäßige Schulungen für Justiz und Exekutiv BeamtInnen sind daher unerlässlich. Wenn man die Aussage, wie auch das Nachtatverhalten des Mädchens als Hilfeschrei interpretiert, so kann man als eine von mehreren Erklärungen, emotionale Verwahrlosung, respektive mangelnde Gefühlsregulation annehmen. Ursachen sind vielfältig und oft miteinander verknüpft. Häufig sind Biologische Faktoren zu erkennen, manche Menschen haben eine genetische Veranlagung, die ihre Fähigkeit zur Gefühlsregulation beeinträchtigen kann. Die Hirnstruktur und Hirnfunktion kann ein Faktor sein, Anomalien in Bereichen des Gehirns, die für die Gefühlskontrolle zuständig sind, können geschädigt sein. Psychologische Faktoren zum Beispiel frühe traumatische Erfahrungen, insbesondere in der Kindheit wie Gewalt Erfahrungen, sexueller Missbrauch, gewaltvolle Erziehung, auch Suchtmittelmissbrauch innerhalb der Familie beeinflussen die Emotionsregulation. Weiters ist das breite Feld der Persönlichkeitsstörungen maßgeblich beteiligt, wenn Emotionen entgleiten, nicht reguliert werden können, oder auch für die betroffene Person nicht spürbar sind. Diagnosen können sein, Borderline-Störung, Bipolare-Störungen, dissoziative Persönlichkeitsstörung und andere. Umwelt Faktoren, dazu zählt das Familiäre und soziale Nahfeld, wie Kindergarten, Schule, Sportverein, kulturelle Anbindung (Normen, Erwartungen), können ebenfalls eine große Rolle spielen, wenn eine Gefühlsregulation so gut wie nicht vorhanden ist. Chronischer Stress und außergewöhnliche anhaltende Belastungen können die Fähigkeit zur Gefühlsregulation beeinträchtigen. Soziale Faktoren sind ebenso häufig verantwortlich, im Besonderen bei Isolation wo es zum Mangel an sozialer Unterstützung kommt. Zu guter Letzt muss man die Reife und das Alter speziell bei diesem Mädchen beachten, es kann deshalb auch die Bildung angesprochen werden. Ein Mangel an Erfahrung und Erlebnis Lernen, im Sinne von wie kann ich eine Krise überwinden, wie gehe ich mit Kritik um, was kann ich tun, wenn ich ausgegrenzt werde, wo kann ich Hilfe bekommen, wenn ich Angst habe, wenn ich bedroht werde, wer ist meine Vertrauensperson, der ich alles und jederzeit anvertrauen kann, wer ist für mich da, wenn ich weinen möchte es aber nicht kann, alles das und noch vieles mehr muss vermutlich von diesem Mädchen erst gelernt werden. Ja, im Falle des 14-Mädchens, das rechtlich als Jugendliche gilt, deshalb bei Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht mit einer höchst Freiheitsstrafe bis 10 Jahre rechnen muss, werden jetzt ExpertInnen analysieren, sie werden einen Behandlungsplan erstellen, diesen gilt es ab sofort durchzuführen. Das Gericht wird sich die Frage der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt beantworten müssen, dazu wird ein forensisches Sachverständigen Gutachten notwendig werden. Die Verteidigung wird ihr bestmögliches dazu beitragen, dass dieses Mädchen ein faires Verfahren erhält. Vermutlich wird ein Antrag auf Einweisung in den Maßnahmenvollzug, also ein forensisch-therapeutisches-Zentrum gestellt werden. Allerdings so schlecht wie dieser Maßnahmenvollzug in Österreich immer noch ausgestattet ist, bedarf es einer umfassenden Reorganisation im Bereich forensisch-therapeutischer Angebote – das Jetzt, und nicht morgen! Ganz bestimmt sind Gefängnisse, auch keine Zentren, welche nur der Verwahrung und Versorgung dienen, aber keine wirksame individuelle und auf eine Zukunft in Freiheit vorbereitende Therapeutische Umgebung bieten können, für Menschen, welche selbst Opfer ihrer psychischen Erkrankung sind, die völlig falsche und auch Menschenverachtende Reaktion. Meine aufrichtige Anteilnahme den Angehörigen und Freunden der erst 64-jährigen Akademikerin aus Penzing. |

Mir erscheint als einziges die Frage unbeantwortet:“Warum lässt man so stark beeinträchtigte Personen ohne Begleitung alleine durch Wien streifen?“ Bei so schweren Störungen muss man leider
Vorsichtsmaßnahmen treffen.. Ausserdem muss man sich fragen wieso es in den letzten JAhren zu so schweren Störungen bei so jungen Menschen kommt?