Wenn der Staat einem Menschen die Freiheit entzieht, übernimmt er eine Verantwortung, die weit über Mauern, Gitter und Sicherheitskonzepte hinausgeht. Er übernimmt Verantwortung für Leben, Gesundheit und Würde. Genau an diesem Punkt setzt der neue umfassende Standard zur Gesundheitsversorgung in Haft an. Denn er macht unmissverständlich klar, dass mangelhafte medizinische Versorgung im Gefängnis nicht bloß ein organisatorisches Defizit ist, sondern eine potenzielle Verletzung von Artikel 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Warum der neue Standard des Antifolterkomitees des Council of Europe (CPT) eine Zäsur für Europas Strafvollzug darstellt

Haft macht krank und genau deshalb gelten strengere Maßstäbe

Gefängnisse sind keine neutralen Orte. Sie sind Hochrisikoräume für körperliche und psychische Erkrankungen. Menschen kommen oft bereits in schlechter gesundheitlicher Verfassung in Haft. Suchterkrankungen, chronische Leiden, Traumatisierungen, unbehandelte psychische Störungen und soziale Ausgrenzung sind überrepräsentiert. Das Antifolterkomitee stellt deshalb klar, dass das Prinzip der Gleichwertigkeit der Versorgung nicht bedeutet, dass im Gefängnis dasselbe Minimum gilt wie draußen. Vielmehr muss die Versorgung an den höheren Bedarf angepasst werden. In der Praxis heißt das, dass Gefangene zumindest jene medizinische Versorgung erhalten müssen, die in Freiheit verfügbar wäre und in vielen Bereichen sogar mehr als das.

Besonders deutlich ist der Standard dort, wo er festhält, dass medizinisch notwendige Leistungen für Inhaftierte immer kostenlos zu erbringen sind. Selbst wenn bestimmte Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem nur eingeschränkt übernommen werden, darf dies im Freiheitsentzug keine Rolle spielen. Gesundheit ist kein Privileg, das man sich in Haft verdienen oder leisten muss.

Die ersten 24 Stunden entscheiden oft über Leben und Tod

Ein zentrales Element des neuen Standards ist die verpflichtende medizinische Untersuchung innerhalb von 24 Stunden nach Haftantritt. Diese Untersuchung ist weit mehr als eine formale Eingangskontrolle. Sie ist der entscheidende Moment, um Verletzungen zu dokumentieren, akute Erkrankungen zu erkennen, Suizidgefahr einzuschätzen und Anzeichen früherer Misshandlungen festzuhalten.

Der CPT betont die Schlüsselrolle der medizinischen Dokumentation. Jede Verletzung muss detailliert beschrieben, fotografisch festgehalten und medizinisch bewertet werden. Dabei geht es nicht nur um Behandlung, sondern um Prävention von Gewalt und um Rechenschaftspflicht. Ärztinnen und Ärzte im Strafvollzug sind oft die einzigen unabhängigen Personen, die Misshandlungen sichtbar machen können. Ihre Dokumentation kann darüber entscheiden, ob Gewalt aufgeklärt oder vertuscht wird

Medizinische Versorgung darf kein Instrument der Kontrolle sein

Einer der stärksten Teile des Standards betrifft die professionelle Unabhängigkeit des medizinischen Personals. Der CPT zieht hier eine klare rote Linie. Ärztinnen und Ärzte dürfen niemals Teil des Sicherheitsapparates werden. Sie dürfen keine Körperdurchsuchungen begleiten, keine Haftfähigkeitsbescheinigungen für Disziplinarmaßnahmen ausstellen und nicht über sicherheitsrechtliche Sanktionen mitentscheiden.

Diese klare Trennung ist essenziell für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Ohne Vertrauen gibt es keine wirksame Behandlung. Der Standard stellt ausdrücklich fest, dass medizinisches Personal auch dann seiner therapeutischen Verpflichtung unterliegt, wenn ein Gefangener aggressiv oder schwierig ist. Gesundheitliche Betreuung darf nicht an Wohlverhalten gekoppelt werden

Psychische Erkrankungen gehören nicht ins Regelgefängnis

Besonders deutlich ist der CPT bei psychischer Gesundheit. Schwere psychische Erkrankungen wie akute Psychosen oder schwere Depressionen haben im normalen Haftvollzug nichts verloren. Menschen in solchen Zuständen müssen in geeignete psychiatrische Einrichtungen überstellt werden. Zwangsbehandlungen dürfen nicht im Gefängnis stattfinden, sondern nur in medizinischen Einrichtungen unter denselben rechtlichen Voraussetzungen wie außerhalb der Haft.

Der Bericht kritisiert implizit eine Praxis, die in vielen europäischen Staaten Realität ist. Psychisch schwer erkrankte Menschen werden aus Mangel an Alternativen im Strafvollzug verwahrt. Der CPT macht klar, dass dies menschenrechtswidrig sein kann und im Extremfall eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellt

Fixierungen und Fesselungen sind keine Therapie

Unmissverständlich ist auch das Verbot mechanischer Zwangsmaßnahmen wie Fixierbetten oder Zwangsjacken im Gefängnis. Solche Mittel dürfen unter keinen Umständen eingesetzt werden. Auch bei Krankenhausaufenthalten ist eine routinemäßige Fesselung unzulässig. Sicherheitserfordernisse dürfen niemals dazu führen, dass Menschen an Betten fixiert oder während medizinischer Behandlungen entwürdigt werden.

Diese Passage ist von besonderer Relevanz für Länder, in denen Fixierungen noch immer als pragmatische Lösung gelten. Der CPT stellt klar, dass solche Praktiken ein hohes Risiko unmenschlicher Behandlung bergen und mit moderner menschenrechtsbasierter Medizin unvereinbar sind

Prävention ist kein Luxus sondern staatliche Pflicht

Gesundheitsversorgung im Gefängnis erschöpft sich nicht in Akutmedizin. Der Standard legt großen Wert auf Prävention. Dazu zählen Impfungen, Infektionsschutz, Suchttherapie, Suizidprävention und Gesundheitsförderung. Gefängnisse dürfen keine Brutstätten für Tuberkulose, Hepatitis oder HIV sein. Überbelegung, schlechte Hygiene und fehlende Präventionskonzepte sind nicht nur ein Problem für Inhaftierte, sondern für die gesamte Gesellschaft.

Besonders hervorzuheben ist der therapeutische Zugang zu Selbstverletzungen. Selbstharm wird ausdrücklich nicht als Disziplinarverstoß definiert. Wer sich selbst verletzt, braucht Hilfe und keine Strafe. Diese Haltung steht im scharfen Kontrast zu Praktiken, bei denen Betroffene isoliert oder sanktioniert werden

Frauen, Kinder, SeniorInnen und besonders Schutzbedürftige

Ein eigener Abschnitt widmet sich Gruppen mit besonderen Bedürfnissen. Frauen im Strafvollzug benötigen gendersensible und traumasensible Versorgung. Menstruationsprodukte müssen kostenlos verfügbar sein. Schwangerschaft und Geburt dürfen niemals in Haftbedingungen stattfinden, die entwürdigend oder gefährlich sind. Kinder sollen grundsätzlich nicht im Gefängnis geboren werden.

Auch ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, transgender Personen und schwer kranke Gefangene haben Anspruch auf spezifische Schutzmaßnahmen. Der CPT geht sogar so weit festzuhalten, dass medizinisches Personal aktiv eine Haftentlassung unterstützen soll, wenn der Gesundheitszustand mit weiterer Inhaftierung unvereinbar ist. Das ist ein klarer Auftrag zur Humanisierung des Strafvollzugs

Warum dieser Standard politisch brisant ist

Der neue CPT-Standard ist kein unverbindliches Empfehlungspapier. Er ist eine verdichtete Zusammenfassung jahrzehntelanger Besuchspraxis, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und internationaler Menschenrechtsnormen. Staaten, die diese Standards ignorieren, riskieren nicht nur Kritik, sondern auch Verurteilungen in Straßburg beim EGMR.

Für Länder wie Österreich stellt sich damit eine unbequeme Frage. Wie steht es tatsächlich um medizinische Unabhängigkeit, psychische Versorgung, Suizidprävention und menschenwürdige Behandlung im Straf- und Maßnahmenvollzug. Der CPT liefert nun eine klare Messlatte. Wer darunter bleibt, verletzt Menschenrechte.

Gesundheitsversorgung im Gefängnis ist kein Randthema. Sie ist ein Prüfstein für den Rechtsstaat. Wie wir mit den Schwächsten und Abhängigsten umgehen, sagt mehr über unsere Gesellschaft aus als jede Sonntagsrede. Der neue Standard des Antifolterkomitees erinnert uns daran mit juristischer Präzision und moralischer Klarheit

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