Österreichs Justizanstalten sind seit Jahren überlastet. Nun kündigt Justizministerin Anna Sporrer an, ab 2026 zwei große Bauvorhaben auf den Weg zu bringen, eine neue Justizanstalt sowie, wenn finanzierbar, ein forensisch therapeutisches Zentrum im Westen Österreichs. Gespräche mit dem Finanzministerium seien bereits vorgesehen, die Umsetzung werde voraussichtlich über ihre Amtszeit hinausreichen.

Die politische Botschaft ist klar: Der Staat will Kapazität schaffen. Die fachliche Frage ist komplexer: Ob Neubauten das System stabilisieren, hängt weniger von Beton und Zäunen ab als von Personal, Vollzugsregime, Behandlungsmöglichkeiten, Resozialisierung und rechtsstaatlicher Qualität im Alltag.

Der Druck in Zahlen

Die offizielle Strafvollzugsstatistik des Bundesministeriums für Justiz zeigt für den Stichtag 1. Dezember 2025 einen Insassenstand von 10.169 Personen. Davon befanden sich 9.237 Personen tatsächlich in Justizanstalten. Bei einer Belagsfähigkeit von 8.339 Plätzen entspricht das einer Auslastung von 110,77 Prozent.

Diese Gesamtzahl umfasst mehrere Gruppen, die im öffentlichen Diskurs oft vermischt werden. Laut Statistik entfallen 6.220 Personen auf Strafhaft, 1.869 auf Untersuchungshaft, 1.620 auf Untergebrachte im Maßnahmenvollzug und 460 auf sonstige Haftformen.

Regional zeigt sich der Druck ebenfalls deutlich. Für Oberösterreich berichtete der ORF über Belegungswerte von 113,3 Prozent in Wels, 107,1 Prozent in Linz und 105,6 Prozent in Ried im November.

Was Sporrer konkret ankündigt und was bereits läuft

Sporrer begründet den Kurs mit Überbelag und Personalmangel. Als besonders sichtbar wurde zuletzt die Justizanstalt Josefstadt, die im laufenden Betrieb saniert wird und wegen organisatorischer Zumutungen Schlagzeilen machte.

Parallel dazu soll das neue Jugendgefängnis am Münnichplatz in Wien Simmering Ende Jänner 2026 in den Vollbetrieb mit 72 Plätzen gehen. Laut Sporrer sind therapeutische und ärztliche Versorgung vorgesehen, zudem sollen Lehrberufe angeboten werden, ohne dass der Haftkontext im Lehrabschlusszeugnis sichtbar ist.

Zur kurzfristigen Entlastung setzt die Regierung zusätzlich auf Erweiterungen beim elektronisch überwachten Hausarrest und bei der bedingten Entlassung. Sporrer nennt aktuell rund 360 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest und erwartet etwa 150 zusätzliche Fälle pro Jahr, betont aber zugleich, dass dies nur ein Baustein sein könne.

Justizministerin Anna Sporrer
© SPÖ/Visnjic

Personal ist der Engpass, nicht nur Platz

Neubauten lösen kein Kernproblem, wenn die Stellen nicht besetzt werden. Sporrer verweist darauf, dass bereits bestehende Planstellen schwer zu füllen seien. Der Standard nennt rund fünf Prozent unbesetzte Stellen im uniformierten Dienst und rund elf Prozent im nicht exekutiven Bereich, etwa Pflege, Gesundheits und psychologische Dienste.

Auch die Zivilgesellschaft weist seit längerem auf diesen Flaschenhals hin. Die Liga für Menschenrechte berichtet im Kontext der internationalen Staatenprüfung über unbesetzte Planstellen und die daraus folgende Arbeitsverdichtung.

Menschenrechte als Maßstab, nicht als Fußnote

Überbelegung ist nicht nur ein Komfortproblem. Sie berührt grundlegende Mindeststandards, etwa ausreichend Platz, Hygiene, Schutz vor Gewalt, Zugang zu medizinischer und psychologischer Versorgung, sinnvolle Beschäftigung und verlässliche Vollzugsplanung.

Der Europarat benennt Mindeststandards für Haftraum ausdrücklich. Der Anti Folter Ausschuss CPT nennt als Minimum 6 Quadratmeter für Einzelzellen und 4 Quadratmeter pro Person in Mehrpersonenzellen, jeweils zuzüglich Sanitärbereich.

Die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze des Europarats formulieren darüber hinaus Leitlinien zu Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Kontakten nach außen und Vollzugszielen, mit einem klaren Schwerpunkt auf menschenwürdigen Bedingungen und Resozialisierung.

Auf UN Ebene verlangen die Nelson Mandela Rules Unterbringung, die Gesundheitsanforderungen entspricht, inklusive Licht, Luft, Heizung, Belüftung und Mindestbodenfläche, ohne dafür eine fixe Quadratmeterzahl festzuschreiben.

Für Österreich kommt ein weiterer Kontrollmechanismus hinzu: Die Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus führt regelmäßige Kontrollen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs durch und verweist in ihrem Jahresbericht 2024 auf die wachsenden Schwierigkeiten, menschenrechtliche Standards unter Personalknappheit und Belastungslagen durchzusetzen.

Neubau, ja, aber welche Art von Neubau

Die Ankündigung umfasst zwei unterschiedliche Logiken. Eine klassische Justizanstalt schafft Plätze. Das kann kurzfristig Spannungen reduzieren, aber es birgt auch den bekannten Effekt, dass mehr Kapazität politisch den Druck senkt, Alternativen zur Haft konsequent auszubauen.

Ein forensisch therapeutisches Zentrum im Westen berührt einen anderen Bereich, den Maßnahmenvollzug und die Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher. Gerade hier entscheidet die Ausgestaltung darüber, ob es um Behandlung, Sicherheitsverwaltung oder bloß um Auslagerung geht. Die Zahl der Untergebrachten ist laut Statistik mit 1.620 Personen ein gewichtiger Block.

Ein Qualitätskriterium wäre daher, ob der Neubau als Behandlungsstruktur geplant wird, mit ausreichend Therapieplätzen, qualifiziertem Personal, stabilen Übergängen und echten Entlassungsperspektiven, oder ob er vor allem als zusätzliche Verwahrungskapazität dient.

Die Systemfrage: Reduktion durch Alternativen oder Expansion durch mehr Haft

Sporrer argumentiert selbst, dass die Fußfessel die Gefängnisse nicht leeren werde. Das ist realistisch, und es verweist auf das Grundproblem: Österreich versucht gleichzeitig, Kapazität zu erhöhen und Haftzahlen zu senken.

Die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests ist ein Instrument, das bei geeigneten Fällen tatsächlich Freiheitsentzug in einer weniger belastenden Form vollzieht. Es bleibt aber sozial selektiv, wenn stabile Wohnverhältnisse und ein geordnetes Umfeld faktisch Zugangsvoraussetzungen sind, auch wenn unterstützende Strukturen wie Neustart hier abfedern sollen.

Aus menschenrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass Entlastung nicht über bloße Verschiebung erfolgt, sondern über klare Kriterien, Transparenz, Rechtsmittel und reale Resozialisierung, insbesondere in Untersuchungshaft, wo Freiheitsentzug ohne Verurteilung stattfindet und die Bedingungen oft besonders problematisch sind. Die Statistik zeigt 1.869 Personen in Untersuchungshaft, das ist fast ein Fünftel des Insassenstandes.

Budget und Realismus

Neubauten sind teuer, nicht nur in der Errichtung, sondern vor allem im Betrieb. Der Budgetdienst des Parlaments weist für den Strafvollzug im Bundesvoranschlag Entwurf 2025 Auszahlungen von rund 777 Millionen Euro aus. Das bedeutet: Selbst wenn Bauinvestitionen politisch durchsetzbar sind, bleibt die langfristige Finanzierung des Betriebs und des Personals die eigentliche Bewährungsprobe.

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