Mehr als 1.550 Menschen sind derzeit in Österreich im Maßnahmenvollzug untergebracht. Noch nie war die Zahl so hoch. Wer angehalten wird, hat eine schwere psychische Erkrankung oder Störung und gilt als gefährlich. Der Staat reagiert nicht mit Strafe, sondern mit psychiatrischer bzw. forensischer Unterbringung. Doch was passiert, wenn diese Menschen entlassen werden? Die Antwort liegt in einem System, das oft überfordert ist und gleichzeitig über Leben, Freiheit und Sicherheit entscheidet: der ambulanten Nachbetreuung.

Anders als im Strafvollzug endet die Maßnahme nicht einfach mit Zeitablauf. Das zuständige Gericht prüft regelmäßig, ob weiterhin Gefährlichkeit besteht. Wenn nicht, kann es zu einer bedingten Entlassung kommen. Auch ein gänzliches Absehen vom Vollzug ist rechtlich vorgesehen, wenn ambulante Betreuung zur Behandlung und Risikosteuerung ausreicht. In beiden Fällen ist die gerichtliche Weisung zentral: Medikation, Therapie, Abstinenz, soziale Integration, Bewährungshilfe. Der Maßstab ist hoch, die Umsetzung jedoch oft lückenhaft.

Die Zeit unmittelbar nach der Entlassung gilt als besonders riskant. Ein stabiler Wohnplatz mit fachlicher Betreuung bildet das Fundament. Dort muss nicht nur eine engmaschige Begleitung gewährleistet sein, sondern auch Kontrolle, Ansprache und Sicherheit. Weitere Bausteine wie Tagesstruktur, sozialarbeiterische Unterstützung oder persönliche Betreuung werden ergänzt, um individuelle Risikofaktoren zu reduzieren und schützende Faktoren zu stärken. Ziel ist, Rückfälle zu vermeiden und die gesellschaftliche Reintegration zu ermöglichen. Die Nachbetreuung muss dabei mehr sein als eine bloße Verlängerung der Maßnahme mit gelockerten Bedingungen. Sie soll eine tragfähige Brücke zwischen forensischer Psychiatrie und Alltagsleben bilden, individuell, flexibel und professionell.

Das Problem: Es fehlt an allem. Zu wenig spezialisierte Einrichtungen (dadurch sehr lange Wartezeiten und Wartelisten), zu geringe regionale Abdeckung, uneinheitliche Qualitätsstandards. Schnittstellen zwischen Justiz, Psychiatrie und Sozialdiensten sind nicht durchgängig abgestimmt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Informationsverlusten, etwa wenn bei stationären Aufenthalten wichtige Daten nicht rechtzeitig an die ambulante Nachsorge übermittelt werden. Das kostet nicht nur Zeit, sondern untergräbt Vertrauen und Stabilität. Behandlungen können nur auf freiwilliger Basis erfolgen, solange keine akute Gefährdung vorliegt. Doch genau hier beginnt ein Dilemma: Wer krankheitsbedingt keine Krankheitseinsicht hat und Auflagen ablehnt, gefährdet mitunter sich selbst und andere. Eine Lösung liegt in der engen Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen, inklusive rascher Reaktionen bei drohenden Krisen.

Die Volksanwaltschaft weist regelmäßig auf strukturelle Defizite hin. Studien zeigen klar: Gut betreute Entlassene sind deutlich seltener rückfällig als jene, die nach Maßnahmeende ohne Unterstützung bleiben. Die Realität aber hinkt hinterher. Weder sind die Nachsorgeangebote flächendeckend verfügbar, noch rechtlich klar geregelt oder dauerhaft finanziert.

Was es bräuchte, ist ein bundesweit einheitliches System mit definierten Standards, klaren Zuständigkeiten und ausreichenden Ressourcen. Ambulante Nachbetreuung darf nicht länger als Anhängsel betrachtet werden, sondern muss als vollwertiger Teil eines modernen Maßnahmenvollzugs verstanden werden. Sie entscheidet maßgeblich darüber, ob Menschen nach der Strafe oder der Einweisung wieder einen Platz in der Gesellschaft finden oder durch Versäumnisse erneut straffällig werden. Österreich hat die rechtlichen Grundlagen und das Wissen. Was fehlt, ist die Umsetzung. Wer über Freiheit entscheidet, trägt Verantwortung, auch nach der Entlassung.

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