Alternativen zur Haft finden.

Zum Mit-Denken und Mit-Machen: Ich bin keine Juristin. Ich bin unter anderem Pädagogin. Nachdem bekanntlich behauptet wird, dass das Urteil nach Straftaten unter anderem auch erzieherische, also pädagogische Zwecke erfüllt, erlaube ich mir, diese Behauptung ausschließlich mit der pädagogische Brille zu betrachten.

Was hier also auf jeden Fall zu kurz kommen wird, ist der Aspekt der Generalprävention. (Wie wirksam Strafandrohung hier ist, scheint mir zumindest umstritten zu sein.)

Los geht’s mit ein bisschen Biographie:

1956 – Ich, ein Kind, sechs Jahre alt, werfe unabsichtlich beim Mittagessen das volle Wasserglas um. Es ergießt sich über den Tisch. Ich bekomme Ohrfeigen und muss in mein Zimmer gehen.

1976 – Eines meiner Kinder wirft unabsichtlich beim Mittagessen das volle Wasserglas um. Es ergießt sich über den Tisch. Ich sage: Wer patzt, der putzt. Das Kind steht auf, holt einen Fetzen und wischt zusammen. Dann setzt es sich hin und wir essen weiter.

Fragen ans Publikum:

1. Welcher Vorgang ist der Situation angemessener?

2. Bei welchem Vorgang stehen „Tat“ und „Konsequenz“ in einem Zusammenhang, bei welchem ist das nicht der Fall?

3. Welcher Vorgang stellt den Familienfrieden schneller wieder her?

Nun kann man einwenden, dass ein umgeworfenes Wasserglas nicht zu vergleichen ist mit einer kriminellen Handlung. Klar doch. Aber die möglichen Reaktionen auf ein Fehlverhalten sind durchaus vergleichbar.

Und vor allem gibt es jetzt schon in bestimmten Bereichen angemessene Maßnahmen, wenn des Zusammenlebens Regeln ignoriert werden:

Zum Beispiel in der Straßenverkehrsordnung.

Sie setzt dem Tempo, mit dem man mit dem Autor unterwegs sein kann, klare Grenzen. Auf Autobahnen 130 km. Manchmal, bei Baustellen oder Fahrbahnschäden auch weniger. Im Ortsgebiet 50 km, manchmal aber auch nur 30 km.

Wer schneller fährt als erlaubt, zahlt einen Geldbetrag. Dies ist aus pädagogische Sicht durchaus sinnvoll, denn dieses Geld wird für die Allgemeinheit – für die Instandhaltung der Straßen, für neue Ampelanlagen etc. verwendet. Ich habe mich im Straßenverkehr fehl verhalten. Also trage ich jetzt etwas zur Verbesserung in diesem Bereich bei. Bei grober Überschreitung des Tempolimits kann auch der Führerschein entzogen werden. Das ist vergleichbar mit einer Auszeit. Dazu kommt eine Nachschulung bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Eine pädagogisch höchst sinnvolle Konsequenz. Denn in dieser Schulung wird hoffentlich das Bewusstsein für die Verantwortung beim Lenken eines KFZ geweckt oder verbessert.

Wird das Tempolimit eklatant übertreten, kann sogar das KFZ, also das Tatwerkzeug abgenommen werden. Auch das steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Delikt. Schwierig wird es jedoch, wenn das Auto nicht dem Raser gehört.

Eine ähnliche Situation ergibt sich am Kinderspielplatz, wenn ein Kind mit eine Schaufel, die nicht ihm gehört, anderen Kindern Sand an den Kopf wirft. Ich kann ihm die Schaufel nur aus der Hand nehmen und dem Eigentümer zurück geben. Das ist sowohl in der Sandkiste als auch im Fall des Auto Rasers aber keine angemessene Reaktion. Soll der Lenker, der viel zu schnell unterwegs war und andere massiv gefährdet hat, selbst wenn niemand zu Schaden gekommen ist, nun ins Gefängnis? Das würde keinerlei Zusammenhang haben mit dem Delikt. Die zu zahlende Strafe kann natürlich entsprechend hoch sein. Der Führerschein wird natürlich weg sein. Vielleicht sogar für immer.

Aber halt: Was, wenn der Raser beruflich mit dem Auto unterwegs sein muss? Als Lieferant. Als Taxifahrer. Als LKW Lenker. Oder einfach deshalb, weil er seinen Arbeitsplatz nur mit dem Auto erreichen kann. (Auch das gibt es hierzulande noch …). Dann wäre das ja ein Berufsverbot.

Ich kann mir vorstellen, dass man hier z.B. eine Schulung als Verkehrslotse verordnet und über einen längeren Zeitraum diese ehrenamtliche Arbeit in der Früh vor einer Schule in der Nähe des Wohnortes übernommen werden muss. Nicht nur für ein paar Wochen, sondern für ein ganzes Schuljahr. Oder auch zwei. Zuerst natürlich unter enger Supervision, um sicher zu stellen, dass der Dienst tatsächlich pünktlich angetreten und vorschriftsmäßig absolviert wird.

Das braucht von Seiten der Behörde zuallererst eine Menge Phantasie und natürlich Personal. Bevor nun der Einwand kommt, was dieses Personal kostet, muss man bedenken, dass auch bei einer Gefängnisstrafe erhebliche Kosten anfallen. Wie gesagt, die Sanktionen bei Übertretung der Straßenverkehrsordnung sind weitgehend pädagogisch vertretbar.

Was aber ist, wenn jemand ein Fahrrad stiehlt?

Während meiner Zeit als Gefängnisseelsorgerin traf ich auf einen jungen Mann, der ein Fahrrad gestohlen hat. Nicht, weil er das Fahrrad brauchte, sondern weil er das Geld brauchte, das er für das gestohlene Fahrrad beim Verkauf bekommen hat, um sich Drogen zu kaufen. Beschaffungskriminalität heißt das.

Exakt am Vortag hatte man mir mein Fahrrad, meinen geliebten Drahtesel gestohlen. Ich war also zum Zeitpunkt unserer ersten Begegnung nicht gut auf Fahrraddiebe zu sprechen. Dennoch frage ich mich, was hat ein Fahrraddieb im Häfen verloren? Ich denke nichts. Denn dort geht es weder um die Ursache für den Diebstahl, die Suchterkrankung, noch um den Diebstahl an sich. Es geht darum, dem Dieb ein Übel zuzufügen, das sogenannte Haftübel. Das Ziel ist es, dass ihm langfristig beim Gedanken an dieses erfahrene Übel die Lust vergeht, ein Fahrrad zu stehlen.

Wenn ich die Suchtkrankheit richtig verstanden habe, wird er im Verlangen nach seiner Droge dieses mögliche Haftübel im Akutfall als das kleinere Übel in Kauf nehmen. Damals hab ich dem jungen Mann erzählt, was mir mein Fahrrad bedeutet und was es mit mir macht, wenn es gestohlen wird. Vielleicht hat ihn das ja hinfort abgehalten, Fahrräder zu stehlen und er hat sich eine andere lukrative Beute gefunden. Aber auch hier gibt es dann jemanden, der geschädigt zurück bleibt.

Am Grundübel, an seinem Grundleiden ändert das alles gar nichts. Die Frage liegt auf der Hand: Wieso ist er überhaupt in Haft? Wieso nicht in Therapie? Wenn er etwas gestohlen hat, der Besitzer des Diebsguts aber unbekannt ist, dann kann er ja langfristig etwas dem Verein für Opferschutz, dem weißen Ring, zahlen. Ist der Besitzer des Fahrrads bekannt, dann muss er dessen Versicherung, die das Rad ersetzt hat, die Kosten erstatten. Das natürlich nicht sofort, sondern am besten in kleinen und kleinsten Raten. Das hätte den Vorteil, dass er über einen längeren Zeitraum jeden Monat daran erinnert wird, dass es wohl besser ist, sich mit seiner Suchterkrankung auseinanderzusetzen als Fahrräder zu stehlen.

Liebe Leserinnen und Leser, habt ihr Lust, euch für einzelne Kriminalfälle, für die man derzeit ins Gefängnis geht, andere, pädagogisch sinnvollere Lösungen auszudenken?

Wir freuen uns über Zuschriften.

One Reply to “Strafe muss sein! Muss Strafe sein?”

  1. Ich habe erfahren müssen, dass es gerade im Bereich sogenannter „Ersatzfreiheit Strafen“ zu völlig unnötigen und nicht hilfreichen Gefängnis Strafen kommt.
    Wer ohne Ticket in öffentlichen Verkehrsmittel angetroffen wird, und die Verwaltungsstrafe von Ü100,00€ nicht leisten kann, kommt ins Häfn, ist es nicht möglich diese Fahrgäste zur Reinigung der Züge, Busse und in der Infrastruktur einzusetzen? Wiedergutmachung muss möglich gemacht werden, am besten gelingt dieses mit Sinn stiftender und Selbstwert fördernden Beschäftigungen.

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