Die Frage nach Identität stellt sich im Strafvollzug auf besondere Weise. Wer inhaftiert ist, verliert viele Rechte, aber nicht das Recht, über die eigene Geschlechtsidentität zu bestimmen. Doch wie weit reicht dieses Recht in der Praxis und wo liegen die Grenzen?

Was bedeutet Geschlecht?

In Österreich unterscheidet man sechs Kategorien, die ein umfassenderes Bild geben als die rein biologische Einteilung in Mann und Frau:

  1. Chromosomales Geschlecht
  2. Gonadales Geschlecht
  3. Genitales Geschlecht
  4. Juristisches Geschlecht
  5. Soziales Geschlecht
  6. Identitätsgeschlecht

Ergänzend dazu haben sich moderne Begriffe etabliert: cisgender, transgender, intersex, nicht-binär, agender oder genderfluid. Diese Vielfalt zeigt, dass Geschlecht nicht eindimensional verstanden werden kann.

Internationale Fälle

2016 entschied das Landesgericht Wien, dass ein 22-jähriger Häftling in der Justizanstalt Mittersteig mit einer Geschlechtsumwandlung beginnen darf. Österreich setzte damit eine Empfehlung des Europarat-Antifolterkomitees um, wonach transidente Menschen auch in Haft Zugang zu Behandlung haben müssen.

In den USA verpflichtete 2019 ein Gericht den Bundesstaat Idaho, die Operation eines Transgender-Häftlings zu bezahlen. Eine Verweigerung sei eine grausame Bestrafung.

Großbritannien diskutierte 2022 den Fall Isla Bryson, vormals Adam Graham. Der wegen Vergewaltigung verurteilte Mann erklärte sich zur Frau und wollte in ein Frauengefängnis. Gerichte lehnten dies ab, da ein Missbrauchsverdacht bestand.

Deutschland rückte 2025 in den Fokus, als der bekannte Neonazi Sven Liebich zur Marla-Svenja Liebich wurde. Grundlage war das neue Selbstbestimmungsgesetz, das Erwachsenen ermöglicht, einmal jährlich ihren Vornamen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt zu ändern. Die Frage nach einer möglichen Unterbringung im Frauengefängnis führte zu intensiven Debatten.

Geschlechtsänderung in der Welt

Die Rechtslage ist international sehr unterschiedlich:

  • Österreich verlangt weiterhin ein Gutachten und eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts.
  • Deutschland setzt auf Selbstbestimmung ohne medizinische Nachweise.
  • Die Niederlande verlangen ein Gutachten, Norwegen akzeptiert eine reine Selbsterklärung.
  • Griechenland ermöglicht eine Änderung durch Antrag beim Gericht, Spanien hat ein eigenes Gesetz.
  • In Indien wird ein drittes Geschlecht anerkannt, allerdings nur mit ärztlichem Attest.
  • Südafrika gilt als vergleichsweise fortschrittlich, andere afrikanische Staaten sind restriktiver.
  • In den USA wurde unter Präsident Trump der rechtliche Rahmen enger gefasst.

Österreich im Fokus

Nach höchstgerichtlicher Judikatur muss in Österreich ein Gutachten bestätigen, dass ein dauerhaftes Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht und eine äußerliche Anpassung erfolgt. Erst auf dieser Grundlage kann eine rechtliche Änderung im Personenstandsregister vorgenommen werden.

Im Straf- und Maßnahmenvollzug orientiert man sich zunehmend an der rechtlichen Anerkennung und der gelebten Identität. Ziel ist es, transidente Menschen zu schützen, ohne die Sicherheit anderer Gefangener zu gefährden. Maßgeblich ist dabei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das Recht auf Anerkennung der Geschlechtsidentität ohne Zwangsoperationen bekräftigt hat.

Selbstbestimmung und Sicherheit

Die Frage bleibt, wie mit möglichen Missbrauchsversuchen umzugehen ist. Fälle wie Bryson in Großbritannien oder Liebich in Deutschland zeigen, dass Zweifel aufkommen können, wenn Identitätsänderungen unmittelbar mit Haftbedingungen verknüpft erscheinen. Dennoch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die große Mehrheit transidenter Menschen erhebliche Hürden überwinden muss und oft unter Leidensdruck steht.

Der Weg zum eigenen Ich bleibt in Österreich ein bürokratischer und oft langwieriger Prozess. Wer bin ich und wer darf ich sein? Diese Frage stellt sich nicht nur draußen, sondern auch hinter Gefängnismauern, und sie fordert Antworten von Gesellschaft, Justiz und Politik.

One Reply to “Im Gefängnis: wer bin ich und wer darf ich sein?”

  1. die Einteilung nach Kategorien geht weiter von einem dualen Geschlechtsbegriff aus. Spätestens seit Sigmund Freud sollte jedoch klar sein, dass jeder Mensch gleichzeitig sowohl männliche wie auch weibliche Anteile in sich trägt.

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