Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie Suizidprävention im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug gelingen kann und warum bewährte Modelle der Krisenintervention verschwunden sind.

Ich stelle diesem Bericht einen Vers des Dichters Reiner Kunze voran,

als Hinweis für alle, die schon jemals Suizidgedanken hatten oder zukünftig haben werden:

Selbstmord.
Die letzte aller Türen.
Aber nie hat man
an alle schon geklopft.

Reiner Kunze: Zimmerlautstärke. Gedichte. Fischer 1990.

Zum Beginn eine Best-Practice Geschichte

Es ist Sonntag. Um 8 Uhr läutet das Telefon. Sehr früh für meinen Geschmack. Am Display sehe ich die Nummer einer Justizanstalt (JA) im Westen Österreichs. Das kann nur Herr M. sein.

Wir haben einander in der JA Wien-Josefstadt kennen gelernt, wo er lang in Untersuchungshaft war. Jetzt ist er schon länger in Strafhaft. Wir blieben in Kontakt mit Briefen und fix vereinbarten Telefonterminen. Und jetzt ruft er am Sonntagmorgen an. Ich hebe ab, frage was los sei.

Herr M. kommt gleich zur Sache: Heute Nacht wird er aus dem Leben scheiden. Er weiß genau, wie er es machen wird. Es wird sicher funktionieren. Aber zuvor will er sich von mir verabschieden und bedankt sich für alles.

Mir verschlägt es zuerst die Sprache. Dann beginnen die Gedanken nach einer Antwort und nach einem Ausweg zu suchen.

Ich sage, dass ich zu weit weg bin, um zu ihm zu kommen. Ich frage, ob ich den Kollegen, der ihn schon öfter dort in der JA besucht hat, mit dem er sich gut versteht, verständigen darf. Mir ist bewusst, dass am Sonntag der Zugang zu Insassen in der Regel für die Seelsorge nicht gegeben ist. Zu meiner Erleichterung stimmt Herr M. zu.

Ich rufe den Kollegen an. Er ist bereit, in die JA zu fahren, obwohl heute seine Tochter aus Amerika zurück kommt, und sie eigentlich den Tag gemeinsam verbringen wollten. Nun, das Wunder ist geschehen. Der Kollege durfte Herrn M. ausnahmsweise auf der Abteilung besuchen. Stundenlang.

Herr M. hat die Nacht und die Haft überstanden und ist ins Leben zurück gekehrt. Kurz nach seiner Entlassung hat er mich besucht und sich bedankt, dass er nun doch noch am Leben ist.

Das Ganze ist schon einige Jahre her. Herr M. hat inzwischen geheiratet und einen kleinen Sohn. In der Haft hat er ein Handwerk gelernt und auch den Abschluss gemacht. Er hat Arbeit gefunden und kann sich und die Familie ernähren.

Herr M. hat erfahren, dass es außer dieser einen Türe, die zuweilen so verlockend ist, auch noch andere gibt. Und im Zusammenwirken der JA mit dem Kollegen hat diese eine Türe ihre Verlockung verloren. Diesem Best-Practice Beispiel der Suizid Prävention stehen Zahlen gegenüber, die andere Geschichten erzählen.

Die nackten Zahlen

In der österreichischen Gesamtbevölkerung

Im Jahr 2024 starben in Österreich 1.219 Personen durch Suizid. (Die Zahl der assistierten Suizide ist hier nicht inbegriffen.) Davon waren 80 Prozent Männer.

Vergleicht man die Todesrate durch Suizid mit den tödlichen Verkehrsunfällen, so starben 2024 etwa dreieinhalbmal so viele Menschen durch Suizid als im Straßenverkehr.

In den Justizanstalten (JA)

Im Jahr 2023 nahmen sich 12 Insassen des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs das Leben. Fünf der Betroffenen waren Untersuchungshäftlinge, ebenfalls fünf waren Strafgefangene und zwei befanden sich im Maßnahmenvollzug (§ 21 Abs. 2 StGB). Einer dieser nahm sich während einer Unterbrechung der Unterbringung in einem externen Wohnheim das Leben. (Für 2024 liegt der Sicherheitsbericht noch nicht vor bzw. ist auf der Seite des BMJ nicht zu finden.)

Die Volksanwaltschaft schlägt am 10. September 2025 Alarm. Die versuchten und tatsächlichen Suizidfälle haben sich seit 2019 fast verfünffacht.

Was die Suizidprävention betrifft, so schlägt Volksanwältin Gaby Schwarz vor, bei allen neu aufgenommenen Häftlingen sechs bis acht Wochen nach ihrer Aufnahme in Justizanstalten zu überprüfen, ob es Anzeichen einer Selbstgefährdung gibt. „Weiters wäre es hilfreich, bei den Übergaben vom Tag- zum Nachtdienst das Augenmerk besonders darauf zu legen.“

Da in den allerersten Tagen der U-Haft das Suizidrisiko am größten ist, scheint mir dieser Vorschlag, so gut er auch gemeint sein mag, zu kurz zu greifen.

Was wurde aus der Einrichtung der Listener?

Die Österreichische Gesellschaft zur Suizidprävention hat klare und auch im Kontext der Haft praktikable Richtlinien zur Verhinderung von Suiziden veröffentlicht: „Entscheidend für eine erste Hilfestellung für eine suizidgefährdete Person ist die Bereitschaft zuzuhören, Verständnis für die persönliche Not zu signalisieren und ein offenes Gespräch – auch über die suizidalen Inhalte – anzubieten.

Die Fähigkeit, im Gespräch offen auf direkte sowie indirekte Äußerungen von Lebensüberdruss und suizidalen Absichten eingehen zu können bzw. aktiv das mögliche Vorhandensein von Suizidgedanken anzusprechen ist eine wichtige Voraussetzung für suizidpräventives Handeln. So kann es gelingen, bei dem/r Betroffenen das Gefühl der Beschämung und somit auch der Isolation zu reduzieren, eine erste psychische Entlastung zu ermöglichen, weiterführende Hilfe zu vermitteln, und so gut als möglich auch wieder Mut für das Gelingen einer positiven Bewältigung der Krise zu machen.

Dieser Ansatz ist auch als die drei D’s der Suizidprävention bekannt:

Daran denken. Danach fragen. Darüber sprechen.

Diese Aufgabe hat zu Zeiten, wo keine psychosozialen Dienste zur Verfügung standen, also während der Nachtdienste und an Wochenenden und Feiertagen, zumindest in Akutfällen und als Überbrückung der sogenannte Listener übernommen. Dabei handelt es sich um einen Insassen, dem nach einer Vorbereitung diese Aufgabe übertragen wird.

Dieser Listener und die Beamten, die seinen Einsatz ermöglichten, erfüllten alle drei Punkte der oben genannten Suizidprävention:

Daran denken: Eine aufmerksame Beamtin, ein aufmerksamer Beamter erkennt die Zeichen der herannahenden Krise bei einem Insassen oder nimmt einen Hinweis von einem anderen Insassen ernst. Der Listener wird aktiviert.

Danach fragen: Der Listener begegnet dem Insassen in einer vertraulichen Atmosphäre. Er fragt ihn, wie es ihm geht. Was für ihn die aktuelle Situation besonders schlimm macht. …

Darüber sprechen: Der suizidgefährdete Insasse kann nun mit dem Listener darüber sprechen. Dieser ist ein unübersehbares Beispiel dafür, dass man auch diese schwere Lebenssituation irgendwie durchstehen kann.

Die Justizanstalt Innsbruck war die erste in Österreich, die den Listener einsetzte, nachdem drei Untersuchungshäftlinge 1998 innerhalb von kurzer Zeit durch Suizid verstorben waren. Allerdings gibt es nach einem Wechsel in der Leitung der JA in Innsbruck wenige Jahre später bis heute das Modell des Listeners nicht mehr.

In der JA Wien-Josefstadt lernte ich diesen Dienst für Insassen durch Insassen in den 2010er Jahren kennen. Installiert wurde er vom damals leitenden Psychologen Kurt Jagl. Ich konnte mit einem Insassen sprechen, der für diese Aufgabe ausgewählt und angelernt worden war. Ich nenne ihn hier Herr Eichler: Zu nachtschlafender Zeit öffnet ein Beamter die Haftraumtüre und bittet ihn mitzukommen. Er wird in den sogenannten Listener Raum geführt. Dieser ist mit einer Kaffeemaschine, Zigaretten und einem Wasserkocher ausgestattet. Ein Mann sitzt zitternd und weinend auf einem der Sessel. Herr Eichler begrüßt ihn, stellt sich ihm vor. Er richtet Kaffee her und bietet seinem „Gast“ eine Zigarette an. Beides hilft so weit, dass dieser nun ein paar Worte sagen kann.

Mit der Zeit fasst der „Gast“ Vertrauen zu Herrn Eichler und sie kommen ins Gespräch. Kurz nach 8 Uhr übernimmt der diensthabende Psychologe die Betreuung. Herr Eichler wird in seinen Haftraum zurück gebracht. Er hat nun noch die Aufgabe, einen Bericht über seinen Einsatz zu schreiben. Allerdings nicht über den Inhalt des Gesprächs.

Auch in der JA Wien-Josefstadt gibt es aktuell keinen Listener. Aktuell scheint es in Österreich einzig in der JA Simmering das Listener Projekt zu geben. Wobei der Text auf der Homepage der JA den Eindruck erweckt, als würde es sich um eine besondere Neuerung handeln.

Was geschieht  mit suizidgefährdeten Insassen, wenn kein Listener da ist?

Wenn ein Insasse Suizidgedanken äußert, kommt er zur „Eigensicherung“ mit hoher Wahrscheinlichkeit in die sogenannte Absonderung. Dort liegt eine Matratze auf dem Boden. Sonst gibt es keine Einrichtungsgegenstände. Der Raum wird Video überwacht. Tag und Nacht brennt Licht.

Dieses „Setting“ scheint mir zum seelischen Zustand des Suizidgefährdeten völlig unpassend zu sein. Es steht im Widerspruch zu den „Drei D“ der Suizidprävention.

Meine Erfahrung mit Suizidgefährdeten Insassen

Wenn ein Insasse bei einem meiner Besuche Suizidabsichten geäußert hat, habe ich mit ihm nach einem ausführlichen Gespräch einen zeitnahen weiteren Besuch vereinbart. Mit Handschlag hat er mir versprochen, dass ich ihn dann lebend antreffen werden, dass heißt, dass er seinen Plan bis dahin nicht durchführen wird. Diese Vereinbarungen haben immer gehalten. Ich habe keinen „verloren“. Riskant waren diese Vorgehensweisen dennoch. Denn wenn ich aus irgendeinem schwerwiegenden Grund verhindert gewesen wäre, hätte ich meinen Teil der Vereinbarung nicht einhalten können. Ich hätte in diesem Fall, der zum Glück nie eingetreten ist, einen Kollegen oder eine Kollegin zu dem Insassen schicken müssen, in der Hoffnung, dass auch diese ihm fremde Person weiterführend helfen kann.

Sowohl das Modell des Listeners als auch meine Erfahrung als Seelsorgerin zeigen, dass menschliche Kontakte, und seien es auch Fremde, mit denen man reden kann, die akute Suizidgefahr erheblich verringert.

Fazit

Vor mehr als 25 Jahren wurde in einer österreichischen JA das Listener Modell eingeführt und nach wenigen Jahren wieder abgeschafft.

Eine weitere Anstalt hat es viele Jahre lang, nach meiner Wahrnehmung solange der Leiter des psychologischen Dienstes sich dafür einsetzte, angewandt. Auch dort ist es nun eingestellt. Die einzige JA in Österreich ist Wien-Simmering, die aktuell mit diesem Modell arbeitet.

Es gibt auf der Homepage des BMJ keine Informationen über das Listener Modell. Es finden sich auch keine Angaben, ob es über die mir bekannten Beispiele noch andere JAs gegeben hat, die das Listener Modell angewandt haben. (Auch die von mir befragte KI musste einräumen, keine Informationen darüber zu finden.)

Das Listener Modell ist sicher kein Allheilmittel und kann gewiss nicht alle Suizide verhindern. Seine Vorzüge sind jedoch unbestritten:

* Es hilft Zeit zu gewinnen, bis kompetente Hilfe in Form des psychologischen und psychiatrischen Dienstes wieder vor Ort ist.

* Es kostet praktisch nichts. Der Listener erhält für seinen Einsatz eine minimale „Belohnung“.

* Es bewahrt im besten Fall nicht nur den Suizid Gefährdeten vor einer unumkehrbaren Tat. Es ist wohl auch ein Impuls für den Listener in Richtung Resozialisierung.

* Allein die Tatsache, dass es Listener in einer JA gibt, kann das Gesamtklima in Sachen Suizidprävention verändern, da die diensthabenden Beamten in der Nacht nicht hilflos einer Krise gegenüber stehen.

Der geschilderte Verlauf zeigt, dass Suizidgedanken nicht zwangsläufig zu suizidalem Handeln führen müssen, wenn Betroffene rechtzeitig Beziehung, Gespräch und Hoffnung erfahren.

Suizidprävention im Freiheitsentzug ist keine Frage fehlender Konzepte, sondern fehlender Umsetzung.

Zur Erinnerung

Selbstmord.
Die letzte aller Türen.
Aber nie hat man
an alle schon geklopft.

Hilfe im Krisenfall
Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.
Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Grafiken: Leonie Meisel

One Reply to “Suizidprävention im Gefängnis. Was wurde aus dem Listener-Modell?”

  1. In den Justizanstalten scheint generell das Konzept „Strafe statt Therapie“ vorzuherreschen. Je mehr Insassen, umso mehr Geld für die JA. Je mehr Suizide, umso lauter die Forderung nach mehr Personal. Somit unterstelle ich kein Interesse an der Verhinderung von Suiziden.
    Wichtig wären mehr und umfassende Therapieangebote, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, sinnvolle Beschäftigung, bessere Besuchsmöglichkeiten, Psychologen, Psychiater, Sozialarbeiter rund um die Uhr, um eine rasche und effiziente Resozialisierung zu ermöglichen.

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