Seit ein prominenter Häftling ausgerechnet an seinem Geburtstag
eine Fußfessel verpasst bekommen hat, ist diese ins Gerede gekommen.
Elektronisch überwachter Hausarrest (EüH)
ist die korrekte und weitaus sinnvollere Bezeichnung dieses Gerätes.
Denn was für einen Sinn hat eine Fessel, die nur an einem Bein,
oder meinetwegen auch an einem Arm angebracht wird?
Der Sinn der Fesselung ist es doch, die Funktion der Gliedmaßen,
ihr Zusammenspiel, seien es der Beine oder der Arme einzuschränken.
Da ist aber nix gefesselt. Weil das Gerät befindet sich nur an einem Bein.
Der Träger des Gerätes kann über Tisch und Bänke springen,
ohne besondere akrobatische Fähigkeiten haben zu müssen.
Ist es das, was die vielen Kommentierenden stört.
Dass hier ja reinste Rosstäuschung betrieben wird,
weil von Fesselung keine Rede ist?
Da lobt man sich doch den guten alten Häfn.
Da gibt es zwar auch keine Fesseln,
dafür aber Schlösser und Schlüssel.
Und die kann man bei Bedarf ja wegschmeißen,
oder, etwas eleganter, so tun als hätte man sie verloren.
Ei, da jauchzt das Herz der ach so Gerechten.
Denn eine Fesselung, die keine ist,
kann ja wohl keine Strafe sein.
Nun heißt diese Maßnahme aber Elektronisch überwachter Hausarrest.
Und wieder schäumt der Zorn der ach so Gerechten.
Denn statt in einem finsteren Häfn Loch, verbringt der mit dem EüH Versehene Delinquent seine Tage in einer Wohnung.
Da gibt es neben der Annehmlichkeit eines Zimmers mit richtigem Bett
wohl auch eine Küche mit Kühlschrank und Herd und sonstigem Gerät.
Dazu ein Badezimmer.
Dortselbst – welch Skandal – vielleicht sogar eine Badewanne.
Vielleicht hat die Wohnung sogar einen Balkon.
Ein Fernseher ist wohl auch da. Neben einer Stereo Anlage.
Eine Couch im Wohnzimmer.
So sitzt er nun weich, der Überwachte, statt auf hartem Häfn Gestühl.
Wo bleibt denn da die Strafe, fragen die Gerechten,
oder die, die sich dafür halten.
Was sie in ihrem Zorn nicht bedenken,
sind die Kosten. Oder sind die ihnen der Gerechtigkeit halber,
wie sie diese verstehen, egal?
Denn ein Tag im Häfn kostet den Staat, also uns alle,
um ein Vielfaches mehr, als ein Tag im EüH.
Ja, der bringt uns sogar noch Geld.
Denn einerseits zahlt in den meisten Fällen der Träger des Geräts einen Beitrag. Und außerdem muss er einer bezahlten Arbeit nachgehen. Den Lohn dieser Arbeit, die Gage, oder wie man das nennen möchte, kassiert zum größten Teil die Justiz. Also wir alle.
Aber Geld darf natürlich keine Rolle spielen, wenn man den Übeltätern so richtig zeigen kann, wo der Bartl den Most holt.
Wenns so richtig Granada spielt, koste es doch, was es wolle.
Da jauchzt das Herz der Gerechten zu dieser Musik.
Dass Familien nicht zu lange getrennt sind,
dass Kinder den Vater oder die Mutter dann weiter in ihrem Alltag erleben,
dass sowohl Beziehungen als auch die berufliche Kompetenz des Verurteilten nicht den Bach hinunter gehen, und er nach der Haft eben nicht zu einem Sozialfall wird, wen kümmert’s?
Die nach Gerechtigkeit schreien, gewiss nicht.
Ob sie dieses Wort wohl buchstabieren können?
Und wer meint, dass die vermeintliche Wohltat des EüH eben nur einem Promi zugute kommt, der hat die jährlichen Berichte des Justizministeriums zum Thema nicht gelesen.
Und wird sie wohl auch nicht lesen.
Denn eine Fessel, die doch gar keine Fessel ist,
stillt keine Rachegelüste.
