Im Rahmen der laufenden Diskussion über die Reform der Sozialhilfe, setzen sich verschiedene Interessensvertretungen für bessere Bedingungen für Menschen mit sichtbaren sowie unsichtbaren Behinderungen ein. Der Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz, die Behindertenanwaltschaft und der Verein Lichterkette für Menschen mit psychischen Erkrankungen, haben einen Gesetzesentwurf erstellt, und diesen bei einer Pressekonferenz am 29. April 2026 öffentlich in Wien präsentiert.

Auszugsweise Inhalte: Dauerhaft erwerbsunfähige Menschen sollen mehr Unterstützung erhalten. Zusätzlich müsse man die höheren Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Die derzeitige Sozialhilfe ist auf kurzfristige Notlagen ausgelegt, erklärte Gerlinde Heim von VertretungsNetz (Erwachsenenvertretung). Sie betont für viele Menschen mit Behinderungen, die als dauerhaft erwerbsunfähig gelten, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt unmöglich, diese Gruppe werde vom Sozialhilfe-Grundsatzgesetz unzureichend berücksichtigt, was oft zu lebenslanger Armut führt. Hier müssen auch Menschen nach der Haft mitbedacht werden, welche oft unter diversen psychischen Erkrankungen leiden, wie im neuesten Bericht der Volksanwaltschaft dargelegt wurde.

Bedürfnisse für ein selbstbestimmtes Leben: Menschen mit Behinderungen haben erhöhte Lebenshaltungskosten, betonte Heim weiter. Der Gesetzesvorschlag sieht daher höhere Leistungen und mehr Vermögen, das nicht angerechnet wird, vor. Die Bedürfnisse für ein selbstbestimmtes Leben müssen anerkannt werden. Erhöhte Familienbeihilfen und andere Leistungen sollten nicht von der Sozialhilfe abgezogen werden. Zudem müsse man bürokratische Hürden abbauen. Sozialhilfebezieher müssten sich ständig rechtfertigen, kritisierte Heim, und forderte stattdessen dauerhafte Bescheide. Vorhandene Dokumente sollten nicht wiederholt eingereicht werden müssen. Sanktionen wie Leistungskürzungen könnten existenzbedrohende Situationen verursachen. Stattdessen wurden zwei jährliche Sonderzahlungen für Menschen mit Behinderung gefordert.

Erwachsene nicht wie Kinder behandeln: Elke Niederl, stellvertretende Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, kritisierte, dass Erwachsene wie Kinder behandelt werden. Wer bei den Eltern lebt, muss entweder von ihnen Unterhalt fordern oder auf Sozialhilfe verzichten – eine strukturelle Diskriminierung, so Niederl. Die Pflicht zur Inanspruchnahme von Unterhalt sollte ab dem 25. Lebensjahr entfallen. Niederl verwies auf Österreichs Verpflichtung zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Die derzeitige Situation verursache bei Betroffenen große Ängste, sagte Brigitte Heller, Vorsitzende des Vereins Lichterkette, der Menschen mit psychischen Erkrankungen vertritt. Stigmatisierungen könnten bis zu Suizidgedanken führen, das kann man nicht verantworten, so Heller.

Ralph Schallmeiner von den Grünen unterstützte in einer Aussendung die Forderungen: „Wer Inklusion ernst nimmt, darf Menschen mit Behinderungen nicht in ein System drängen, das auf Misstrauen, Armutsfallen und bürokratische Hindernisse setzt. Gerade in Zeiten knapper Budgets seien soziale Sicherheit, Selbstbestimmung und echte Teilhabe notwendig, sagte Schallmeiner. Ein solidarischer Sozialstaat zeigt sich darin, wie er jene unterstützt, die Hilfe brauchen.

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